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Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft

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Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft

wie heisst es immer, man soll nicht wegschauen, wenn Kinder geschlagen oder misshandelt werden. Schon zu Ehezeiten hat meine Ehefrau die Kinder geschlagen, also mit der flachen Hand ins Gesicht. Während der Ehe sagte ich ihr, hör bitte auf damit, das sind keine Erziehungsmethoden. Die Ehe wurde 2004 geschieden. Auch danach erzählte mir mein Sohn, dass er von der Mutter geschlagen wird. Seit 2004 erzähle ich dem Jugendamt davon, aber niemand kümmert sich darum. Ich höre nur das Jugendamt sagen, Lehrer schlagen keine Kinder, darüber kann ich nur lachen, denn ich habe es mit eigenen Augen gesehen. Zwischenzeitlich haber ich das Umgangsrecht aufgegeben und so sprach ich beim Jugendamt vor, dass sie sich bitte um die Kinder kümmern sollen, sie wurden früher geschlagen und auch mein Sohn 14 sagt mit mit verweinter Stimme, dass Mama zuschlägt. Jetzt hat das Jugendamt einen Besuch bei meiner Ex abgestattet, aber die Kinder sagten dem Jugendamt dass die Mama nicht zuschlägt. Die kinder werden natürlich nie gegen die Mutter aussagen, den sie wohnen bei Ihr. Ich bekam nun einen Strafbefehl und soll eine Geldbuße von 15 Tagessätzen bezahlen. So weit kommt es, wenn man nicht wegschaut und die Vorgänge dem Jugendamt meldet. Natürlich habe ich sofort Einspruch erhoben und lasse es auf eine Verhandlung ankommen. In Deutschland ist es jedoch oft besser, wegzuschauen, denn ich dachte im Leben nie daran, dass ich hieraus einen Strafbefehl erhalte. Nur weil sich meine Exfrau nun angegriffen fühlt. Es wäre besser erst mal den Kopf einzuschalten und dann zu handeln. Ich habe als Vater nur die allergrößten Probleme mit dem Jugendamt, selbst meine Anwältin hat mir geschrieben, dass sie nicht weiterkommt in der Angelegenheit und sie aufgibt. Das Jugendamt ist nach wie vor ein Heim für Mütter, Väter haben hier sehr schlechte Karten.

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von Mio2344 am 25.05.2011 19:31
Status: Junior (89 Beiträge)
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>Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft
Hallo Mio,

du behauptest die Kinder werden geschlagen, die Kinder sagen das Gegenteil - also Verleumdung der Mutter.

Wenn deine Exfrau die Kinder so schlecht behandelt, warum leben die Kinder nicht nach der Trennung bei dir?
Warum hast du das Umgangsrecht abgegeben?
Warum drückst du DEINE Verantwortung ans Jugendamt ab?

Kleine Hexe

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von Kleine Hexe am 26.05.2011 09:29
Status: Philosoph (529 Beiträge)
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>Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft
@ kleine Hexe, genau diese Gedanken hatte ich auch.

@ TE, an deiner Geschichte fehlt aber wohl ein wichtiges Detail: um einen Strafbefehl zu erhalten, bedarf es einer Anzeige der Kindesmutter und ein Verhör und ein Strafverfahren in dem du mit Sicherheit Gelegenheit hattest zur Stellungnahme.

Das Jugendamt hat in deinem sinne gehandelt und die Vorwürfe überprüft.

Gruß Nubi

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von Nubikalee am 26.05.2011 09:33
Status: Senior (153 Beiträge)
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>Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft
...und der Strafbefehl kommt auch vom Gericht und nicht von der Staatsanwaltschaft.

wirdwerden

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von wirdwerden am 26.05.2011 09:38
Status: Tao (8129 Beiträge)
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>Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft
Nachdem mich meine Exfrau angezeigt hat kam die Polizei und hat mich als Zeuge vernommen. Die Fragestellung der Polizei war für mich einfach unverständlich, als mich erst mal anzuhören, las er mir einpaar Fragen vor die ich beantworten musste. Ich hatte das Umgangsrecht und habe es aufgegeben weil ich von 800 Euro nicht auch noch das Umgangsrecht plus holen und bringen finanzieren kann. Ich zahle schon jahrelang Rechtsanwälte die ich in Ratenzahlung abstottern kann. Mein Sohn saß weinend im Auto und sagte es mir. Ich habe meine Söhne an der Scheidung verloren und musste erst mal 24 Monate prozessieren um meine Kinder wieder mal sehen zu dürfen. Ich könnte euch Aktenzeigen von Kinderschutzbund sie wirklich nur gutes über mich schreiben trotzdem sah ich meine Kinder nicht. Ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen und durfte meine Kinder erst weit über 18 Monate später mal wieder beim Kinderschutzbund sehen. Als die Scheidung war schrieb der gegnerische Anwalt, wenn sie ihre Kinder wieder sehen wollen müssen sie jetzt sehr ruhig bleiben. Ihr habt doch keine Ahnung, was ich mit der Justiz schon alles erlebte. Ich kämpfe schon Jahre vor Gerichten für meine Kinder. Selbst das Telefonrecht zu meinen Kindern wurde mir aberkannt, weil sich die Exfrau daran stört. Wer mir das nicht glaubt, bekommt gerne Einsicht in dier Akten

