Strafsachen vor den Landgerichten
Von 12.7.2010 | Ratgeber - Strafrecht | 474 Aufrufe Mehr zum Thema:Strafsachen
Besonderheiten in Strafsachen vor dem Landgericht
Sie haben eine Anklage der Staatsanwaltschaft zum Landgericht erhalten?Im Gegensatz zu Verhandlungen vor den Amtsgerichten, ist in erstinstanzlichen Verhandlungen und zweitinstanzlichen Berufungsverhandlungen vor den Landgerichten eine Überprüfung gemäß § 333 StPO nur noch im Wege der Revision zum Bundesgerichtshof bzw. bei Berufungsverhandlungen zum zuständigen Oberlandesgericht
möglich.
Eine Überprüfung findet in aller Regel nur noch im schriftlichen Wege statt. Bei Revisionen, die von der Verteidigung eingelegt werden liegt die Erfolgsquote unter einem Prozent. Selbst Verfassungsbeschwerden sind mit zwei Prozent Erfolgsquote aussichtsreicher.
Um so wichtiger ist es, hier den geeigneten Anwalt zu finden. Ein Fachanwaltskurs im Strafrecht sollte die Mindestvoraussetzung sein. Wichtig sind aber auch langjährige Erfahrungen und Kenntnis der Persönlichkeit der Richter.


