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Straftaten gegen das Leben - 5/6
del vom 31.10.2000   |   65121 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Strafrecht - Straftaten

Die fahrlässige Tötung

§ 222 [Fahrlässige Tötung]

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

"Durch Fahrlässigkeit" spielt auf die Verursachung bzw. Kausalität an. Näheres dazu finden Sie, wenn Sie dem Link folgen. Lesen Sie auch die Erklärungen zur Fahrlässigkeit .

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