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Strafbefehl

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Strafbefehl

Ich musste vor kuren Notgedrungen aus meiner alten wohnung ausziehen und bin dan bei meiner Freundin in Belgien untergekommen.
Ich hatte einen Termin bei der staadsanwaltschaft Duesseldorf den ich nicht wahrnehmen konnte aus Geld mangel.Da ich keine leistungen vom Staad oder sonstiges kassiere bin ich so gesehen arm.
Nun habe ich bei der Staadsanwaltschaft angerufen und dort bescheid gesagt das ich aus Geld mangel nicht erscheinen kann.
Die nette Frau am Telefon sagte mir das dies kein Problem sei ich muesste einen Brief an die Staadsanwaltschaft schicken in dem ich dies nochmal erklaere.
Damit die Staadsanwaltschaft mir eine Fahrkarte zu senden kann.
Wenige Tage spaeter erhalte ich einen Brief mit der aufforderung 474 euro zu bezahlen.
Darauf hin habe ich per Brief einspruch eingelegt und meine lage und den grund etc. nochmal erleutert
Nun bin ich verzweifelt da ich gerade noch hier in Belgien auf der suche nach Arbeit bin und keinen Cent besitze.
Nun wolte ich mich beraten lassen wie ich weiter vorgehen soll.

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von newkidz am 19.05.2011 10:13
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Strafbefehl
Da die Überschrift des threads "Strafbefehl" lautet, gehe ich mal davon aus, dass dieser "Brief" mit den 474 € ein Strafbefehl ist?! Den haben Sie ja nicht bekommen, weil Sie nicht zur StA gefahren sind (sind Sie übrigens sicher, dass es nicht vielleicht eher ein Gerichts temin war, und keiner bei der StA, denn das würde mehr Sinn ergeben ?!?), sondern wegen einer Straftat. Die müßten Sie schon mal schildern, wenn man was dazu sagen soll.

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von !!Streetworker!! am 19.05.2011 12:32
Status: Tao (17084 Beiträge)
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>Strafbefehl
Ja es ist ein strahfbefehl.
Es wahr ein Gerichtstermin.
Es geht um Urkundenvaelschung.
Ich bin mit einen Abgelaufenen Bundeswehr Bahnticket Zug gefahren.
Mfg
Ivo Hempel

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von newkidz am 19.05.2011 12:42
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Strafbefehl
Na bitte, geht doch

Wie setzt sich die Strafe denn genaus zusammen?

Ich gehe mal davon aus, dass die reine Strafe 400,00 € sind und die 74,00 € Gebühren?

Wie setzen sich die 400,00 € zusammen?

20 Tagessätze á 20,00 ? 40 Tagessätze á 10,00 € ???

Wovon leben Sie, wenn Sie keinerlei Geldeinkommen haben?

Warum haben Sie Einspruch eingelegt? Sie sagen ja selbst, dass sie die Tat begangen haben. Die Strafe ist zwar nicht sonderlich milde, aber auch nicht sehr hoch.

Durch den Einspruch wird jetzt ein erneuter Gerichtstermin festgesetzt zu dem Sie wiederum erscheinen müssen. Daher am besten schon mal irgenwie Geld für ein Billig-Zug-Ticket oder den "Eurobus" o.ä. an die Seite legen.

Sie können auch den Einspruch zurücknehmen. Dann wird der Strafbefehl rcchtskräftig. Für die Strafe können Sie Ratenzahlung beantragen.

Sonst noch eine spezielle Frage? Immer frisch heraus damit...

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von !!Streetworker!! am 19.05.2011 14:56
Status: Tao (17084 Beiträge)
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>Strafbefehl
Ich habe den strafbefehl bekommen weil ich nicht erschienen bin so steht es in dem Brief.
deswegen habe ich einspruch eingereicht.
Ich danke ihnen sehr.
Mit freundlich Gruessen
Ivo Hempel

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von newkidz am 19.05.2011 15:06
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Strafbefehl
quote:
ch habe den strafbefehl bekommen weil ich nicht erschienen bin so steht es in dem Brief.


Ja richtig. Nur - wenn Sie erschienen wären, wären Sie eben dort verurteilt worden, zu -höchstwahrscheinlich- derselben Strafe. Denn Sie haben die Tat je begangen. Das ist ja offenbar unstreitig.

Die Möglichkeit des Strafbefehls nutzt das Gericht halt dann, wenn der Angeklagte nicht zum Termin erscheint. Die Strafe ist aber jetzt nicht deswegen zustande gekommen (oder höher ausgefallen), weil Sie nicht beim Termin waren. Die Strafe hätte es so oder so gegeben. Entweder per Strafbefehl (wie es eben jetzt gelaufen ist) oder per Urteil, wenn Sie dort gewesen wären.

Oder hatten/haben Sie vor, die Tat in der Verhandlung zu bestreiten? Wenn nicht, macht ein Einspruch keinen Sinn und verteuert die Sache nur.

In dem Fall sollten Sie sich tatsächlich überlegen den Einspruch zurückzunehmen (Schreiben ans Gericht) und um Ratenzahlung gem. § 459a StPO zu bitten (dieses Schreiben an die Staatsanwaltschaft)

Ist aber natürlich alleine Ihre Entscheidung...



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von !!Streetworker!! am 19.05.2011 15:21
Status: Tao (17084 Beiträge)
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>Strafbefehl
ahh ok jetzt verstehe ich das ganze und wie lange habe ich zeit die strafe zu zahlen.


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von newkidz am 19.05.2011 15:25
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Strafbefehl
Hi,

tja, nach Eintritt der Rechtskraft exakt 14 Tage. Wenn das nicht reicht, beantragen Sie Ratenzahlung - dann haben Sie genau so viel Zeit, wie die Staatsanwaltschaft Ihnen einräumt. Allerdings dürfte ein Ratenzahlungsantrag schwierig werden - dafür müssen Einkommensnachweise vorgelegt werden. Ein Null-Einkommen dürfte nicht allzu glaubhaft wirken...

Gruß vom mümmel

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von muemmel am 19.05.2011 16:13
Status: Tao (8918 Beiträge)
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>Strafbefehl
Richtig, ...

Wenn Sie von anderen Personen "unterhalten" werden (also irgendwo mietfrei wohnen und für Essen usw. nichts bezahlen müssen) sollten diese Personen das bestätigen.

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von !!Streetworker!! am 20.05.2011 11:27
Status: Tao (17084 Beiträge)
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