>Straftäter in den Reihen der Justiz
Ich denke die Diskussion sollte sachlich bleiben. Zum Einen, waren die benannten Zeugen selbst bereits als Gutachter tätig, zum Anderen nicht irgendwelche Laien, sondern fachlich hochqualifizierte Personen.
Bez. der Aufgaben des Gerichts folgendes:
Das Gericht, das sich zur Prüfung der genannten Voraussetzungen der Hilfe eines Sachverständigen zu bedienen hat (
§ 246 a StPO), muß dessen Tätigkeit überwachen und leiten. Dazu gehört insbesondere auch die Prüfung, ob Grundlagen, Methodik und Inhalt des Gutachtens den anerkannten fachwissenschaftlichen Anforderungen genügen (zur Sachleitungs- und Prüfungspflicht des Gerichts vgl. Jähnke in LK 11. Aufl., § 20 Rdn. 89, 92 f.; Tröndle/ Fischer aaO § 20 Rdn. 63, 64 a ff. mit Nachweisen zur Rechtsprechung).
Wenn ein Gericht dies aber trotz deutlicher Hinweise bewusst unterlässt und verschiedene weitere Zusammenhänge im Verfahren nach der von Gerichten gerne verwendeten "allg. Lebenserfahrung" dafür sprechen, dass hier gezielt und vorsätzlich alles unternommen wird um ein bestimmtes Urteil zu erreichen, hat dies nichts mehr mit Recht und Gesetz zu tun.
Ich denke die hier Antwortenden sollten sich durchaus mit der Tatsache befassen, dass es in Justizkreisen mit Sicherheit genügend Personen gibt, die es aus unterschiedlichen Gründen, insbesondere dann, wenn besagter Personenkreis in die persönliche Kritik bez. Rechtsfindung und Verfahrensdurchführung gerät, durchaus auch Bereitschaft zeigt, das Mittel der Rechtsbeugung einzusetzen. Es widerspricht der allg. Lebenserfahrung, dass nur aufgrund der Tatsache, dass sich jemand im Richteramt befindet oder StA. ist, dies auszuschließen ist, zumal die charakterlichen Eignungsüberprüfungen für Richter und StA. mit Sicherheit nicht den Erfordernissen genügen, die dem Amt und der Verantwortung angemessen wären.
Wir können hier als simples Beispiel die Fälle nehmen, die quer durch alle Instanzen vor dem EuGh wegen Verstosses gegen die Menschenrechte landen. Und das sollte in einem Rechtssystem wie in DE doch wohl nicht passieren, zeigt aber die Fehlbarkeit menschlichen Handelns. Ganz zu Schweigen auch von der Rechtssprechung, wie sie von "unabhängigen" Richtern in den 40er Jahren in DE vorgenommen wurde und da waren die Gerichte ja auch "unabhängig" und Richter haben sich da auf fragwürdige Dinge eingelassen, oder etwa nicht? Warum sollte das heute anders sein?
Was das Revisionsverfahren angeht, kann man durchaus davon ausgehen, dass aufgrund "übergeordneter" Anweisungen, auch wenn die offiziell nicht existieren, eine klare Linie in der Folgeinstanz zu erwarten gewesen wäre. Soviel Unabhängigkeit gibt es nicht einmal im Richteramt.
von Andreas360 am 12.07.2010 14:53
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