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Strafbefehl wegen Betruges (VHS bei Ebay verkauft)

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Strafbefehl wegen Betruges (VHS bei Ebay verkauft)

Ich habe vor ca. 1 Jahr bei Ebay eine VHS-Kassette (Preis: 17,50 EUR) verkauft. Unmittelbar nach Versendung meldete sich eine Person bei mir und behauptete die VHS sei eine Fälschung und will Schadensersatz fordern.

Kurz darauf wurde der Ebay-Stretifall geöffnet und die Person behauptete mein Film wäre eine Fälschung, da Cover, Aufkleber sowie Film- u. Tonqualität schlecht wären. Dies stimmt aber nicht weder die Bandqualität noch Cover und Aufkleber waren eine schlechte Kopie, sonst hätte ich diesen Film wohl selbst als Fälschung (sofern es überhaupt eine ist) erkannt und nicht weiterverkauft. Ebenfalls gab die Person als Referenz einen Ebayer an, der diesen Film massenweise über Amazon und Ebay als Privatverkäufer anbietet. Nicht selten steht in seinen Bewertungen drin, dass der Film xy eine Raubkopie wäre. Hier gab die Person an, dass sie diesen Film ebenfalls von diesem Anbieter besitzen würde und dieser ein Original wäre.

Als ich im Streitfall darauf aufmerksam machte und anzeigte, dass dieser User offensichtlich Kopien verkaufen würde (denn so viele Käufer können sich da nicht irren u. dieser Film wird auch aktuell im Monat ca. 20 x von diesem Verkäufer verkauft), stellte die Person den Streitfall umgehend ein und gab auch keine Bewertung etc. ab.

(Nebenbei vermerkt, dieser Referenz-Verkäufer lässt von anderen Ebayern ersteigern, bewertet dann einfach negativ und meldete die ahnungslosen Verkäufer auch bei Ebay. Dies alles kann man in seinen Bewertungen nachlesen und ich habe mich da auch schon mit anderen Ebayern in Verbindung gesetzt, die mir das bestätigt haben. Es besteht übrigens auch eine Verbindung zwischen der o. g. Person, die mich angezeigt hat und diesem Verkäufer.

Jetzt nach ca. 1 Jahr bekam ich von der Polizei Post, dass gegen mich wegen Betruges ermittelt wird. Ich äußerte mich hierzu und stellte klar, dass dies nicht der Fall wäre. Anschließend kam Post der Staatsanwaltschaft und auch hier erläuterte ich den Fall inkl. Belege. Das alles interessiert die Staatsanwaltschaft herzlich wenig und ich bekam einen Strafbefehl gegen den ich jetzt Einspruch eingelegt habe. Der Strafbefehl ist vorverurteilend und als Beweis wird die Zeugenaussage dieser dubiosen Person und die VHS-Kassette angegeben. Ein Gutachten liegt nicht vor und die Staatsanwaltschaft stützt sich auf die Aussagen dieser Person. Ebenfalls wirft man mir jetzt auch noch Urheberrechtsverletzung vor! Davon mal abgesehen, dass noch nicht einmal geklärt ist, ob die Kassette von mir stammt.

Kann mir jemand sagen, wie das ganze ausgeht? Ich habe mich nämlich mit dem Richter in Verbindung gesetzt und dieser bestätigte mir, dass kein Gutachten vorliegen würde und man sich nur auf die Aussage von dieser Person stütze und als zusätzlichen Grund für eine Weiterverfolgung bzw. seine Unterschrift auf den Strafbefehl gab dieser an, dass ich in einem Rechtfertigungsschreiben an die Staatsanwaltschaft nicht mitgeteilt habe, woher ich die VHS habe. Als Beispiel gab er an, ich hätte ja angeben können, dass ich diese VHS z. B. im Fachhandel gekauft habe. Somit könnte der Fachhandel mir ja belegen, dass es ein Original wäre.

Diese Logik ist mehr als komisch. Wer hat noch einen Beleg über den Kauf einer Kassette, die er mal vor 8 Jahren gekauft hat. Außerdem habe ich die VHS selbst bei Ebay ca. im Jahre 2001 ersteigert. Davon mal abgesehen, dass ich auch ein Original kaufen kann und dieses dann gegen eine Fälschung austauschen könnte, was also sagt denn das aus?

Beweispunkte für meine Schuld sind: 1. Zeugenaussage dieser dubiosen Person, 2. vorgelegte VHS und 3. meine Nichtanzeige, woher ich die VHS habe.

Ich komme mir wie in einem schlechten Film vor. Wer kann mir hier mal weiterhelfen. Zumal ich auch keine Lust habe mich über einen Anwalt für 1000 EUR etc. freizukaufen, denn habe mir nichts vorzuwerfen.

Mich würde mal EURE Meinung interessieren.

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von stefan101 am 24.08.2009 17:50
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Strafbefehl wegen Betruges (VHS bei Ebay verkauft
Ein Strafbefehl ist ja "nur" ein Angebot, die Sache schnell zu regeln. Dementsprechend wird auch vorher kein teurer Sachverständiger beauftragt, das wäre dann ggfs. in einem Prozeß fällig.

