Strafbefehl durch Verkauf bei Ebay
[center]Hallo,
ich habe bei
eBay unter der Rubrik Receiver eine Orginalverpackung + Zubehör zum Kauf angeboten
Hier der genaue Text :
Dreambox 7020s
Orginalverpackung + Zubehör
Gebraucht aber sehr guter Zustand-voll finktionsfähig.
Sie bieten hier auf die Dreambox 7020s Orginalverpackung -ca.17 Monate alt.
(Orginale Dreammedia Verpackung ,ist keine Clone und dem Verpackungszubehör sprich die innere Kartonage.
Die OVP ist gebraucht aber im sehr gutem Zustand.Die Bedienungsanleitung ist nicht dabei. Nur die Verpackung mehr nicht.[/center]
Auf diese Angebot haben kamen 13 Gebote von sieben verschiedene Käufern-
der letzte ersteigerte die Verpackung für 141,-- EUR. Ich bekam ein Schreiben eines Anwaltes und er würde mich Anzeigen. Auch ich ging zum Anwalt,dieser meinte ich gab es ja mehrmals an das es sich um eine Verpackung handelte. Heute bekam ich vom AG einen Strafbefehl in höhe von 1.200,-- EUR 60 Tagesätze a. 20,-- EUR. Gegen den Strafbefehl werde ich Einspruch einlegen oder habe ich da keine Chance ? Ich bin mir keiner Schuld bewußt.
M.f.G.
Didi 500
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-- Editiert am 30.10.2009 09:31
-- Editiert am 30.10.2009 09:32
-- Editiert am 30.10.2009 09:33
von Didi500 am 30.10.2009 09:30
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>Strafbefehl durch Verkauf bei Ebay
quote:
Außerdem: Wer bitte bietet leere Verpackungen an?
Leute, die eben genau darauf spekulieren, dass die Interessenten nicht richtig lesen, oder nicht richtig verstehen was sie lesen.
Ansonsten sehe ich es auch so, wie die anderen und offensichtlich ja auch StA und Gericht, welche zu der Überzeugung gekommen sind, dass hier Betrugsabsicht gegeben ist/war. Diese Masche ist ja nun auch schon alt und wird von den Gerichten kaum mehr durchgehen gelassen.
Und wenn man tatsächlich redkliche Absichten hat, schreibt man deutlich:
"Sie bieten auf eine Verpackung ohne Gerät"
... oder ähnlich
Einspruch würde ich mir daher schenken. Die Höhe des Tagessatzes entspricht einem Einkommen von 600,00 €. Wenn man nicht darunter liegt (was schon bei Hartz IV im Regelfall nicht der Fall ist) lohnt sich auch ein beschränkter Einspruch nicht.
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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
von !!Streetworker!! am 30.10.2009 12:05
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>Strafbefehl durch Verkauf bei Ebay
Im letzten Satz steht alles :
Die OVP ist gebraucht aber im sehr gutem Zustand.Die Bedienungsanleitung ist nicht dabei.
Nur die Verpackung mehr nicht..
War grad beim Anwalt er meinte mit Einspruch kommen wir durch denn es bestand keine Betrugsabsicht steht mehrmals im Angebot das es sich um eine Verpackung handelt. Sie bieten hier auf die Dreambox 7020s Orginalverpackung -ca.17 Monate alt.Nur die Verpackung mehr nicht.
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von Didi500 am 30.10.2009 12:42
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>Strafbefehl durch Verkauf bei Ebay
Hallo Didi500,
Sie sind ja an Frechheit nicht zu überbieten. Hoffentlich erhöht sich bei Ihrem Einspruch der Strafbefehl um das Doppelte !!!!
Ich denke mal, dass es nach Ihrem Einspruch zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird und das wird dann RICHTIG teuer ;o).
Gerichtskosten, Anwaltskosten und unter Umständen Zeugenentschädigung.
Unmöglich solche Betrüger - noch eine Frage: Würden SIE einen leeren Karton kaufen wollen, für satte 141 € ????
MfG
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von Ratlos86 am 30.10.2009 13:40
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