123recht.net gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Straftatbestände des StGB und erläutert kurz die wichtigsten Voraussetzungen der Delikte.
Unbedingt zu beachten ist dabei jedoch: Gesetze bzw. darin verwendete Merkmale sind oft nicht klar definiert - sie müssen rechtlich bewertet werden. In der Bewertung sind sich die Juristen aber nicht immer einig. Der Tatbestand des Diebstahls z.B. verlangt die Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache. Es gilt genau festzulegen: Was ist eine Wegnahme, wann ist eine Sache fremd und beweglich? Was ist überhaupt eine Sache? Einige Begriffe sind eindeutig oder im Gesetz selbst noch genau definiert, andere eben nicht.
Gerade an der Definition von bestimmten Begriffen scheiden sich gerne die Geister. Es wird heftigst diskutiert, immerhin geht es um viel - mit der einen Meinung ist ein bestimmtes Verhalten zu bestrafen, mit der anderen Meinung geht dasselbe Verhalten vielleicht straffrei aus bzw. wird dann von anderen Delikten erfasst, die mitunter eine geringere Bestrafung vorsehen.
Sich unterscheidende Meinungen in der juristischen Wissenschaft werden sogleich als "Theorien" gehandelt. Natürlich werden die Theorien heiß diskutiert, und diejenige mit den meisten Anhängern nennt sich dann "herrschende Meinung".
Dabei kommt es immer wieder zu heftigen Gegensätzen gerade in Literatur und Rechtsprechung bzw. zu Unterschieden bei den Theoretikern und den Praktikern.
Zum Beispiel legt der allgemeine Teil des Strafgesetzbuches fest, dass wegen Versuchs bestraft wird, wer zur Tat schon unmittelbar angesetzt hat, die Tat aber nicht zu Ende bringt. Der Geseztgeber hat die Unmittelbarkeit gefordert, um von der straflosen Vorbereitungshandlung abzugrenzen: Der Kauf einer Pistole z.B. macht den Käufer noch nicht zu einem versuchten Mörder, auch wenn die Waffe extra für einen Mord gekauft wurde. Zunächst mal liegt die Waffe nämlich nur bei dem Käufer herum - benutzt wird sie noch nicht. Der Kauf ist lediglich eine Vorbereitungshandlung. Wann aber beginnt die Unmittelbarkeit, das unmittelbare Ansetzen? Beim Zielen? Beim Schießen? Früher? Das ist unter Rechtsgelehrten umstritten.
123recht.net will einen grundsätzlichen Überblick über das Thema Recht vermitteln. 123recht.net ist kein juristischer Kommentar. Der Strafrechtratgeber soll einen Einblick in die verschiedenen Delikte und ihre Voraussetzungen geben - oberflächlich angerissen. Denn die Darstellung aller Theorien und Streitigkeiten wäre zu kompliziert, vor allem aber zu umfassend, da so unsere Serverkapazitäten gesprängt würden. Unsere Redakteure haben es daher dabei belassen, wenn überhaupt die vorherrschenden Meinungen wiederzugeben. Lediglich grundsätzliche, klassische Streitigkeiten werden kurz angeführt. Eine Streitentscheidung bleibt aus.
Vorsicht: Das deutsche Recht kennt kein case-law , wie es z.B. in den Vereinigten Staaten üblich ist: Dort kann ein Gericht einen sogenannten Präzedenzfall schaffen, der für die unteren Gerichte bindend ist. Hierzulande ist jeder Richter diesbezüglich unabhängig:
Der Richter ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.Wenn der Bundesgerichtshof eine Sache auf die eine Art entscheidet, ist ein Amtsrichter, der einen ähnlichen Fall entscheiden muss, daran nicht gebunden - er kann anders argumentieren als der BGH! Die Praxis zeigt zwar, dass die anderen Richter schauen, ob der BGH einen ähnlichen Fall schon entschieden hat. Hat der BGH schon argumentiert, richten sich die unteren Gerichte dann danach. Dies ist aber nicht zwingend, denn jeder einzelne Richter ist ja unabhängig. Wird von einem Gericht eine bestimmte Rechtsprechung praktiziert, heißt das nicht, dass ähnlich gelagerte Fälle von anderen Gerichten genauso gelöst werden. Bindend ist lediglich das Bundesverfassungsgericht: Stellt es fest, dass etwas gegen die Verfassung verstößt, so hat dies Gültigkeit.
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