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Strafmaß bei Betrug

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Strafmaß bei Betrug

Wie hoch kann das Strafmaß bei Betrug, Sachbeschädigung und Siegelbruch in Tateinheit sein für Ersttäter über 21?


von energy123 am 17.05.2004 12:53
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Meist vom Schadenswert abhängig
Die Strafe geht, soweit ich mich entsinnen kann von einem halben Jahr bis 5 jahre hoch, sprich da ist sehr viel Spielraum dazwischen.
Auch kommt es darauf an, wie hoch der entstandene Schaden ist.
So ist es natürlich verständlich dass ein Betrugsfall der sagen wir mal 500 Euro als Schadenssumme beziffert weit niedriger angesetzt wird als ein betrug der über 150000 Euro geht.
Was Tatmehrheit/Einheit betrifft. In diesem Fall kann/wird das gericht die einzelnen Strafen zu einer zusammen fassen und daraus eine Gesamtstrafe bilden.

Ich hoffe das konnte Dir etwas helfen.

Gruß
Andy



von Andy-chan am 17.05.2004 12:59
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>Strafmaß bei Betrug
also der Schadenswert kann nur geschätzt werden, aber nicht bewiesen.


von energy123 am 17.05.2004 13:09
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>Strafmaß bei Betrug
also der Schadenswert kann nur geschätzt werden, aber nicht bewiesen.


von energy123 am 17.05.2004 13:14
Status: Praktikant (13 Beiträge)
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>Strafmaß bei Betrug
Da - wie schon geschrieben wurde - das Strafmaß von den konkreten Tatumständen abhängt, kann man hier auch kein konkretes Strafmaß nennen. Wenn der Schaden (auch wenn "nur" geschätzt) nicht besonders schwerwiegend ist, wird es aber wohl noch auf eine Geldstrafe hinauslaufen.

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"fiat justitia et pereat mundus..."


von Bob.Vila am 17.05.2004 13:51
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>Strafmaß bei Betrug
der schaden wird wohl keinesfalls höher als 5000.- geschätzt werden.


von energy123 am 17.05.2004 13:59
Status: Praktikant (13 Beiträge)
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>Strafmaß bei Betrug
5000 Euro, das klingt viel ist aber (ich möchte nicht abwertend klingen) "Peanuts".
Du schriebst dass Du 21+ seist, um Dir ungefähr sagen zu können was Dich erwartet müßte ich ein gesamtbild bilden können, sprich Du müßtest ein wenig mehr über die Umstände erzählen.
Denn es ist immer schwer ein Urteil zu geben wenn man zwar das Verbrechen kennt, nicht aber die Umstände (die für das Gericht stets eine Rolle spielen).
So bleibt mir nur ein "Tip" ins blaue und ich würde mal (abhängig von deinen vermögensverhältnissen) auf eine geldstrafe in höhe von 120 Tagesätzen vermuten oder aber eine Strafe mit Bewährung. Würde ich mal einschätzen

Ich bin zwar kein Richter oder Anwahlt, habe aber jahrelang eine Rechtskunde AG geleitet und eng mit Richtern und StA zusammengearbeitet (kam auch gut bei den Schülern an)

Gruß
Andy


von Andy-chan am 17.05.2004 15:44
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>Strafmaß bei Betrug
Ich meine, mal gelesen zu haben, dass die Höhe der Beute gar nicht so entscheidend für das Strafmaß ist. Ob du z. B. bei einem Bankraub 10.000 Euro oder 2.000.000 Euro erbeutest, ist zweitrangig. Entscheidender ist, wie brutal, berechenbar etc. du vorgehst...

Gleiches gilt meiner Meinung nach beim Diebstahl und beim Betrug. Ich sage nicht, dass die Schadenshöhe gar keine Rolle spielt, jedoch messe ich dieser keine so hohe Bedeutung bei. Sie spielt sozusagen eine Nebenrolle.

Wenn du für 10 Euro betrügst und das Verfahren eingestellt würde, wäre der Gegensatz bei 20.000 Euro nicht so krass, dass du auf einmal eine Freiheitsstrafe zur Bewährung bekommen würdest....

Andere Kriterien sind entscheidender.

Grüße
Markus


von Cybermarkus am 17.05.2004 15:53
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>Strafmaß bei Betrug
"Denn es ist immer schwer ein Urteil zu geben wenn man zwar das Verbrechen kennt, nicht aber die Umstände (die für das Gericht stets eine Rolle spielen)."

@ Andy-chan: Als Leiter der "Rechtskunde AG" sollte Ihnen eigentlich der Unterschied zwischen "Verbrechen" und "Vergehen" bekannt sein - bei den o.g. Delikten handelt es sich nicht um Verbrechen, sondern um Vergehen...

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"fiat justitia et pereat mundus..."


von Bob.Vila am 17.05.2004 16:08
Status: Unsterblich (2693 Beiträge)
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>Strafmaß bei Betrug
@ Cybermarkus

Beim Betrug spielt die Höhe des Schadens hinsichtlich Strafzumessung schon eine wichtigere Rolle, als beim Raub.

Wenn du für 10 Euro betrügst und das Verfahren eingestellt würde, wäre der Gegensatz bei 20.000 Euro nicht so krass, dass du auf einmal eine Freiheitsstrafe zur Bewährung bekommen würdest....

Abgesehen davon, daß es natürl. auch auf evtl. Vorstrafen ankommt, ist aber auch beim Ersttäter bei einem Betrugsschaden von 20.000€ eine Freiheitsstrafe sehr gut möglich.

Zumal nach ständiger Rechtssprechung bei einem Schaden von 50.000€ i.d.R. "ein besonders schwerer Fall des Betruges" angenommen wird, aber nach hL auch schon bei 20.000 € angenommen werden kann. Die Mindeststrafe hierfür wäre schon 6 Monate.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 17.05.2004 16:46:18


von !!Streetworker!! am 17.05.2004 16:35
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>Strafmaß bei Betrug
Ok, ich hätte Betrug und Diebstahl nicht in einen Topf werfen sollen. Beim Diebstahl liege ich, denke ich, aber schon richtig.

Grüße
Markus


von Cybermarkus am 17.05.2004 17:07
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