Strafe für Zollvergehen

8. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
peternie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafe für Zollvergehen

Hallo !

Wenn ich ueber ein zollfreies Gebiet eine Ware im Wert von 2100 Euro einführe, ist mir klar, daß ich natürlich die Einfuhrabgaben zahlen muß, also Zoll und Mehrwertsteuer, was in dem aktuellen Fall so ca. 500 Euro gesamt ausmacht.

Welche Strafe erwartet mich, wenn ich die Zollanmeldung nicht mache ? Es ist ja mit einer Anklage wegen Steuerhinterziehung zu rechnen, lohnt die Einschaltung eines Anwalts ?

Peter

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Lieber spät als nie..... eine Antwort!

zunächst hast Du Recht: Keine Zollanmeldung ist Steuerhinterziehung. Zur Strafe: Das liegt im Ermessen eines Gerichtes. Und dort kriegt man nicht Recht, sondern ein Urteil.
Was aber schwerer wiegt: Hinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat - und die bleibt im Führungszeugnis stehen. Du bist damit vorbestraft!!!
Es lohnt sich also auf jeden Fall einen Anwalt... nein besser: einen Fachmann einzuschalten. In Deinem Fall würde ich da lieber zu einem Steuerberater gehen, der sich auf so etwas spezialisiert hat. Vielleicht schafft der es, die Geschichte als Ordnungswidrigkeit plausibel zu machen - ohne Vorstrafe!

-- Editiert von Mampfred am 28.04.2004 17:12:52

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