Strafe für Einbruch,Diebstähle,Drogenhandel,Illegaler Waffenbesitz

29. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
GKC-Boss
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafe für Einbruch,Diebstähle,Drogenhandel,Illegaler Waffenbesitz

Hey ich habe in letzter Zeit viel Mist gebaut, da ich falsche Freunde hatte und nicht "nein" sagen konnte...
Ersteinmal zu mir...

Ich bin 16j alt, polizeilich in Erscheinung getreten, da ich vor einem Jahr einen Einbruch gemacht habe, wofür ich 40 Sozialstunden machen musste, welche ich mit einer guten Bewertung abgeschlossen habe. Der Einbruch ereignete sich im Sommer'07...

In der Zeit vom Sommer'07 bis Anfang Juli wurde ich bei meinen Straftaten polizeilich nicht erwischt, außer das ich einmal von Jugendlichen "abgezogenes" Marihuana geraucht habe und einmal einen Jungen mit einem Totschläger bedroht habe (beide Anzeigen laufen noch und wurden noch nicht fallen gelassen.)

Dann wurde ich Mitte Juli'08 in der Schule verhaftet wegen folgenden Vorwürfen:
1. Schwerer Diebstahl
2. Einbruch? Hausfriedensbruch?
3. unerlaubter BTM-Handel

Nun zu den folgenden Vorwürfen:

1.

Ich habe einem Jungen erzählt das sich ein Laptop in unserem Klassenraum im ersten Stock befindet und ihm gesagt er könne ihn mit Leichtigkeit klauen, da ich das Fenster aufgemacht habe, woraufhin er und ich das getan haben und am darauffolgenden Tag an einen Freund verkauft haben. Weil er wegen anderen Diebstählen an unserer Schule erwischt wurde, wurde er auch an dem Laptop-Diebstahl verdächtigt und ich sagte ihm schon vor der Tat das wenn wir wegen ihm erwischt werden, er sagen soll das er es ALLEINE getan hat und nicht mit mir. ABER, wir wurden von seinen Freunden gesehen, wie er und ich mit dem Laptop aus dem Klassenzimmer kamen, und diese bestätigten es auch bei der Polizei das WIR BEIDE aus dem Klassenraum kamen (4 Zeugenaussagen gegen mich)... Ich allerdings sagte das ich ihm nur den HINWEIS gegeben habe und zur Tatzeit garnicht anwesend war (ein Freund von mir bestätigte dieses bei der Polizei.)

2.

Ein paar Freunde sagten mir das sie wissen wo wir einsteigen können. Es handelt sich hierbei um eine Tischlerei, welche an dem vorrigen Tag aufgebrochen wurde von meinen Freunden und an dem darauffolgendem Tag sind wir reingegangen und ein Freund von mir hat einen I-Pod mitgehen lassen. Überführt wurden wir weil wir keine Handschueh mitführten und unsere Fingerabdrücke polizeilich gespeichert sind. Nun ist sich die Polizei nicht sicher, ob wir wegen Hausfriedensbruch oder wegen einem Einbruch verurteilt werden.


3.

Ich kiffe schon seid 1 Jahr und verkaufe auch gelegentlich etwas an Freunde... Bis ich spielsüchtig wurde blieb es auch bei "gelegentlich" und destso süchtiger ich wurde, destso mehr habe ich verkauft (an guten Tagen bis zu 25g) und auch dabei wurde ich erwischt, da ein kleverer Kriminalpolizist einem "Freund" vorgetuscht hat, er bekomme eine mildere Strafe wenn er andere in die Pfanne haut und da hat er halt gesagt das ich an meiner Schule deale und somit wurde gegen mich ermittelt und an einem Tag hatte die Polizei 20 Aussagen gegen mich, wo alle sagten das ich deale udn kiffe uind sie mich auch schon beim Dealen gesehen haben.

So das waren die 3 Vorfälle weshalb ich verhaftet wurde...

Vorgestern wurde ich dann nach einer geplanten Massenschlägerei in der Stadt verhaftet und durchsucht und dabei wurde ein "Butterfly-Messer" in meiner Tasche gefunden, welches in Deutschland ILLEGAL ist. Ich habe mich geweigert einzusteigen, woraufhin eine Rangelei zwischen der Polizei und mir entstand, in der ich nicht nur Handgreiflich, sondern auch noch verbal die Polizisten angegriffen habe... nach einer Stunde Haft wurd eich dann meiner Mutter übergeben... Jetzt bekomme ich eine Anzeige wegen "illegalem Waffenbesitz", Beamtenbeleidigung und Widerstand.


