Straftäter Bilder in denn Medien ab wann zulässig ?

30. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
dddanix
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Straftäter Bilder in denn Medien ab wann zulässig ?

Hallo,

Ich habe mir die Frage gestellt wie es mit Straftätern ist die in die Zeitungen kommen?

Also ab wann kommt man in die Zeitung oder Internet mit Bild ?

Ich dachte immer dass das unverbixelt nicht erlaubt ist oder irre ich mich ?

Es gibt ja einige News online von Vergewaltigern, Mördern,Diebe, Betrüger,Schläger usw.

Aber ab wann dürfen die Bilder von denen online stellen oder in Zeitungen ?

Beispiel:

Der Hocksil Vergewaltiger der sadistisch veranlagt ist bekommt 10 Jahre und kein Bild.
Ein dunkelhäutiger mann vergewaltigt eine Frau bekommt 6 Jahre er wird verbixxel abgebildet.

Der Kindermörder Magnus Gäfgen bekommt lebenslänglich viele viele Bilder und in Haft wurde sein Name geändert zur Realisierung ABER wenn man die Bilder vergleicht sieht man doch das er es ist ob er ist!

Tino S der ein kleines Mädchen vergewaltigt hat und sie ermordet hat ist komplett unkenntlich im Internet komplett vermummt so das Mann ihn nicht erkennen kann.

Aber wieso ist das so wieso sind einige in der Zeitung und andere nicht ?

Also ums klar zu stellen die haben abscheuliche taten bekommen und normalerweise gehören die für immer hinter Gittern, aber sie kommen ja irgendwann frei meistens zumindest früher oder später.

Wie wollen sie dann diese Leute die im Internet zichmal abgebildet sind resozialisieren ?

Ich mein jeder hat heut zu tage Internet also würde er immer erkennbar sein und am pranger gestellt werden dann gibt es ein wütenden Mob egal wo er hin ziet jeder weiß wer er ist und was er getan hat!

Wie wird das bestimmt wer in die Zeitung kommt und wer nicht ?
wie hoch muss das Strafmass sein bzw wie schlimm muss die tat sein das sie in die Zeitung kommt ?

Das ist das was ich nicht verstehe.

Laut Grundgsetzt hat jeder recht an sein eigenen Bild jeder darf über sein Bild bestimmen.

Allerdings gibt es ja bei strafätern eine Ausnahme die ich nicht verstehe.

Denn wie schon erwähnt wer entscheidet das das in die Zeitung kommt ?

Ich wäre euch sehr verbunden wenn ihr mir das erklären könntet

Vielen lieben dank :)

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass Sie durchgehend Bilder von Angeklagten vor Gericht meinen. Die Alternative dazu wären Fotos während des Ermittlungsverfahrens oder sogar nach Haftentlassung.

Dann muss man Ihre Frage danach, wer das mit den Fotos entscheidet oder warum warum es von Täter A jede menge Fotos und von Täter B gar keine gibt, zunächst ganz banal beantworten: Weil die Presse das so will.

Die Presse kann sich erstmal selber aussuchen, vom wem sie Fotos veröffentlicht und welche sie verpixelt. Das fließt im Zweifel schon aus derer allgemeinen Handlungsfreiheit. Die Gerichte leiten aber gerade für die Veröffentlichung von Presseinhalten aus der Pressefreiheit her, dass im Zweifelsfall die Presse selber darüber entscheiden kann, ob hier eine (unverpixelte) Veröffentlichung sinnvoll ist. Das ist also erstmal gar nicht unbedingt eine rechtliche Frage.

Sie haben vollkommen recht, dass hierbei "genauere" Befugnisse und Verbote existieren. Aber nur weil die Presse bestimmte Befugnisse zur Berichterstattung hat, bedeutet das nicht, dass sie diese auch nutzt (oder nutzen muss). Umgekehrt bedeutet die Existenz von verboten selbstverständlich nicht, dass sich daran auch immer jeder hält. Ich denke mal nicht, dass ich erwähnen muss, welcher presse-Verlag regelmäßig die Persönlichkeitsrechte anderer Bürger mit Füßen tritt. Nur weil Sie das in der Zweitung sehen, bedeutet das also nicht, dass das mit rechten Dingen zugeht.