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von Mio2344 am 26.05.2011 13:59
Status: Junior (89 Beiträge)
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>Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft
... zurückgezogen!

-- Editiert am 26.05.2011 14:10


von Marcus2009 am 26.05.2011 14:09
Status: Philosoph (603 Beiträge)
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>Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft
Ich hab meinen Beitrag zurückgezogen, weil ich erst jetzt dein zweites Posting gelesen habe. Das lässt die Sache natürlich in einem anderen Licht erscheinen.

Das sieht mir dann schon nach einem Fall von hartem Kindesentzug aus. Und tatsächlich hast du da mein volles Mitgefühl!

Nur muss ich trotzdem mit dir Tacheles reden.

Dir ist doch inzwischen klar geworden, dass du am kürzeren Hebel sitzt. Dass dich die Kindesmutter locker vorführen kann. Weil sie die Kinder hat ... und weil sie die Kinder gegen dich aufbringen kann. In dieser misslichen Lage befinden sich tausende von Kindesvätern.

Und da gehst du her und zeigst die Kindesmutter an! Ohne Beweise zu haben! Ohne die Rückendeckung der Kinder! Wie kann man nur so ein Tölpel sein!

In deiner Lage musst du dich klug verhalten. Da darfst du dir nicht den geringsten Fehler erlauben. Vor allem darfst du den Kontakt zu den Kindern nicht abreißen lassen. Ist der erst mal verloren, dann ist die Sache gegessen!

Dein Anwalt hat es dir doch gesagt. Du musst Geduld und Ausdauer haben. Und du musst den Ball flach halten ... dich selbst zurücknehmen ... auch wenn es schwer fällt ...

Schade ... die Kiste ist wohl jetzt gelaufen ... und das tut mir vor allem wegen der Kinder leid, denen möglicherweise ein sehr lieber Vater vorenthalten wird ... und den sie ihr Leben lang vermissen und suchen werden ...


-- Editiert am 26.05.2011 14:26


von Marcus2009 am 26.05.2011 14:18
Status: Philosoph (603 Beiträge)
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>Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft

Diese Anzeige darfst du nicht losgelöst von euren Problemen betrachten, sie ist ein Teil davon als Spitze eines jahrelangen Gezerres um die Kinder. Offenbar nehmt ihr euch beide nichts.

Du schwärzt die Ex beim Jugendamt an, sie rächt sich mit einer Anzeige wg. falscher Behauptungen.

Wenn hier keine Ruhe und auch mal Vertrauen in die Elternbeziehung kommt wird es schwer bis unmöglich sein am Leben der Kinder Anteil zu haben.

Gruß Nubi

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von Nubikalee am 26.05.2011 14:19
Status: Senior (153 Beiträge)
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>Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft
und..sehe ich es richtig, das nach dem ganzen Prozessieren nun kein Geld mehr für den Umgang deinerseits vorhanden sein soll? Kann das sein?

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von Jungsche@123 am 27.10.2011 00:08
Status: Legende (207 Beiträge)
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>Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft
Ich frag mich auch, wie man bei Null Kontakt wissen will, dass die Mutter die Kinder aktuell mißhandelt.

wirdwerden

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von wirdwerden am 27.10.2011 08:55
Status: Tao (8129 Beiträge)
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>Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft

@ Wirdwerden,

erläutere doch mal Deinen Standpunkt genauer:

Es geht hier ja darum, dass der Verdacht besteht, dass eine Mutter ihre Kinder schlägt.

Im Grundgesetz ist verankert:

Art. 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. ...


Zitat von Dir, wirdwerden, 24.10.2011, 15:15:

"Seit wann gilt das Grundgesetz zwischen Privatpersonen? Und Eltern/Kinder sind das in ihrer Beziehung ja nun mal.

wirdwerden"




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von Capitano am 27.10.2011 10:43
Status: Philosoph (503 Beiträge)
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