Daß man dem Anzeigeerstatter glaubt, liegt möglicherweise daran, daß er vermutlich keinen Vorteil davon hat, dich fälschlich zu beschuldigen.

Dumm gesagt, da könnte ja jeder betrügerische VK kommen und sagen "der K hat mein iPhone gegen eine billige Kopie ausgetauscht". Du siehst also, daß das Argument "es könnte auch der K der Betrüger sein" nicht so pauschal als Abwehr genügt.

Wenn du gegen den Strafbefehl Widerspruch einlegst, wird sich ja zeigen, ob man dir bei Gericht beweisen kann, daß

(a) du dem K eine Fälschung geschickt hast und

(b) du auch wußtest, daß es eine Fälschung war (ohne Vorsatz kein Betrug)

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von Borst Mahlzahlt am 25.08.2009 18:19
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>Strafbefehl wegen Betruges (VHS bei Ebay verkauft)
Wie bereits erwähnt wäre selbst die Feststellung, dass es sich um eine Kopie handelt für eine Verurteilung nicht ausreichend .Es muss noch ihr Vorsatz diesbezüglich hinzukommen.

Wenn sie bis dato noch nicht einschlägig in Erscheinung getreten sind, dann sollten Sie in die Hauptverhandlung gehen.

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von Stefan 5 am 26.08.2009 08:28
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>Strafbefehl wegen Betruges (VHS bei Ebay verkauft)
Hallo! Zunächst einmal besten Dank für die Antworten!
Gleich vorweg! Nein, ich bin weder vorbestraft noch habe ich jemals Kopien verkauft und ich bin logischerweise auch nicht einschlägig bekannt. Ich habe überhaupt noch nie etwas mit der Polizei oder einem Staatsanwalt zu tun gehabt!

HERVORHEBUNG:
Die Käuferin, die mich angezeigt hat, hat im eBay Streitfall einen Artikel von einem Verkäufer herangezogen, der genau diesen Artikel massenweise als Privatperson bei Ebay und Amazon verkauft. Nicht selten steht in seinen Bewertungen drin, dass es sich hierbei um eine Raubkopie handelt. Die Vergleichs-Kassette von diesem Verkäufer hat sie als Original befunden und deshalb meinen Artikel als Fälschung ermittelt.

Ebenfalls hat sie meinen Film wie folgt dargestellt: Schlechte Ton- u. Bildqualität sowie schlecht kopiertes Cover und schlecht kopierten Aufkleber. Alles stimmt nicht und von daher kann ich persönlich schon davon ausgehen, dass sie bei der Anzeige eine völlig andere VHS vorgelegt hat bzw. iregendeine linke Tour dort abläuft - von diesem dubiosen Vergleichsverkäufer mal ganz abgesehen. Angenommen, selbst wenn ich betrügen wollte (was aber nicht der Fall war), wäre ich dann so bescheuert und würde eine derart schlecht kopierte (schlechtes Cover etc.) VHS verkaufen?

Sie wollte mich über Ebay sperren lassen und es der Ebay-Kontrolle melden und Schadensersatz von mir einklagen. Als ich erwähnte, dass ihr Vergleichsverkäufer diesen Film aber massenweise verkauft und in seinen Bewertungen dazu entsprechendes steht, legte sie den Streitfall umgehend bei und leitete nichts an die Kontrolle weiter. Es erfolgte auch keine negative oder neutrale Bewertung. Offensichtlich wollte sie nicht, dass Ebay bei einer Weiterleitung die Diskussion mitliest.

Nebenbei bemerkt, lässt dieser Verkäufer bei anderen Ebayern ersteigern, teilweise wohl auch mit eigenen Nebenadressen, und bewertet dann negativ! Ich habe mich in diesem Zusammenhang die letzten Monate wie ein Irrer schlau gemacht und nachgeforscht. Das ganze erscheint mir wie ein schlechter Film!

Ich habe mich in diesem Zusammenhang mit dem zuständigen Richter in Verbindung gesetzt und dieser sagte mir, dass weder die Anzeigende, noch der Staatsanwalt dazu verpflichtet wären, ein Gutachten einzuholen.




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von stefan101 am 27.08.2009 01:31
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>Strafbefehl wegen Betruges (VHS bei Ebay verkauft)
Also wie gesagt, nochmals in Kurzform das WICHTIGSTE, WIESO ICH DER MEINUNG BIN, DASS DIESE PERSON EINE FALSCHE KASSETTE BEIFÜGT!
Die Anzeigende zog im Ebay-Streitfall den Artikel eines Privatverkäufers heran, der diesen Film massenweise bei eBay und Amazon verkauft und dessen Bewertungen häufig vermkert ist, dass es sich um eine Raubkopie handelt. Sie selbst behauptet, dieser Verkäufer würde Originale verkaufen und beschreibt meine VHS völlig falsch (schlecht kopiertes Cover, Aufkleber etc.).

Ich haben in diesem Zusammenhang auch noch andere Sachen herausgefunden, die ich aber hier nicht alle sofort einstelle, da es sonst zu lang ist.

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von stefan101 am 27.08.2009 01:36
Status: Frischling (4 Beiträge)
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