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Straftäter in den Reihen der Justiz

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Straftäter in den Reihen der Justiz

Wie verhält es sich mit der Strafverfolgung wenn Richter und Staatsanwälte vorsätzlich Rechtsbeugung und vorsätzliche Fahrlässigkeit begehen? Meine Erfahrungen zeigen, dass in diesen Fällen die StA und Gerichte nicht bereit sind in den eigenen Reihen zu ermitteln und damit weitere Straftaten (Strafvereitelung im Amt) zum Tragen kommen.
Der Fall: Ein vom Gericht festgelegter Gutachter soll einen bestimmten Sachverhalt im Strafrecht begutachten. Dieser Gutachter wird regelmäßig bei einer Justizbehörde eingesetzt, obwohl die führenden Gutachter in DE ihn schon lange für inkompetent halten und er für spektakuläre Fehlgutachten schon in den Medien bekannt ist. Zudem hat er bereits im zu begutachtenden Sachverhalt eine vorgefasste Meinung. Genau diesen Gutachter aber wählen StA und Gericht aus, obwohl sie ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass er ungeeignet erscheint. Das Gutachten erfolgt, aber entspricht nicht im Mindesten den Vorgaben des BGH. Sämtliche erforderlichen Prüfungen werden nicht durchgeführt. Erneut Hinweise an das Gericht und Antrag auf Zweit- bzw. methodenkritisches Gutachten. Das Gericht lehnt alles ab. Verurteilung! Eine Revison zu dem Zeitpunkt nicht sinnvoll, da ein eigenes Gutachten erst nach Fristablauf eingeholt werden kann, dass aber genau das Gegenteil belegt. Es folgen Strafanzeigen gegen Richter und StA. Was dann folgt sind die üblichen Standardphrasen....man sieht keinen Anlass für Ermittlungen...usw.. Auf den Sachverhalt wird nicht eingegangen. In was für einem Rechtssystem leben wir, wenn sich Straftäter in der Justiz alles erlauben können und man Richter und StA nicht auf die Anklagebank bekommt, weil sich die Justiz selbst schützt. Mich würde mal Eure Meinung interessieren.


von Andreas360 am 07.07.2010 14:54
Status: Stift (49 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 3 User(n) bewertet)


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>Straftäter in den Reihen der Justiz
--- editiert vom Admin


von guest-12312.07.2010 09:57:46 am 07.07.2010 14:58
Status: Legende (255 Beiträge)
Userwertung:  2,1  von 5 (von 23 User(n) bewertet)

>Straftäter in den Reihen der Justiz
quote:
Eine Revison zu dem Zeitpunkt nicht sinnvoll, da ein eigenes Gutachten erst nach Fristablauf eingeholt werden kann, dass aber genau das Gegenteil belegt.

Nach welchem Fristablauf?

Das Problem ist, daß das bloße Einschalten eines "umstrittenen" Gutachters und die Ablehnung eines weiteren Gutachtens für sich alleine noch keine Rechtsbeugung darstellen. Dann würde ja jeder Richter Rechtsbeugung begehen, der sich auf die Ausführungen eines Gutachters verläßt und nicht noch x Gegen- und Obergutachten machen läßt.

Erst recht bringt es folglich nichts, sich hier in eine verschwörungstheoretische Kaskadierung ("wenn der Staatsanwalt nicht sehen will, daß eine Rechtsbeugung vorliegt, macht auch er sich strafbar, also zeige ich ihn beim Oberstaatsanwalt an und wenn der das dann auch nicht sehen will, zeige ich den beim Generalstaatsanwalt an und...") zu verrennen, bei der man am Ende überzeugt ist, auch BVerfG und EGMR seien an der großen Verschwörung zur Vertuschung von "Justizverbrechen" beteiligt.

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von TrueBlood am 08.07.2010 11:24
Status: Unsterblich (962 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 53 User(n) bewertet)

>Straftäter in den Reihen der Justiz
Das ist im Grundsatz richtig, aber wenn Gericht und StA von vornherein einen Gutachter auswählen, der zu einem Sachverhalt den er beurteilen soll, eine vorgefasste Grundhaltung hat, dann kann dieser Gutachter keine objektive Beurteilung vornehmen. Zumal im Vorfeld bereits Zeugen auf diesen Umstand hingewiesen haben. Es obliegt der Sorgfaltspflicht von Richtern und StA den Gutachter und sein Handeln, zu überwachen. Wenn dies unterbleibt und der Gutachter vorgeschriebene Verfahren nicht einhält, gleichzeitig aber der Nachweis geführt werden kann, dass das betreffende Gutachten nicht den Mindestanforderungen genügt und falsch ist und die Möglichkeit für ein weiteres Gutachten besteht, dann handelt Gericht und StA vorsätzlich grob fahrlässig und es besteht zu Recht der Verdacht auf Rechtsbeugung.
Unbeachtet dessen ist doch unbestritten, dass sich die Justiz intern jeglicher offener Überprüfung und Kritik verweigert und nach außen mit Arroganz auftritt. Nicht umsonst kursiert doch der Spruch von der Justiz als "Staat im Staat".


von Andreas360 am 08.07.2010 12:02
Status: Stift (49 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 3 User(n) bewertet)

>Straftäter in den Reihen der Justiz
quote:
Es obliegt der Sorgfaltspflicht von Richtern und StA den Gutachter und sein Handeln, zu überwachen.