Wegen den ganzen Delikten habe ich noch kein Brief etc. bekommen jedenfalls bin ich bei all meinen erläuterten Straftaten SCHULDIG und es gibt auch eine Menge Zeugen und es wird auch vor Gericht kommen... könnt ihr mir vielleicht sagen welche Strafe ich in etwa bekommen werde? Wenn man bedenkt das ich schonmal vorm Richter stand und zu 40 Sozialstunden verurteilt wurde`?

Ich bin über jede Antwort dankbar... danke im vorraus

mfG

-- Editiert von GKC-Boss am 29.08.2008 14:59:43

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Danjel-Philippe Newerla
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Tag,

Ihre Frage läßt sich so nicht eindeutig beantworten. Der Sachverhalt ist so komplex und außerdem wären noch einige Zahlen von Nöten (z.B. Menge der sichergestellten Drogen, Wert der gestohlenen Gegenstände, etc.), um eine ungefähr zutreffende Prognose abgeben zu können.


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

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""

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#2
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Mann Mann Mann, soviel Kriminelle Enagie mit 16.

Da Sie ja doch ausführlich ge und beschrieben haben was Sie getan haben, würde ich bei Ihnen schon von einer Jugendstrafe ausgehen. Zumindest derzeitig sind bei Ihnen Schädliche Neigungen zu sehen, ob dies zum Zeitpunkt der Urteile noch der Fall ist bleibt abzuwarten.

So in der Summe müsste da je nach Jugendrichter, bzw. Schöffengericht sowas um ein Jahr Jugendstrafe vermutlich mit Bewährung dabei herauskommen.

Besonderst schwer wiegen hier nämlich der Handel mit BtM an Ihrer Schule, vermutlich wird Ihnen hier auch gewerbsmäßigkeit unterstellt, je nach dem was nachzuweisen ist.

Vermutlich wird Ihnen in dieser Sache dann auch ein Pflichtverteidiger bestellt.

quote:
kleverer Kriminalpolizist einem Freund vorgetuscht hat....


Da ist nix vorgetäuscht. Das ist eine Tatsache.




-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

-- Editiert von Rechtsmacher am 29.08.2008 15:29:36

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#3
 Von 
speedydriver
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 6x hilfreich)

also ich kann meinen vorredner zustimmen.

In Punkt 2 würde ich eher zu einem versuchten Einbruchdiebstahl (BSD) tendieren, da sie mit der Absicht handelten zu stehlen.

Vor kurzem war eine Verhandlung bei uns in der Stadt von 3 Jugendlichen die fast die selben Dingen verbrochen haben wie sie.

Sie kamen mit 1,5 und 2 Jahre auf Bewährung davon. Natürlich gab es Auflagen wie Suchttherapie, Sozialstunden, soziale Trainingskurse.



-- Editiert von speedydriver am 29.08.2008 15:44:51

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Dem schliesse ich mich insoweit an. Das könnte für eine Jugendstrafe (d.h. ab 6 Monate aufwärts) durchaus reichen. Es kommt natürlich darauf an, was letztlich genau nachgewiesen wird. Gerade wenn der Drogenhandel über längere Zeit nachgeweisen werden kann (z.B. 3 Monate lang jede Woche 20 Verkäufe = 240 Einzeltaten!) wird hier einiges bei rumkommen. Bahängig von der Sozialprognose wird zu entscheiden sein, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann oder nicht. Falls sie es wird, wird es ein enges Korsett an Bewährungsauflagen geben (möglich z.B. Bewährungshelfer, Drogentests und ggf. -therapie, Spielsuchttherapie, Sozialstunden, Schadenswiedergutmachung).

Ganz entscheidend wird sein, wie Du Dich von jetzt an bis zur verhandlung verhälst. Du könnstest z.B. schon mal freiwillig mit einer Spielsuchttherapie anfangen und auch Kontakt zur Drogenberatung aufnehmen. Sinn macht das allerdings nur, wenn Du wirklich was an Deinem Leben ändern willst. Einfach nur hingehen, damit es vor Gericht gut aussieht, wird schnell durchschaut werden.

Sollte es für eine Jugendstrafe ohne Bewährung noch nicht reichen, aber der Richter meinen, dass einige Zeit hinter Gittern Dir ganz gut täten, kann anstatt der Jugendstrafe auch ein z.B. 4wöchiger Arrest verhängt werden. Ich sehe es hier aber eher in Richtung Jugendstrafe gehen.

Du solltest schnellstens Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 330x hilfreich)

Wenn die Taten wie geschildert, begangen wurden, bewahrheitet sich die Aussage von dem gescholtenen hessischen Ministerpräsidenten Koch schon.

-- da ich vor einem Jahr einen Einbruch gemacht habe, wofür ich 40 Sozialstunden machen musste--

Was dann folgte, sind die Auswirkungen der Kuscheljustiz. Von Sozialstunden lässt sich ein am Anfang seiner Karriere stehender Krimineller überhaupt nicht beeindrucken.