Das mit dem "Recht am eigenen Bild" ist zunächst richtig. WIe Sie aber ebenso richtig erwähnen, ist das nur ein Grundsatz, von dem es eine ganze Reihe von Ausnahmen gibt. Eine Ausnahme ist das öffentliche Interesse an der Berichterstattung. Dieses Interesse ist sogar im Grundgesetz festgehalten, was auf das "Recht am eigenen Bild" jedenfalls nicht ausdrücklich zutrifft. Meiner Meinung nach ist jedenfalls die (unverpixelte) Berichterstattung zu aktuellen Verfahren sowieso ein Witz. Diese Verhandlungen sind öffentlich. Statt sich den verpixelten Täter mit geändertem Namen in der Zeitung anzusehen, kann die Dorfmeute auch einfah zum Gericht fahren und denjenigen während der gesamten Verhandlung über angaffen. Was hat der Täter davon? Insbesondere haben von so einer Verpixelung natürlich vor allem diejenigen nichts, von denen es sowieso genügend aktuelle Bilder in den Medien gibt. Das waren zuletzt: Fußballmanager Ulrich H., Bundespräsident Christian W., Wettermoderator Jörg K. (Berichtersttung hier tatsächlich fragwürdig), Innenpolitiker Sebastian E. (hier ebenso), ganz aktuell Demoorganisator Lutz B., ...

Wie immer müssen Sie abwägen, wenn sich zwei wichtige Rechte (Persönlichkeitsrecht vs. Presserecht) gegenüberstehen. Da diese Abwägung im Einzelfall erfolgt, ist es vollkommen unmöglich, Ihre Fragen allgemein zu beantworten. Ich kann Ihnen nur Beispiele dafür geben, was alles berücksichtigt werden kann oder muss. Das ist wäre etwa die Aktualität des Verfahrens oder das Alter des Betroffenen (Jugendstrafrecht). Besonders interessant ist natürlich die Tat. Diese muss nicht besonders schwer sein oder eine besonders hohe Strafe erwarten lassen, obwohl das natürlich ein wichtiges Kriterium ist. Vielmehr könnte aber die "politische Brisanz" des Verfahren mit reinspielen. Vielleicht ist aber auch der Angeklagte ein berühmter Mensch?

Zurecht weisen Sie auf die frage der Resozialisierung hin. Darauf weist auch das Bundesverfassungsgericht hin, dass einen Anspruch darauf ähnlich wie das "Recht am eigenen Bild" (mit ähnlich fragwürdigen Methoden) aus dem Grundgesetz herleitet, dass sich so explizit überhaupt nicht dazu äußert. Diese Frage wird in der Regel aber nicht bei der Berichterstattung über aktuelle Verfahren relevant, sondern vielmehr bei Berichterstattung noch lange nach der Tat (oder der Entlassung des Täters). Auch hier müssen SIe wieder im Einzelfall abwägen. Und im Zweifelsfall gilt: Resozialisierung ist nicht das Problem der Presse. Meiner Meinung nach könnte auch gelten: Resozialisierung ist allein das Problem des Täters.

Eine Stelle, die abschließend darüber entscheidet, was jetzt gedruckt wird und was nicht, gibt es in Deutschland nicht (mehr). Das entscheidet (wie erwähnt) die Redaktion. Der Täter (oder unschuldig Verdächtigte), der damit ein Problem hat, muss im Einzelfall gegen die Veröffentlichung oder auf Löschung der Bilder klagen. Der "Deutsche Presserat" ist keine staatliche Stelle und seine Entscheidungen sind nicht bindend. Schließlich könnte es im Einzelfall passieren, dass der Vorsitzende des Gerichts gegenüber der im Saal befindlichen Presse eine Anordnung trifft, entweder keine Foto zu machen/veröffentlichen oder diese vorher zu verpixeln. Hierbei ist natürlich weder gesagt, dass diese Anordnung auch zulässig ist, noch ist gesagt, dass sich jeder daran hält. Wiederum gibt es da diesen ganz bestimmten Verlag...

Meiner ganz persönlichen Meinung nach ist ein wirkliches Interesse der Öffentlichkeit an Bildmaterialien aus dem Gerichtssaal aber sowieso nicht zu erklären. Niemand ist schlauer und das Strafverfahren nicht sicherer, wenn ich mir im Internet Fotos davon angucken kann, wie irgendein unbekannter Mensch neben einem unbekannten Anwalt hinter einem unbekannten Tisch steht und einen dann plötzlich ganz berühmten Aktenordner vor seine Nase hält. Das scheinen andere Menschen anders zu sehen, sonst wäre zum beispiel nicht die (in meinen Augen alberne) Berichterstattung rund um die jeweils getragene Bluse der Angeklagten Beate Z. zu erklären. Das ist für mich pure Sensationsgeilheit. Dementsprechend bin ich auch wenig davon verwundert, das Probleme bezüglich dieser Thematik bevorzugt dann aufkommen, wenn "Unterschichtenmedien" involviert sind oder die Medien ganz allgemein völlig außer sich sind. Wiederum dieser bestimmte Verlag, der sein Geld sowieso hauptsächlich mit BILDern macht...

-- Editiert von Rechtschreibung am 30.05.2016 04:28

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#2
 Von 
dddanix
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe gedacht solange die unschuldvermutung gilt dürften sie das ja eig. nicht ohne verbixlung hochladen ?


habe das im internet gefunden von einen jornalisten

Solange ein Bürger nur angeklagt und nicht verurteilt ist, gilt die Vermutung der Unschuld. Also dürfen weder Polizei noch Zeitungen die Gesichter zeigen, es sei denn die Angeklagten sind öffentlich bekannte Persönlichkeiten wie beispielsweise der ehemalige Bundespräsident Wulff, der sich bald vor Gericht verantworten muss.

Wäre Wulff ein einfacher, kaum bekannter Bürger, käme sein Bild nicht in die Zeitung – bei einem relativ geringen Vorwurf wie der Vorteilsnahme.

Wer nur für kurze Zeit ins Gefängnis geht, hat auch ein Recht, dass sein Gesicht nicht öffentlich gezeigt wird: Hat er seine Strafe abgesessen, soll er ein normales Leben führen dürfen. Kennen viele Menschen sein Gesicht, wirkt ein Foto wie ein lebenslanger Pranger und eine lebenslange Strafe.

Sucht die Polizei einen mutmaßlichen Gewaltverbrecher, der auf der Flucht ist, gibt sie zur Fahndung ein Foto heraus, das auch von unserer Zeitung gedruckt wird ohne eine Verfremdung des Gesichts.

Unproblematisch ist dies nicht: Im Internet wird dies Foto für alle Zeiten sichtbar sein, auch wenn sich die Unschuld herausstellen sollte.


Besonders dieser teil

Wer nur für kurze Zeit ins Gefängnis geht, hat auch ein Recht, dass sein Gesicht nicht öffentlich gezeigt wird: Hat er seine Strafe abgesessen, soll er ein normales Leben führen dürfen. Kennen viele Menschen sein Gesicht, wirkt ein Foto wie ein lebenslanger Pranger und eine lebenslange Strafe.

Was gilt als kurtze strafe ?

1 Jahr

5 Jahre

.....


Also mir ist schon aufgefallen das leute die zu lebenslanger haft verurteilt wurden meist nicht verbixelt werden ..
oder wie sie schon sagen prominente die werden auch nicht verbixelt


Zb der Selfi Vergewaltiger aus buxdehude hat ja zugestimmt das er abgelichtet werden darf sonst hätten sie ihn verbixelt müssen das haben sie sogar im video gesagt

Edit:

Ich meine das nach der verurteilung Fotos in zeitungen kommen

Angenommen

es geht um ne haftstrafe von 5 jahren er wurde verurteilt und es kommen bilder in die presse von denn jenigen
jetzt wird er entlassen und wird sein rest seines leben vorm pranger gestellt weil fotos von der verurteilung mit name usw verofentlicht worden

Und wenn sie dann sogar noch bei haftentlassung alles wiede aufwürbeln und wiedr fotos in die zeitung packen bei entlassung der haft

könnte er obwohl er seine strafe bekommen und abgessen hat kein ruieges leben führen



-- Editiert von dddanix am 30.05.2016 05:40

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

Hier geht doch einiges durcheinander. Das öffentliche Interesse an dem Bild einer Person, das ist natürlich lokal völlig anders als bundesweit. Da kann der kleine Eierdieb schon von Interesse sein. Oder der Kommunalpolitiker, der die Überdachung einer Bushaltestelle fordert. Das hat also gar nichts mit Strafrecht direkt zu tun. Und auch gar nichts mit der Unschuldsvermutung. Die bleibt ja bestehen. Deshalb wird ja, wenn kein Geständnis vorliegt, auch immer vom "mutmaßlichen Täter" oder so ähnlich geschrieben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dddanix
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok wir gehn mal nur vom strafrecht aus

Wen ein angeklagter kein geständnis abgiebt, und er ist noch nicht verurteilt dürften von ihne keine bilder öffentlich in die zeitung gedruckt werden ?

Also mein intersse geht auf das strafrecht wann jemand unverbixelt in die medien kommt.
Ist es realistisch was der gute jornalist da geschriben hat ? also das bei kleinen haftstrafen keine bilder in die medien dürfen weil der verurteilte nach absitzten der strafe ein normales leben führen soll ..


Geht also nur um verurteilte straftäter ab wann sie unverbixelt in die medien dürfen ..


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

Nochmals, es geht um das öffentliche Interesse, und nur darum. Nur, sie "Täter" fürfen nicht vorab als Straftäter bezeichent werden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dddanix
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

und wann liegt ein öffentliches intersse vor ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
verbixlung


Ver*pixe*lung. Das kommt von "pixel" (Bildpunkt).

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dddanix
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss gestehn ich verstehe das nicht!
Also leute die keine hohe haftstrafe bekommen dürfen in denn medien nicht gezeigt werden?
Leute die eine lange haftstrafe haben dürfen gezeigt werden ?

Das mit denn recht an seinen eigenen bild im strafrecht ist echt blöde ich verstehs nämlich nicht.


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#9
 Von 
dddanix
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Jemand noch ne antwort ?

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