>Strafbefehl
Na bitte, geht doch
Wie setzt sich die Strafe denn genaus zusammen?
Ich gehe mal davon aus, dass die reine Strafe 400,00 € sind und die 74,00 € Gebühren?
Wie setzen sich die 400,00 € zusammen?
20 Tagessätze á 20,00 ? 40 Tagessätze á 10,00 € ???
Wovon leben Sie, wenn Sie keinerlei Geldeinkommen haben?
Warum haben Sie Einspruch eingelegt? Sie sagen ja selbst, dass sie die Tat begangen haben. Die Strafe ist zwar nicht sonderlich milde, aber auch nicht sehr hoch.
Durch den Einspruch wird jetzt ein erneuter Gerichtstermin festgesetzt zu dem Sie wiederum erscheinen müssen. Daher am besten schon mal irgenwie Geld für ein Billig-Zug-Ticket oder den "Eurobus" o.ä. an die Seite legen.
Sie können auch den Einspruch zurücknehmen. Dann wird der Strafbefehl rcchtskräftig. Für die Strafe können Sie Ratenzahlung beantragen.
Sonst noch eine spezielle Frage? Immer frisch heraus damit...
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
von !!Streetworker!! am 19.05.2011 14:56
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