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Strafbefehl durch Verkauf bei Ebay

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Strafbefehl durch Verkauf bei Ebay

[center]Hallo,
ich habe bei eBay unter der Rubrik Receiver eine Orginalverpackung + Zubehör zum Kauf angeboten
Hier der genaue Text :
Dreambox 7020s
Orginalverpackung + Zubehör
Gebraucht aber sehr guter Zustand-voll finktionsfähig.
Sie bieten hier auf die Dreambox 7020s Orginalverpackung -ca.17 Monate alt.
(Orginale Dreammedia Verpackung ,ist keine Clone und dem Verpackungszubehör sprich die innere Kartonage.
Die OVP ist gebraucht aber im sehr gutem Zustand.Die Bedienungsanleitung ist nicht dabei. Nur die Verpackung mehr nicht.[/center]
Auf diese Angebot haben kamen 13 Gebote von sieben verschiedene Käufern-
der letzte ersteigerte die Verpackung für 141,-- EUR. Ich bekam ein Schreiben eines Anwaltes und er würde mich Anzeigen. Auch ich ging zum Anwalt,dieser meinte ich gab es ja mehrmals an das es sich um eine Verpackung handelte. Heute bekam ich vom AG einen Strafbefehl in höhe von 1.200,-- EUR 60 Tagesätze a. 20,-- EUR. Gegen den Strafbefehl werde ich Einspruch einlegen oder habe ich da keine Chance ? Ich bin mir keiner Schuld bewußt.

M.f.G.

Didi 500

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-- Editiert am 30.10.2009 09:31

-- Editiert am 30.10.2009 09:32

-- Editiert am 30.10.2009 09:33


von Didi500 am 30.10.2009 09:30
Status: Praktikant (12 Beiträge)
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>Strafbefehl durch Verkauf bei Ebay
Hallo,
verstehe ich das richtig, dass Sie nur eine leere VERPACKUNG zum Versteigern angeboten haben?
Sie schreiben in Ihrem Text:
Dreambox 720s Orginalverpackung + Zubehör ....
Der von Ihnen formulierte Text liest sich aber nicht wirklich eindeutig.
Außerdem: Wer bitte bietet leere Verpackungen an?
MfG

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von Ratlos86 am 30.10.2009 10:54
Status: Legende (229 Beiträge)
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>Strafbefehl durch Verkauf bei Ebay
Aus meiner Sicht ist der Text sehr wohl genau so formuliert, daß er einen Irrtum erregen und dem Käufer vorgaukeln soll, er erhalte hier ein original verpacktes Produkt. Was bitteschön soll denn sonst "voll finktionsfähig" sein und was ist bitte das Zubehör für eine Verpackung? Ich sehe hier sehr wohl den Tatbestand des Betruges erfüllt und würde das mit dem Einspruch lieber sein lassen.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"


von Bewährungshelfer am 30.10.2009 11:14
Status: Unsterblich (1966 Beiträge)
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>Strafbefehl durch Verkauf bei Ebay
quote:
und dem Verpackungszubehör sprich die innere Kartonage

*lol* Wer da allen Ernstes behaupten will, er habe den K nicht täuschen wollen, muß wohl mit dem Klammerbeutel gepudert sein und beleidigt die Intelligenz all derer, denen er so etwas weismachen will.

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von Die_Schulz am 30.10.2009 11:28
Status: Unsterblich (1003 Beiträge)
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>Strafbefehl durch Verkauf bei Ebay
quote:
Außerdem: Wer bitte bietet leere Verpackungen an?

Leute, die eben genau darauf spekulieren, dass die Interessenten nicht richtig lesen, oder nicht richtig verstehen was sie lesen.

Ansonsten sehe ich es auch so, wie die anderen und offensichtlich ja auch StA und Gericht, welche zu der Überzeugung gekommen sind, dass hier Betrugsabsicht gegeben ist/war. Diese Masche ist ja nun auch schon alt und wird von den Gerichten kaum mehr durchgehen gelassen.

Und wenn man tatsächlich redkliche Absichten hat, schreibt man deutlich:

"Sie bieten auf eine Verpackung ohne Gerät"

... oder ähnlich

Einspruch würde ich mir daher schenken. Die Höhe des Tagessatzes entspricht einem Einkommen von 600,00 €. Wenn man nicht darunter liegt (was schon bei Hartz IV im Regelfall nicht der Fall ist) lohnt sich auch ein beschränkter Einspruch nicht.

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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 30.10.2009 12:05
Status: Tao (16745 Beiträge)
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>Strafbefehl durch Verkauf bei Ebay
Hallo,
muß nun noch einige Sätze loswerden.
WER sollte für einen LEEREN Karton 141 € (!!!!) bezahlen wollen.
Dass der Käufer Sie angezeigt hat, ist nur recht und billig, hätte ich auch getan.
Da räume ich doch glatt meinen Keller auf und werde reich mit leeren Kartonagen!?
Hätte da anzubieten: LCD Fernsehgerät, PC, Laptop, u.s.w.
Auf solch eine Idee muß man ersteinmal kommen, oder besser nicht.
Ich schließe mich allen Vorrednern an, besonders StTom. Richtig, dass solchen Betrügern mal auf die Finger geklopft wird.
MfG und schönes Wochenende.

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-- Editiert am 30.10.2009 12:34


von Ratlos86 am 30.10.2009 12:31
Status: Legende (229 Beiträge)
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>Strafbefehl durch Verkauf bei Ebay
Im letzten Satz steht alles :
Die OVP ist gebraucht aber im sehr gutem Zustand.Die Bedienungsanleitung ist nicht dabei. Nur die Verpackung mehr nicht..

War grad beim Anwalt er meinte mit Einspruch kommen wir durch denn es bestand keine Betrugsabsicht steht mehrmals im Angebot das es sich um eine Verpackung handelt. Sie bieten hier auf die Dreambox 7020s Orginalverpackung -ca.17 Monate alt.Nur die Verpackung mehr nicht.

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von Didi500 am 30.10.2009 12:42
Status: Praktikant (12 Beiträge)
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>Strafbefehl durch Verkauf bei Ebay
Meiner Meinung nach wurde das Angebot mit Absicht so erstellt um Käufer zu täuschen. Um ehrlich zu sein hätte ich bei dem Text auch nicht verstanden, dass nur eine Verpackung verkauft wird.
Ich denke auch: den Einspruch können sie sich sparen.

Was denken sie sich überhaupt jemandem eine Verpackung für 141 Euro zu verkaufen? Greift da nicht irgendwo das schlechte Gewissen???
Wenn sie ein ehrlicher Verkäufer gewesen wären hätten sie den Höchstbietenden spätestens nach der Auktion darauf aufmerksam gemacht, dass er nur die Packung ersteigert hat.
Ich hoffe es geht noch mehr "Pappenverkäufern" in Zukunft so an den Kragen.


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-- Editiert am 30.10.2009 13:19


von Lara-Jolie am 30.10.2009 13:19
Status: Senior (100 Beiträge)
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>Strafbefehl durch Verkauf bei Ebay
Hallo Didi500,
Sie sind ja an Frechheit nicht zu überbieten. Hoffentlich erhöht sich bei Ihrem Einspruch der Strafbefehl um das Doppelte !!!!
Ich denke mal, dass es nach Ihrem Einspruch zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird und das wird dann RICHTIG teuer ;o).
Gerichtskosten, Anwaltskosten und unter Umständen Zeugenentschädigung.
Unmöglich solche Betrüger - noch eine Frage: Würden SIE einen leeren Karton kaufen wollen, für satte 141 € ????
MfG

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von Ratlos86 am 30.10.2009 13:40
Status: Legende (229 Beiträge)
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>Strafbefehl durch Verkauf bei Ebay
@ Didi500,

natürlich sagt der Anwalt, der Einspruch kommt durch. Schließlich kriegt er für eine Verhandlung zusätzliches Geld ("Terminsgebühr"), und zwar von Ihnen. Ich schließe mich prognostisch dem Kollegen Streetworker an und weise noch darauf hin: Bei einem Einspruch gegen einen Strafbefehl kann die Strafe auch erhöht werden. Insofern ist der Wunsch von Ratlos86 nicht ganz unrealistisch...

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von muemmel am 30.10.2009 16:23
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>Strafbefehl durch Verkauf bei Ebay
quote:
Im letzten Satz steht alles

Das reicht aber regelmäßig nicht aus. Die Pappenverkäufer sind ja Könige darin, am Ende einer ellenlangen Beschreibung noch "Sie bieten hier nur auf die Verpackung" oder "Sie bieten auf ein Foto der Praystation 4" anzufügen und sich dann auf "Käufer kann nicht lesen" zu berufen.

Die fehlende Einsicht dürfte die Betrugsabsicht umso deutlicher erscheinen lassen.

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von Die_Schulz am 30.10.2009 16:37
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