Strafbefehl zu 15 Tagessätzen 40€ - Nun Arbeitslos

6. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
znas
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
Strafbefehl zu 15 Tagessätzen 40€ - Nun Arbeitslos

Sehr geehrte Forenmitglieder,

es gab einen Autounfall im August, wo die entsprechende Person dran schuld war, ich nenne Sie Person X

Gestern erhielt Person X den Strafbefehl vom Amtsgericht mit einem Strafbefehl von 15 Tagessätzen zu 40€, was 600€ macht.

Zum Zeitpunkt des Unfalles war Person X noch Beschäftigter.
Der Strafantrag kam gestern, und Person X hat sich zum 01.01.2013, wegen Auslauf des Arbeitsverhältnisses bereits Arbeitlos gemeldet.

Ist dann der Strafsatz von 15*40€ noch gerechtfertigt?
Oder kann/muss dieser angepasst werden auf aktuelle Verhältnisse? Und wenn ja, wie ist hier vorzugehen, kann Person X das selber machen? ODer benötigt er dafür einen Anwalt?

Vielen Dank und schönen Restsonntag,
znas

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Sie können selbst schriftlich einen auf die Höhe der einzelnen Tagessätze beschränkten Einspruch gegen den Strafbefehl beim Amtsgericht einlegen. Der Einspruch muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Strafbefehls beim Amtsgericht eingegangen sein.

Sie brauchen dafür auch keinen Anwalt, da Sie die Strafe ja offenbar akzeptieren möchten. Bitte seien Sie sich aber darüber im Klaren, dass zusätzlich zur Geldstrafe auch mindestens 5 und höchstens 7 Punkten in Flensburg eingetragen werden, auch wenn das nicht im Strafbefehl steht.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
znas
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
...mindestens 5 und höchstens 7 Punkten in Flensburg eingetragen werden


Danke für die Aufklärung, das war mir so gar nicht bewusst...

Vielen Dank!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

40 Euro bedeuten, das Gericht geht von einem Monatseinkommen von 1200 Euro aus. Dieses kann man durchaus auch als Alg-1-Empfänger haben. Kriegt Person X weniger, macht ein Einspruch Sinn. Allerdings kann man eine Geldstrafe auch schlicht durch gemeinnützige Arbeit erledigen. In dem Fall wäre ein Einspruch wiederum sinnlos, denn ob der TS nun 20 oder 40 Euro beträgt, spielt für die gemeinnützige Arbeit keine Rolle.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
znas
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Über was für eine gemeinnützige Arbeit zu welchen Konditionen spricht man dabei?

4-6 Stunden / Tag / Tagessatz?

ALG wären 900€, wieviel wäre hier dann der Tagessatz?

Vielen Dank schonmal!

P.S. Ich habe noch kein ALG-1 beantragt! 900€ ist eine Schätzung durch den ALG Rechner.



-----------------
""

-- Editiert znas am 06.01.2013 16:18

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Wenn eine Geldstrafe durch Freie Arbeit getilgt wird enspricht ein Tagessatz einem Tag Arbeit, der wiederum üblicherweise 6 Stunden dauert.

Bei einem Gesamt-Einkommen von 900 € wäre die TS-Höhe mit 30 € anzusetzen (also einem 30stel Monats-Netto). Dann würde ein auf die TS-Höhe beschränkter Einspruch Sinn machen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

6 Stunden pro Tagessatz. Einsatzstellen sind gemeinnützige Vereine. TS bei 900 Euro sind 30 Euro (Monatseinkommen durch 30). Gemeinnützige Arbeit dürfte bei 900 Euro monatlich genehmigt werden. Dies macht man NICHT per Einspruch, sonden man beantragt sie NACH Rechtskraft des Urteils bei der Staatsanwaltschaft. Dasselbe Verfahren gilt übrigens für die Ratenzahlung. Wenn Sie Raten zahlen wollen, warten Sie natürlich erstmal die Reduzierung des Tagessatzes durch den Einspruch ab. Wenn Sie Glück haben, wird der Einspruch sogar schriftlich erledigt, also ohne Verhandlung und ohne Kosten - ansonsten, also mit Verhandlung, kostet es 60 Euro.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen