Strafbefehl erhalten "Verstoß gegen das Waffengesetz" - Butterfly Messer (Trainer, stumpfe Klinge be

9. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2018 11:25:31
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl erhalten "Verstoß gegen das Waffengesetz" - Butterfly Messer (Trainer, stumpfe Klinge be

Hallo zusammen,

Ich würde gerne euren Rat einholen.
Ich habe heute einen Strafbefehl erhalten, nachdem ich letztes Jahr im Dezember 3 Trainingsmesser auf Ebay bestellt hatte (genauer Titel auf ebay: "Practice Trainer CS GO Folding Butterfly Knife Flail Balisong Bali CSGO Game"). Diese kamen fairerweise auch nie an, stattdessen habe ich von Ebay einfach mein Geld zurückbekommen.

Heute lese ich, dass ich gegen das WaffenG verstoßen hätte und 1.750€ Strafe zahlen darf, (70 Tagessätze x 25€).
Es wurde in der Ebay-Beschreibung, sowohl wie im Titel der von mir bestellten Artikel beschrieben, dass es sich um Trainingsgeräte handelt, die stumpf und unscharf seien.

Wie soll ich nun verfahren? Danke im Voraus.

PS: Ich habe Screenshots der von mir bestellten Artikel und der Verkaufsseite auf Ebay gespeichert und kann diese bei Bedarf auch hier hochladen.

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6 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Wenn ich bei eBay nach "Practice Trainer CS GO Folding Butterfly Knife Flail Balisong Bali CSGO Game" suche finde ich da schon Dinger mit Klinge aus Stahl die zieml. spitz aussieht, sowie angeschliffen. Letztendlich sind die Dinger ja offenbar am Zoll hängen geblieben und der hat sie waffenrechtlich eingestuft und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Wenn Du nicht zahlen willst, bleibt Dir eh nichts anderes übrig als Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen und in der Hauptverhandlung darzulegen, dass es eben keine Waffen im Sinne des WaffG sind, bzw. Du zumindest zweifelsfrei davon ausgegangen bist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.06.2018 11:25:31
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

http://www.ebay.com/itm/Practice-Trainer-CS-GO-Folding-Butterfly-Knife-Flail-Balisong-Bali-CSGO-Game-/252705037730?var=&hash=item3ad664dda2:m:mjaMHPd1cxiknKF-orhlUUA

Das ist das Listing, was ich als legal eingestuft habe (stumpfe Klinge usw. usw.).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TesoroCibola
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Wir haben hier einen Messerschleifer der im Schaufenster solche Messer zum Verkauf anbietet. Seid wann ist der Erwerb verboten?

Wenn Strafbefehl berechtigt würde ich beschränkt Widerspruch einlegen und diesen auf die Höhe des Tagessatzes beschränken. Wenn komplett widersprochen wird kommt es zur Verhandlung mit unnötigen Kosten.

-- Editiert von TesoroCibola am 09.08.2017 23:09

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von fb472182-75):
Danke für die Antwort.

http://www.ebay.com/itm/Practice-Trainer-CS-GO-Folding-Butterfly-Knife-Flail-Balisong-Bali-CSGO-Game-/252705037730?var=&hash=item3ad664dda2:m:mjaMHPd1cxiknKF-orhlUUA

Das ist das Listing, was ich als legal eingestuft habe (stumpfe Klinge usw. usw.).


Naja, letzendlich ist nicht maßgeblich was irgendjemand in eine eBay-Auktion schreibt, sondern wie der Zoll (oder das BKA) die Dinger waffenrechtlich einstuft. Und zu allerletzt bewertet das Gericht, ob der Käufer hätte erkennen können/müssen, dass die Dinger verboten sind.

Zitat:
Wenn komplett widersprochen wird kommt es zur Verhandlung mit unnötigen Kosten.


Ja, grds. 70,00 EUR. Dafür hat er eine realistische Chance auf einen Freispruch, und würde in dem Fall gar nichts zahlen, oder zumindest ggf. erhebl. Strafmilderung bekommen, selbst wenn die Dinger verboten sind, aber er das Gericht von einem Verbotsirrtum [§ 17 StGB ] überzeugen kann.


Zitat:

und diesen auf die Höhe des Tagessatzes beschränken.


Verwegener Rat, ohne das Einkommen des TE zu kennen !! Was ist denn, wenn er 1.500,00 EUR netto verdient? Dann wäre der angemessene Tagessatz = 50,00 EUR und mit 25,00 EUR wäre er bestens bedient. Und auch bei einem auf die Tagessatzhöhe beschränkten Einspruch muss das Gericht nicht ohne Hauptverhandlung entscheiden, es kann. Und die StA müßte auch noch zustimmen. Wenn es trotz der Beschränkung eine HV ansetzt, darf auch zum Nachteil des Angeklagten vom Strafbefehl abgewichen werden, d.h. liegt sein Einkommen signifikant oberhalb von 750,00 EUR wäre die Wahrscheinlich groß, dass die Strafe sogar erhöht würde.

@TE

Wäre ich an Deiner Stelle, würde ich innerhalb der Frist vollumfänglich Einspruch einlegen und bis zur Hauptverhandlung versuchen ein möglichst offizielles Papier dafür zu bekommen, dass die Dinger legal sind (man kann da auch ruhig mal das BKA oder das örtl. LKA anmailen). Wenn das nicht klappt evtl. eine Bescheinigung (bzw. eine Kopie davon) eines Geschäfts, das die Dinger verkauft.

Falls das alles nicht klappt, kann man immer noch überlegen, ob man den Einspruch zurücknimmt (vor Beginn der Hauptverhandlung geht das ohne weiteres), oder mit dem Argument "Verbotsirrtum" in die Verhandlung geht.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von TesoroCibola):
Wir haben hier einen Messerschleifer der im Schaufenster solche Messer zum Verkauf anbietet. Seid wann ist der Erwerb verboten?

Schon seit der vorletzten Novellierung des Waffengesetz (2009).
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-wiesbaden-butterfly-messer-waffe-definition/
Schön das es solche Messerschleifer noch gibt, wie wäre es mal die Adresse und den Namen zu nennen?
Es gäbe da ein paar Herrschaften die würden dem Herren gerne beim Aufräumen behilflich sind.

Zitat (von fb472182-75):
http://www.ebay.com/itm/Practice-Trainer-CS-GO-Folding-Butterfly-Knife-Flail-Balisong-Bali-CSGO-Game-/252705037730?var=&hash=item3ad664dda2:m:mjaMHPd1cxiknKF-orhlUUA

Das ist das Listing, was ich als legal eingestuft habe (stumpfe Klinge usw. usw.)

Eine stumpfe Klinge machen den verbotenen Gegenstand im Sinne des Waffengesetz nicht legal, nicht alles was man in I Net kaufen kann, ist eben bei uns erlaubt, das sollte man wissen.
Es sind alle Merkmale eines Einandmesser vorhanden, auch die Klinge aus Stahl ergibt die Eigenschaft als Hieb und Stichwaffe mit sich.
Es gibt für das Messer keinen Feststellungsbescheid des BKA, welche es legal machen würde, so wie für das hier:
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/150325FbZ351ButterflymesserColdSteelParadox.html

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Falls das alles nicht klappt, kann man immer noch überlegen, ob man den Einspruch zurücknimmt (vor Beginn der Hauptverhandlung geht das ohne weiteres), oder mit dem Argument "Verbotsirrtum" in die Verhandlung geht.

Der Verbotsirrtum dürfte das Beste sein, es geht auch um die Anzahl der Tagessätze, ein erfahrener Anwalt mit dem Fachgebiet Waffenrecht kann hier vielleicht helfen.
Im Gegensatz zum allgemeinen Recht, ist der TE mit 70 TS im Sinne des Waffenrechts für die nächsten Jahe verbrannte Erde, die sollte er runter bringen, die Höhe der Tagessätze dürfte keine so große Rolle spielen wie die Unzuverlässigkeit.

1x Hilfreiche Antwort

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