Strafe bei Bedrohung?

11. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
karlo3456
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Strafe bei Bedrohung?

Hallo, zur vorgeschichte:letztes jahr im April stand meine frau abends mit einem 20Jahre jüngeren Mann vor der Tür und sagte :Ich ziehe aus.Das hat sie auch sofort getan.Von da an hat sie sich um nichts mehr gekümmert, sprich Wohnungsauflösung Miete Bankkonto, Kredite. Sie hat nur noch per telefon mir gesagt das sie mich vernichten und in den abgrunmd ziehen will.
Hatte durch meine kleine Frührente reichlich finanzielle schwierigkeiten.
Im Novermber was die Scheidung,aber was immer noch besteht ist das gemeinschaftliche Bankkonto auf dem seit April keine eingänge mehr sind.Ist natürlich reichlich im minus.Das Konto kann nur von beiden zusammen geschlossen werden.Ich habe immer wieder aufgefordert mir eine vollmacht zu geben, was sie nicht tat.
Jetzt das problem:da gutes zu reden nichts brachte habe ich vom25.12.2005 bis 24.01.2006 sie massiv mit morddrohungen bombadiert. Anfanf Februar standen dann 2Beamte vor meiner tür wir haben darüber gesprochen und zum abschgluss sagte der Beamte mir das ich es lassen sollte.Habe ihm gesagt das von meiner seite nichts mehr kommt,
Nun war ich im glauben das die sache erledigt ist aber nein.
Jetzt habe ich eine einladun vom Gesundheitsamt Sozialpsychiatrischer Dienst und eine vorladung zur vernehmung mei der Polizei.
Meine frage: wie verhalte ich mich jetzt und eas erwartet mich?
mfg
karlo3456

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
karlo3456
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Admin bitte einmal löschen wegen doppel eintrag
mfg
karlo3456

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
karlo3456
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Jetzt ist doch nur ein beitrag da bitte stehen lassen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
karlo3456
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

keine ahnungt was los ist jetzt sehe ich den beitrag wieder 2mal dann weg mit dem hier

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Lassen Sie das Doppelposting einfach stehen, es tut ja niemandem etwas.

Sie sagen, Sie haben sie mit Morddrohungen bombardiert. Deshalb läuft nun jetzt gegen Sie ein Verfahren. Sie können zur Vernehmung gehen. Ihre Personalien müssen Sie dann angeben, alle weiteren Angaben sind freiwillig. Ob es sinnvoll ist, etwas einzuräumen oder überhaupt auszusagen kann bei dem von Ihnen mitgeteilten Sachverhalt leider nicht beantwortet werden.

0x Hilfreiche Antwort

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