Strafbefehl gegen Veranstalter von tödlichem Zugspitzlauf
AFP VOM 14.11.2008 | Nachrichten - Vor Gericht | 3010 Aufrufe Mehr zum Thema:Zugspitzlauf, Strafbefehl
Staatsanwalt erhebt Vorwurf der fahrlässigen Tötung
Vier Monate nach dem tödlichen Drama beim Extremberglauf zur Zugspitze hat die Staatsanwaltschaft München II einen Strafbefehl gegen den Veranstalter beantragt. Der beim Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen eingereichte Antrag laute auf zweifache fahrlässige Tötung und neunfache fahrlässige Körperverletzung, sagte eine Sprecherin der Anklagebehörde. Der Veranstalter soll demnach zu einer Gesamtstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt werden. Zur Höhe des Tagessatzes wollte sich die Sprecherin nicht äußern. Sollte das Gericht den Strafbefehl so akzeptieren, würde der Veranstalter nicht als vorbestraft gelten.
Bei dem Lauf waren Mitte Juli ein 41-jähriger Mann aus Nordrhein-Westfalen und ein 45-Jähriger aus Baden-Württemberg an den Folgen von Erschöpfung und Unterkühlung gestorben, sechs weitere mussten im Krankenhaus behandelt werden.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Veranstalter vor, den Lauf gestartet zu haben, obwohl eine ganze Reihe von Teilnehmern unzureichend ausgerüstet gewesen sei. Außerdem seien die schlechten Wetterbedingungen im Vorfeld bekannt gewesen. Darüber hinaus habe der Veranstalter trotz Hinweisen auf die gefährliche Situation den Lauf nicht abgebrochen oder wenigstens das Ziel weiter nach unten verlegt.
An dem Rennen hatten etwa 600 Läufer teilgenommen. Der Lauf führte über eine 16,1 Kilometer lange Strecke zum Ziel in 2944 Metern Höhe kurz unterhalb des Gipfels der 2962 Meter hohen Zugspitze. Im Anschluss an das Drama war eine heftige Debatte über solche Arten von Extremläufen ausgebrochen.
14. November 2008 - 11.04 Uhr
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