Wenn dem so wäre, würden keine Gutachter gebraucht., weil dann Richter und Staatsanwälte Gutachter wären.

Zitat:
der zu einem Sachverhalt den er beurteilen soll, eine vorgefasste Grundhaltung hat, dann kann dieser Gutachter keine objektive Beurteilung vornehmen. Zumal im Vorfeld bereits Zeugen auf diesen Umstand hingewiesen haben.

Also sind diese Zeugen ebenfalls Gutachter oder sachverständige Zeugen?
Wieso kann ein Laie beurteilen, ob ein Gutachter begutachtet oder eine vorgefasste Meinung als Textbausteine in ein Gutachten einfliessen lässt?


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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

-- Editiert am 08.07.2010 12:19


von meri am 08.07.2010 12:08
Status: Unsterblich (4767 Beiträge)
Userwertung:  1,6  von 5 (von 299 User(n) bewertet)

>Straftäter in den Reihen der Justiz
--- editiert vom Admin


von guest-12312.07.2010 09:57:46 am 08.07.2010 12:12
Status: Legende (255 Beiträge)
Userwertung:  2,1  von 5 (von 23 User(n) bewertet)

>Straftäter in den Reihen der Justiz
quote:
Zumal im Vorfeld bereits Zeugen auf diesen Umstand hingewiesen haben.

Das ist ja, wenn die Zeugen nicht selbst Gutachter sind, lediglich Blabla ohne rechtliche Relevanz. Oder warum sollte das Gericht auf irgendwelche Zurufe irgendwelcher Dahergelaufener am Verfahrensgang etwas ändern? Ein Gericht ist doch keine Jahrmarktsbude.

quote:
einen Gutachter auswählen, der zu einem Sachverhalt den er beurteilen soll, eine vorgefasste Grundhaltung hat

Das darf er ja auch. Er muß ja "nur" nach seiner Sachkunde objektiv bleiben. Auch wer die "vorgefaßte Grundhaltung" hat, daß Düsseldorfer wilde Raser sind, kann zur Unfallgeschwindigkeit eines Düsseldorfer Autofahrers eine objektive gutachterliche Aussage treffen.

Ansonsten müßtest du das schon mal ein wenig substantiieren. Es bringt nichts, wenn man einerseits über die "Qualität" der Justiz diskutieren soll, dir andererseits aber bestimmte Voraussetzungen ungeprüft glauben soll (nämlich etwa, daß diese "Befangenheit" des Gutachters überhaupt objektiv gegeben ist).

quote:
vorsätzlich grob fahrlässig

Daß das eine contradictio in adjecto ist, hat man dir doch oben schon gesagt. Entweder Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Beides geht nicht.

quote:
dass sich die Justiz intern jeglicher offener Überprüfung und Kritik verweigert

Was ist denn für dich eine "offene Überprüfung"? Was an der Gewaltentrennung stört dich denn so besonders?
Schon rein logisch beißt sich die Katze in den Schwanz, wenn man es für merkwürdig hält, wenn Staatsanwälte gegen Staatsanwälte ermitteln und Richter Richter verurteilen oder man vor einem staatlichen Gericht gegen den Staat klagt.

Denn beispielsweise könnte man in Deutschland nach der Logik niemals ein objektives Gericht finden bei Klagen gegen den Staat, wenn man die Richter für befangen zugunsten des Staates hält und ein "Bürgergericht" dann konsequenterweise für befangen zugunsten des Bürgers halten muß. (Mal abgesehen davon, daß das Unsinn ist, sonst würde der Staat nicht so viele Prozesse verlieren.) Dann bliebe also nur noch der Prozeß im Ausland.
Und wie ermittelt man gegen Polizisten und Staatsanwälte? Muß da auch das Ausland ran? Oder ermitteln dann Journalisten gegen Staatsanwälte und Straßenkehrer verurteilen Richter?

Daher sollte man dann aber auch eine wirklich herausragende Alternative präsentieren können, wenn man meint, das sei etwas so unglaublich Schlimmes.

quote:
nach außen mit Arroganz auftritt

Das wird nur oft so wahrgenommen, wenn alle anderen die eigene Meinung nicht als die einzige wahre gelten lassen möchten.

quote:
Nicht umsonst kursiert doch der Spruch von der Justiz als "Staat im Staat".

Genau wie der Krähenspruch macht das Kursieren den Spruch nicht wahrer. Dann sind wir wieder auf dem Niveau von "wenn so viele Leute ausländerfeindlich sind, muß da doch was dran sein".

-- Editiert am 08.07.2010 15:03


von TrueBlood am 08.07.2010 15:02
Status: Unsterblich (962 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 53 User(n) bewertet)

>Straftäter in den Reihen der Justiz
Nur weil der Richter zuungunsten des Angeklagten entscheidet, beugt er nicht das Recht. Das gilt sogar, wenn die Entscheidung im Ergebnis falsch ist. Nur wenn er das Gesetz wissentlich und willentlich falsch anwendet, liegt Rechtsbeugung vor. Das ist eine notwendige Konsequenz der richterlichen Unabhängigkeit und damit auch der Gewaltenteilung.

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von pekaha am 10.07.2010 20:56
Status: Senior (168 Beiträge)
Userwertung:  3,1  von 5 (von 9 User(n) bewertet)

>Straftäter in den Reihen der Justiz
Für das Rechtsverständnis des Fragestellers ist bezeichnend, dass er es unterlassen hat, ein mögliches Rechtsmittel einzulegen, und überlegt, ob stattdessen eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung sinnvoll ist.



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von Ilsa1939 am 11.07.2010 11:22
Status: Unsterblich (3985 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 266 User(n) bewertet)

>Straftäter in den Reihen der Justiz
Vor allem mit dieser Begründung:

quote:
Eine Revison zu dem Zeitpunkt nicht sinnvoll, da ein eigenes Gutachten erst nach Fristablauf eingeholt werden kann, dass aber genau das Gegenteil belegt.

Als ob das Gutachten schon bei Einreichen der Revision vorliegen müßte. Und interessant, daß man das Ergebnis vorher schon kennt. Ob da der Gutachter so "unbefangen" ist? Man stelle sich mal vor, wie der TE reagieren würde, wenn ihm der Gerichtsgutachter schon vorab sagen würde, wie sein Gutachten ausfallen wird. Da würde der aber Zeter und Mordio schreien.


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von TrueBlood am 11.07.2010 13:28
Status: Unsterblich (962 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 53 User(n) bewertet)

>Straftäter in den Reihen der Justiz
Ich denke die Diskussion sollte sachlich bleiben. Zum Einen, waren die benannten Zeugen selbst bereits als Gutachter tätig, zum Anderen nicht irgendwelche Laien, sondern fachlich hochqualifizierte Personen.
Bez. der Aufgaben des Gerichts folgendes:
Das Gericht, das sich zur Prüfung der genannten Voraussetzungen der Hilfe eines Sachverständigen zu bedienen hat (§ 246 a StPO), muß dessen Tätigkeit überwachen und leiten. Dazu gehört insbesondere auch die Prüfung, ob Grundlagen, Methodik und Inhalt des Gutachtens den anerkannten fachwissenschaftlichen Anforderungen genügen (zur Sachleitungs- und Prüfungspflicht des Gerichts vgl. Jähnke in LK 11. Aufl., § 20 Rdn. 89, 92 f.; Tröndle/ Fischer aaO § 20 Rdn. 63, 64 a ff. mit Nachweisen zur Rechtsprechung).

Wenn ein Gericht dies aber trotz deutlicher Hinweise bewusst unterlässt und verschiedene weitere Zusammenhänge im Verfahren nach der von Gerichten gerne verwendeten "allg. Lebenserfahrung" dafür sprechen, dass hier gezielt und vorsätzlich alles unternommen wird um ein bestimmtes Urteil zu erreichen, hat dies nichts mehr mit Recht und Gesetz zu tun.
Ich denke die hier Antwortenden sollten sich durchaus mit der Tatsache befassen, dass es in Justizkreisen mit Sicherheit genügend Personen gibt, die es aus unterschiedlichen Gründen, insbesondere dann, wenn besagter Personenkreis in die persönliche Kritik bez. Rechtsfindung und Verfahrensdurchführung gerät, durchaus auch Bereitschaft zeigt, das Mittel der Rechtsbeugung einzusetzen. Es widerspricht der allg. Lebenserfahrung, dass nur aufgrund der Tatsache, dass sich jemand im Richteramt befindet oder StA. ist, dies auszuschließen ist, zumal die charakterlichen Eignungsüberprüfungen für Richter und StA. mit Sicherheit nicht den Erfordernissen genügen, die dem Amt und der Verantwortung angemessen wären.
Wir können hier als simples Beispiel die Fälle nehmen, die quer durch alle Instanzen vor dem EuGh wegen Verstosses gegen die Menschenrechte landen. Und das sollte in einem Rechtssystem wie in DE doch wohl nicht passieren, zeigt aber die Fehlbarkeit menschlichen Handelns. Ganz zu Schweigen auch von der Rechtssprechung, wie sie von "unabhängigen" Richtern in den 40er Jahren in DE vorgenommen wurde und da waren die Gerichte ja auch "unabhängig" und Richter haben sich da auf fragwürdige Dinge eingelassen, oder etwa nicht? Warum sollte das heute anders sein?

Was das Revisionsverfahren angeht, kann man durchaus davon ausgehen, dass aufgrund "übergeordneter" Anweisungen, auch wenn die offiziell nicht existieren, eine klare Linie in der Folgeinstanz zu erwarten gewesen wäre. Soviel Unabhängigkeit gibt es nicht einmal im Richteramt.


von Andreas360 am 12.07.2010 14:53
Status: Stift (49 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 3 User(n) bewertet)


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