Jugendstrafe o h n e Bewährung ist durchaus denkbar.

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#6
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Jugendstrafe o h n e Bewährung ist durchaus denkbar.

Todesstrafe auch, wenn Sie im Iran aufgegriffen werden.

Aber da sie altersbedingt noch keie Bewährung bekommen konnten und auch eher der erziehungsgedanke im vordergrund steht, glaube ich das nicht.

Auf jeden fall wenn dann mit.

Sonst sind hier schon eine vielzahlö der taten auch mit erhöhter mindesstrafe/Regelbeispiel etc im spiel, dass es wohl bei zuchtmitteln nicht mehr bleibt.

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#7
 Von 
GKC-Boss
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also bei den Einbrüchen haben wir 2.000 euro gestohlen und "gedealt" habe ich 25g in zwei Tagen, aber wie gesagt, ich habe ALLES abgestritten und ich glaube das ich mit dem Drogendealen gut davon kommen werde da sie keien Bweise haben...

iIhh hab schonmal gehört das man höchstens 2-3 wochen in den jugendknast geht, wenn man zum ersten mal zu einer haftstrafe verurteilt wird stimmt das?

achja einen raubüberfall habe ich auch noch vergessen :S da werde ich ca. zu 50% erwischt ...

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#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Allmählich drängt sich mir der Gedanke auf, dass es sich bei dem Fragesteller um einen Fake handelt.

Falls dem aber nicht so ist, halte ich hier aufgrund der Vielzahl und der Schwere der Straftaten eine Jugendstrafe ohne Bewährung für geboten.

Insgesamt kann ich mich dem Beitrag von meri nur anschließen.






-- Editiert von justice005 am 02.09.2008 11:54:26

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

@GKC-Boss

hoffe du bekommst richtig mit dem Gesetzesknüppel über die Hörner.

Wärst mein Junior könnntest Deine Koffer packen und mit mir zum JA gehen. Und da abliefern.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
GKC-Boss
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

glaubst du ich habe lust und vorallem die zeit irgendwelche sozialarbeiter zu verarschen?
und ich weiß das ich misst gebaut hab und das bereue ich auch ich hab jedenfalls den kontakt zu allen kriminellen abgebrochen,was ich schon lange hätte tun sollen!!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Und genau auf dieses Gesülz fällt dann so eine Sozial-Pädagogik-Tante von der Jugendgerichtshilfe rein, meint dann in Ihrer Stellungnahme, dass es ja sooo ein lieber Kerl ist, dem man selbstverständlich keinerlei schädliche Neigungen unterstellen kann, und schon hat man ein Urteil, wo irgendeine lächerliche Verwarnung mit einer noch lächerlicheren Auflage bei raus kommt.

Der Verurteilte geht dann aus dem Gerichtssaal und lacht sich nen Ast.

Ein paar Monate später beginnt dann das Spiel von vorne. :bang:





-- Editiert von justice005 am 02.09.2008 21:00:03

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
speedydriver
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 6x hilfreich)

also die JGH-Tante wird nicht darauf reinfallen. Dazu gibt es zuviel was dagegen spricht.

Solche Straftaten wie sie vom Fragensteller begangen wurden, haben nichts mit einem Lausbubenstreich zutun. Vielmehr zeigen sie deutliche Spuren von krimineller Energie. Die so keiner zeigt - der das nicht will! Ein über Monate beganger BtM-Handel, fast schon bandenmäßig hat nichts mit Mitläufer zu tun. Gerade bei BtM-Handel müssen die Täter auf sich gegenseitig verlassen können. Einer der da nur so mit zieht, ist dort nicht zu gebrauchen. Vielmehr werden die sog. "Mitläufer" nur für Kurierfahrten eingesetz, was bei unserem Fragensteller nicht der Fall war.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Zumal es sich ja nicht um einen Ersttäter handelt, der hatte ja schon 40 Sozialstunden wegen Einbruch; sein weiteres verhalten hat ja gezeigt, dass er sich davon gerade nicht hat beeindrucken lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
GKC-Boss
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ok ich gibs zu ihr habt alle recht, der staat ist zu lasch und jeder lacht sich ein "ast" ab wenn er ausm gericht kommt...
ich kenne welche die habebn für versuchten totschlag, tausende raube, VERGEWALTIGUNG und körperverletzung nur 3 monate gekriegt... ich mach so einen ****** nicht weil es mir spaß macht sondern weil ich das geld brauch und ES GIBT KEINE ANDERE MÖGLICHKEIT an viel geld ranzukommen und erstreecht nicht in kurzer zeit...jedenfalls bin ich raus aus der ganzen sache ich hab damit nix mehr zu tun ich will eien weiße weste haben und meine mutter mal wieder lachen sehen mir geht es dabei auch dreckig ich will nicht immer auf den haftbefehl warten müssen!!!

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