>Strafmaß bei Betrug
@ Cybermarkus
Beim Betrug spielt die Höhe des Schadens hinsichtlich Strafzumessung schon eine wichtigere Rolle, als beim Raub.
Wenn du für 10 Euro betrügst und das Verfahren eingestellt würde, wäre der Gegensatz bei 20.000 Euro nicht so krass, dass du auf einmal eine Freiheitsstrafe zur Bewährung bekommen würdest....Abgesehen davon, daß es natürl. auch auf evtl. Vorstrafen ankommt, ist aber auch beim Ersttäter bei einem Betrugsschaden von 20.000€ eine Freiheitsstrafe sehr gut möglich.
Zumal nach ständiger Rechtssprechung bei einem Schaden von 50.000€ i.d.R. "ein besonders schwerer Fall des Betruges" angenommen wird, aber nach hL auch schon bei 20.000 €
angenommen werden kann. Die Mindeststrafe hierfür wäre schon 6 Monate.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
-- Editiert von !streetworker! am 17.05.2004 16:46:18
von !!Streetworker!! am 17.05.2004 16:35
Status: Tao (17084 Beiträge)
Userwertung:
4,5
(von 210 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden