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Strafbefehl bekommen - was tun?

Von Rechtsanwältin Alexandra Braun
23.11.2010 | Ratgeber - uploads | 1568 Aufrufe
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Strafbefehl

Der Strafbefehl dient dazu, Fälle leichter Kriminalität in einem schriftlichen Verfahren abzuhandeln. Die Besonderheit liegt darin, dass es keine mündliche Hauptverhandlung gibt und der Beschuldigte kann rechtskräftig ohne Verhandlung verurteilt werden. Gegen Jugendliche kann ein Strafbefehl übrigens nicht ergehen. Das Strafbefehlsverfahren hat den Vorteil, dass dem Angeklagten die Situation einer öffentlichen Verhandlung erspart bleiben kann.

Das Strafbehlsverfahren kann nur bei Vergehen im Sinne des Strafgesetzbuches zur Anwendung kommen. Vergehen sind Taten, die mit Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind. Typische Anwendungsfälle sind z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Sachbeschädigungen, Diebstahl, Beleidigung etc. Der Erlass eines Strafbefehls wird von der Staatsanwaltschaft bei dem Strafrichter des zuständigen Amtsgerichts. Der Richter kann, wenn keine Bedenken bestehen, den beantragten Strafbefehl erlassen. Sofern er der Meinung ist, dass der Angeklagte der Tat nicht hinreichend verdächtig ist, kann er den Erlass des Strafbefehls ablehnen.

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Rechtsanwältin
Alexandra Braun
Hamburg

Jugendstrafrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Medizinrecht, Verkehrsstrafrecht, Schadensersatzrecht, Tierrecht
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Wenn der Richter nicht ohne eine Hauptverhandlung entscheiden will, beraumt er einen Termin für eine mündliche Verhandlung an. Dies wird er auch dann tun, wenn er von der rechtlichen Beurteilung der Tat im Antrag der Staatsanwaltschaft abweichen will oder wenn er eine andere Strafe verhängen will.

Gegen einen erlassenen Strafbefehl kann der Angeschuldigte innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch einlegen. Dies führt dazu, dass eine mündliche Verhandlung stattfindet. Dabei besteht die Gefahr, dass eine höhere Strafe verhängt wird. Der entscheidende Richter ist an den Strafbefehl nicht gebunden. Der Einspruch kann bis zur Verkündung des Urteils zurückgenommen werden. Sofern die Hauptverhandlung bereits begonnen hat, muss die Staatsanwaltschaft der Rücknahme zustimmen. Der Einspruch kann auch auf die Höhe der Tagessätze beschränkt werden.

In diesem Fall kann das Gericht mit Zustimmung des Angeklagten im Beschlusswege entscheiden. Dies bedeutet, dass keine mündliche Verhandlung stattfinden muss, wenn nur die Höhe des Strafe angegriffen wird. Dieser Artikel stellt nur einen kurzen Abriss über das Strafbefehlsverfahren dar. Eine umfangreiche Darstellung würde den Rahmen sprengen. Generell empfiehlt es sich, einen Strafbefehl durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Ihre
Alexandra Braun
Rechtsanwältin/Strafverteidigerin
Beim Schlump 58
20144 Hamburg
Telefon: 040 - 35709790
Mail: kanzlei@verteidigerin-braun.de
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Leserkommentare
von guest-12312.01.2011 09:58:40 am 12.01.2011 09:20:45# 1
An dieser Stelle wird die "Sprengung des Rahmens" jedoch erforderlich, um dem Angeschuldigten seine tatsächliche Lage zu verdeutlichen. Mit dem Erlass eines Strafbefehls bestimmen Staatsanwaltschaft und Gericht auch die Qualität des weiteren Verfahrens. Entscheidet sich der Angeschuldigte für eine Einspruch gegen den Strafbefehl, ist in der nachfolgenden Hauptverhandlung die Unmittelbarkeit der Beweisführung nicht mehr gesichert ($411(2) i.V.m. §420 STPO). Der dann Angeklagte kann also verurteilt werden, ohne dass z.B. Belastungszeugen vor dem Gericht erscheinen müssen. Es wird demzufolge in Bezug auf die Beweisführung nach Aktenlage entschieden. Jeder mag also für sich selbst entscheiden, ob durch die Entscheidung des Staatsanwaltes für die Beantragung eines Strafbefehls ein Faires Verfahren vollumfänglich gewährleistet ist und inwieweit die Bestimmungen der Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention dadurch verletzt werden.
    
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