>Strafbefehl durch Verkauf bei Ebay
Ja, dass hätte er können, aber vermutlich hat er gedacht, dass das bei jemandem, der es erkennbar drauf anlegt die Leute zu täuschen ohnehin keinen Sinn hat.
Vielleicht hat er sich ja auch in einem Rechtsforum erkundigt
und dort wurde ihm geraten Anzeige zu erstatten und einen Anwalt einzuschalten.
"Einen weiter oben" haben Sie ja nun auch noch mal die deutliche Einschätung von einem "leibhaftigen" Anwalt.
Wie man es auch dreht und wendet. Das Ding fliegt Ihnen vor Gericht zu 99% um die Ohren. Mit etwas Glück wird die Strafe dort nicht erhöht sondern bleibt gleich. Dennoch kommen die von RA Aust genannten RA-Gebühren dazu, sowie rd. 60,00 Gerichtskosten. Wenn das Gericht den Geschädigten dann evtl. noch als Zeugen lädt, wird es unter Umständen richtig teuer, denn dann müssen Sie auch noch dessen Fahrtkosten und ggf. Verdienstausfall zahlen. Wenn der ein paar hundert Kilometer entfernt von Ihnen wohnt, kann da einiges zusammenkommen, da er Anspruch auf eine Bahnfahrt 1. Klasse hat. Nimmt man z.B. eine Entfernung von 300 KM an (entspricht ungefähr der Strecke Kassel - Bremen) kostet eine Bahnfahrt hin und zurück schlappe 200,00 €. Dazu ggf. noch Verdienstausfall (bis zu 17,00 € pro Stunde, bei einem normalen 8 Stunden Tag also bis zu 136,00), wie gesagt. Schon hätten Sie (in diesem Beispiel) die 1000,00 € Marke überschritten, die Sie "der Spaß" (der Einspruch) kosten könnte.
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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
von !!Streetworker!! am 31.10.2009 16:59
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