Strafbefehl wegen Betruges (VHS bei Ebay verkauft)
Ich habe vor ca. 1 Jahr bei Ebay eine VHS-Kassette (Preis: 17,50 EUR) verkauft. Unmittelbar nach Versendung meldete sich eine Person bei mir und behauptete die VHS sei eine Fälschung und will Schadensersatz fordern.
Kurz darauf wurde der Ebay-Stretifall geöffnet und die Person behauptete mein Film wäre eine Fälschung, da Cover, Aufkleber sowie Film- u. Tonqualität schlecht wären. Dies stimmt aber nicht weder die Bandqualität noch Cover und Aufkleber waren eine schlechte Kopie, sonst hätte ich diesen Film wohl selbst als Fälschung (sofern es überhaupt eine ist) erkannt und nicht weiterverkauft. Ebenfalls gab die Person als Referenz einen Ebayer an, der diesen Film massenweise über Amazon und Ebay als Privatverkäufer anbietet. Nicht selten steht in seinen Bewertungen drin, dass der Film xy eine Raubkopie wäre. Hier gab die Person an, dass sie diesen Film ebenfalls von diesem Anbieter besitzen würde und dieser ein Original wäre.
Als ich im Streitfall darauf aufmerksam machte und anzeigte, dass dieser User offensichtlich Kopien verkaufen würde (denn so viele Käufer können sich da nicht irren u. dieser Film wird auch aktuell im Monat ca. 20 x von diesem Verkäufer verkauft), stellte die Person den Streitfall umgehend ein und gab auch keine Bewertung etc. ab.
(Nebenbei vermerkt, dieser Referenz-Verkäufer lässt von anderen Ebayern ersteigern, bewertet dann einfach negativ und meldete die ahnungslosen Verkäufer auch bei Ebay. Dies alles kann man in seinen Bewertungen nachlesen und ich habe mich da auch schon mit anderen Ebayern in Verbindung gesetzt, die mir das bestätigt haben. Es besteht übrigens auch eine Verbindung zwischen der o. g. Person, die mich angezeigt hat und diesem Verkäufer.
Jetzt nach ca. 1 Jahr bekam ich von der Polizei Post, dass gegen mich wegen Betruges ermittelt wird. Ich äußerte mich hierzu und stellte klar, dass dies nicht der Fall wäre. Anschließend kam Post der Staatsanwaltschaft und auch hier erläuterte ich den Fall inkl. Belege. Das alles interessiert die Staatsanwaltschaft herzlich wenig und ich bekam einen Strafbefehl gegen den ich jetzt Einspruch eingelegt habe. Der Strafbefehl ist vorverurteilend und als Beweis wird die Zeugenaussage dieser dubiosen Person und die VHS-Kassette angegeben. Ein Gutachten liegt nicht vor und die Staatsanwaltschaft stützt sich auf die Aussagen dieser Person. Ebenfalls wirft man mir jetzt auch noch Urheberrechtsverletzung vor! Davon mal abgesehen, dass noch nicht einmal geklärt ist, ob die Kassette von mir stammt.
Kann mir jemand sagen, wie das ganze ausgeht? Ich habe mich nämlich mit dem Richter in Verbindung gesetzt und dieser bestätigte mir, dass kein Gutachten vorliegen würde und man sich nur auf die Aussage von dieser Person stütze und als zusätzlichen Grund für eine Weiterverfolgung bzw. seine Unterschrift auf den Strafbefehl gab dieser an, dass ich in einem Rechtfertigungsschreiben an die Staatsanwaltschaft nicht mitgeteilt habe, woher ich die VHS habe. Als Beispiel gab er an, ich hätte ja angeben können, dass ich diese VHS z. B. im Fachhandel gekauft habe. Somit könnte der Fachhandel mir ja belegen, dass es ein Original wäre.
Diese Logik ist mehr als komisch. Wer hat noch einen Beleg über den Kauf einer Kassette, die er mal vor 8 Jahren gekauft hat. Außerdem habe ich die VHS selbst bei Ebay ca. im Jahre 2001 ersteigert. Davon mal abgesehen, dass ich auch ein Original kaufen kann und dieses dann gegen eine Fälschung austauschen könnte, was also sagt denn das aus?
Beweispunkte für meine Schuld sind: 1. Zeugenaussage dieser dubiosen Person, 2. vorgelegte VHS und 3. meine Nichtanzeige, woher ich die VHS habe.
Ich komme mir wie in einem schlechten Film vor. Wer kann mir hier mal weiterhelfen. Zumal ich auch keine Lust habe mich über einen Anwalt für 1000 EUR etc. freizukaufen, denn habe mir nichts vorzuwerfen.
Mich würde mal EURE Meinung interessieren.
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von stefan101 am 24.08.2009 17:50
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>Strafbefehl wegen Betruges (VHS bei Ebay verkauft)
Also wie gesagt, nochmals in Kurzform das WICHTIGSTE, WIESO ICH DER MEINUNG BIN, DASS DIESE PERSON EINE FALSCHE KASSETTE BEIFÜGT!
Die Anzeigende zog im Ebay-Streitfall den Artikel eines Privatverkäufers heran, der diesen Film massenweise bei
eBay und Amazon verkauft und dessen Bewertungen häufig vermkert ist, dass es sich um eine Raubkopie handelt. Sie selbst behauptet, dieser Verkäufer würde Originale verkaufen und beschreibt meine VHS völlig falsch (schlecht kopiertes Cover, Aufkleber etc.).
Ich haben in diesem Zusammenhang auch noch andere Sachen herausgefunden, die ich aber hier nicht alle sofort einstelle, da es sonst zu lang ist.
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von stefan101 am 27.08.2009 01:36
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