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Strafbefehl wegen rechts überholen

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Strafbefehl wegen rechts überholen

Hallo,
ich habe am Sanstag einen Strafbefehl bekommne.
Ich habe am 21.11 auf der BAB jemanden rechts überholt, er hatte eine Zeugin dabei, ich nicht. Er hat bei der Polizei per Telefon angerufen. Danach hat mich die Polizei gestellt und meine Personalien aufgenommen. Seither nicht, auch kein Anhörungsbogen. Am 25.02 habe ich einen Strafbefehl mit Datum 22.02 erhalten mit Vorwurf der Nötigung und 15 Tagessätzen.
Tritt hier nicht die 3 monatige Verjährung inkraft?
Zum rechts Überholen kamm es nach einer ca. 40 KM Hinterherfahr mit ausbremsen von ihm und überlichen Handzeigen. Ich habe jedoch keinen Zeugen, wie kann ich mich wehren.
Gruss Andy


von andreas14 am 27.02.2006 10:20
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 136 weitere Beiträge zum Thema "rechts".


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>Strafbefehl wegen rechts überholen
Vorliegend geht es nicht um eine VerkehrsOWi, sondern um eine Verkehrsstraftat. Die 3-Monats-Frist gilt für OWis, nicht für Straftaten. Unabhängig von den Ausbremsmanövern des Vordermannes scheint der Tatbestand der Nötigung durch den Überholvorgang jedenfalls nicht fernliegend zu sein.

Wurde in dem SB bereits ein Fahrverbot festgesetzt? Wenn nein und Du legst Einspruch gegen den SB ein, hast Du zu befürchten, daß das Gericht gegen Dich, wenn es ungünstig läuft, auch eine Entziehung der FE für mindestens 6 Monate ausspricht. Da der SB vor dem Hintergrund der TS recht moderat zu sein scheint, würde ich denselben rechtskräftig werden lassen, da in der Tat einiges für Deine Täterschaft spricht.


von thosim am 27.02.2006 10:41
Status: Unsterblich (2194 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>Strafbefehl wegen rechts überholen
Wenn Du Dich wehren willst, solltest Du einen Anwalt einschalten.

Der Tatbestand ist zumindest auf Basis Deiner Schilderung hier im Forum nicht so eindeutig.

Wenn Du das aber so ähnlich der Polizei erzählt hast, dann hätte ich erwartet, dass es gar nicht zu einem Strafbefehl kommt.


von hh am 27.02.2006 12:13
Status: Tao (24152 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 373 User(n) bewertet)

>Strafbefehl wegen rechts überholen
Hallo,
ich habe bei der Polizei keine Angaben gemacht, das hat mir die Polizei auch geraten. Ich war im November bei einem Anwalt, der hat mir gesagt, bevor ich nichts bekomme sollte ich auch nichts unternehmen, auch keine Gegenanzeige.
Es kann ja wohl nicht sein, dass ich genötigt werde (40 KM linksfahren vor mit herfahren, wiederholtes abbremsen, den Effe zeigen und wenn ich rechts überhole beschleunigt er wieder und dann zeigt er mich an das ich in behindert habe) und dann 750€ bezahlen soll weil mir ein 6 monatiges Fahrverbot droht, nur weil so ein Penner bei der Polizei anruft.
Natürlich werde ich einen Anwalt aufsuchen.
Gruss Andy


von andreas14 am 27.02.2006 12:29
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Strafbefehl wegen rechts überholen
Es kommt nicht darauf an, wie man sich gegen irgendetwas zur Wehr setzt, sondern wie man sich erfolgversprechend gegen etwas zur Wehr setzt. Und hier sind Ihre Chancen, freundlich formuliert, eher eingeschränkt. Zur Not können Sie freilich, wenn der Termin erkennbar schlecht läuft, den Einspruch gegen den SB noch zurücknehmen oder ggf. zurücknehmen lassen.


von thosim am 27.02.2006 14:43
Status: Unsterblich (2194 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>Strafbefehl wegen rechts überholen
Ich sehe keine Behinderung durch ein Rechtsüberholen. Da müssen andere Dinge passiert sein.

Ohne Anwalt geht hier nichts.


von bear am 27.02.2006 17:18
Status: Unsterblich (2477 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 27 User(n) bewertet)

>Strafbefehl wegen rechts überholen
Das Problem ist einfach, dass für den Fall, dass man die Aussage verweigert, die Strafzumessung alleine auf Basis der Aussagen des Anzeigenden erfolgt.

Es war daher aus meiner Sicht nicht klug, die Aussage zu verweigern. Dass die Polizei dazu geraten hat kann ich mir nicht vorstellen. Die Polizei muss jedoch darauf hinweisen, dass ein Aussageverweigerungsrecht besteht.

Ich sehe das auch so, dass hier ohne Anwalt nichts geht.



von hh am 28.02.2006 09:58
Status: Tao (24152 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 373 User(n) bewertet)


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