Hallo, guten Tag,
ich habe jemanden in einer eMail als "Antifa-Zecke" bezeichnet. Neben den persönlichen Daten gab es vorher und nachher keinen Schriftwechsel, auch keinen Kontakt per Telefon oder persönlich. Es waren nur diese beiden Worte. Obwohl ich in der Vernehmung durch 2 Beamte darauf hinwies, dass Teile der Antifa vom Verfassungsschutz beobachtet werden, erhielt ich heute einen Strafbefehl
über 800 Euro (20 Tagessätze). Hat es Sinn, hiergegen vorzugehen?
Danke für die Antwort im voraus
Gerd
Strafbefehl i.S. Antifa
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Und den Strafbefehl gab es wegen Beleidigung oder was?
ZitatObwohl ich in der Vernehmung durch 2 Beamte darauf hinwies, dass Teile der Antifa vom Verfassungsschutz beobachtet werden, :
Ja und? Der Hinweis ist vollkommen sinnlos, was wolle man damit bezwecken?
ZitatHat es Sinn, hiergegen vorzugehen? :
Ist der angeschriebene denn überhaupt Antifa Mitglied?
Dann bleibe nur nuch die "Zecke" als Beleidigung übrig.
Sofern Dein tägliches Einkommen weniger als 40 EUR beträgt würde es Sinn machen. Ansonsten sollte man akzeptieren.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Alleine das Wort Zecke rechtfertigt 800 Euro (20x40€)?
Ja, tut es.
Mit 20 Tagessätzen ist man übrigens im untersten Bereich.
Sehe ich auch so.
20 Tagessätze wird man kaum nach unten abmildern können.
Einziger Ansatzpunkt wäre also die Höhe des einzelnen Tagessatzes (40€). Die Tagessatzhöhe wird nach dem Einkommen berechnet und soll etwa dem Nettotagesverdienst entsprechen. (30 Tagessätze = ungefähr ein Nettomonatslohn).
Das Gericht ist also von einem Tagesverdienst von 40€ (entspricht Nettomonatslohn von 1200€) ausgegangen.
Wenn das eigene Einkommen unter 1200€/Monat liegt, wird man den Strafbefehl wegen unrichtiger Berechnung der Tagessatzhöhe angreifen können.
Wenn das eigene Einkommen über 1200€/Monat liegt, sollte man schön die Füße stillhalten. Bei einem Einspruch gibt es nämlich kein Verschlechterungsverbot, d.h. die Strafe kann sich auch erhöhen. Ein unbedachter Einspruch kann also nach hinten losgehen.
ZitatWenn das eigene Einkommen unter 1200€/Monat liegt, wird man den Strafbefehl wegen unrichtiger Berechnung der Tagessatzhöhe angreifen können. :
In diesem Fall sollte man dann aber auch den Einspruch nur auf die Höhe der Tagessätze beschränken, es könnten sonst nämlich auch noch mehr als die bisherigen 20 Tagessätze bei rauskommen.
-- Editiert von spatenklopper am 17.02.2017 16:37
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
16 Antworten
-
2 Antworten
-
44 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten