Guten Abend Community
Mir ist gerade ein Strafbefehl übergeben worden
In diesem steht nun mehr oder weniger "Sie haben am Tag soundso an Örtlichkeit soundso 0,21 Marihuana wissentlich und willentlich mit sich getragen."
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Strafbar als : unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln
Ich wurde schon früher mal zur Polizei als beschuldigter ebenfalls wegen einer Sache mit Cannabis vorgeladen allerdings hatte ich damals damit nur indirekt zu tun und es wurde fallen gelassen und kam nichts weiter also bin ich mir nicht sicher ob das hier eine Rolle spielt
Im Anhang zu Asservat steht nun noch 1 versiegeltes Tütchen mit 0,21g. Marihuana brutto 0,95g, was soll hier brutto heißen, es waren nur noch ein par Restbrößel mit stängeln usw also garantiert nicht mehr als 0,21g. ?
Es wird eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 15€ festgesetzt und ich soll "die kosten des Verfahrens und ihre Auslagen" tragen, was soll dies bedeuten wie viel soll das am ende werden?
Mein Einkommen wurde gemäß §40 Abs. 3 StGB
geschätzt, zu dem Zeitpunkt des Vorfalls war ich "noch" Schüler, ab Oktober bin ich Student habe ein Einkommen von 450€ und muss zum Semesterstart noch einiges besorgen.
Ist es sinnvoll dagegen einzusprechen? Wird da Rücksicht genommen oder zumindest etwas gesenkt, ein Gegenvorschlag meinerseits wäre ja ebenfalls durch Tests zu beweißen das ich damit nichts mehr zu tun habe falls das an der Geldstrafe etwas ändern würde? Falls alles nichts hilft könnte man irgendwie eine Ratenzahlung vereinbaren?
Wie soll ich weiter vorgehen?
Vorab schon mal danke für alle Hilfe und Ratschläge
Strafbefehl: 150€ wegen 0,2g Cannabis? Was nun?
8. September 2017
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Frage vom 8. September 2017 | 16:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl: 150€ wegen 0,2g Cannabis? Was nun?
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#1
Antwort vom 8. September 2017 | 17:13
Von
Status: Unbeschreiblich (32921 Beiträge, 17282x hilfreich)
Was soll denn da "gesenkt" werden? 450 Euro geteilt durch 30 Tage macht 15 Euro - paßt doch...
was soll dies bedeuten wie viel soll das am ende werden? Das steht doch drin - einfach mal lesen...
Gegenvorschlag meinerseits wäre ja ebenfalls durch Tests zu beweißen das ich damit nichts mehr zu tun habe Ja und? Sie sind des Besitzes von Betäubungsmitteln beschuldigt - ob Sie heute noch damit zu tun haben oder nicht, ist völlig schnuppe...
Falls alles nichts hilft könnte man irgendwie eine Ratenzahlung vereinbaren? Kann man, wobei man wohl nicht mit weniger als 30 Euro im Monat durchkommen wird.
#2
Antwort vom 8. September 2017 | 17:53
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9523x hilfreich)
Zitat:Ich wurde schon früher mal zur Polizei als beschuldigter ebenfalls wegen einer Sache mit Cannabis vorgeladen allerdings hatte ich damals damit nur indirekt zu tun und es wurde fallen gelassen und kam nichts weiter also bin ich mir nicht sicher ob das hier eine Rolle spielt
Kommt drauf an, nach welcher Vorschrift damals das Verfahren eingestellt wurde.
Zitat:was soll hier brutto heißen
Das, was es in diesem Kontext immer heißt: inclusive Verpackung.
Zitat:Es wird eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 15€ festgesetzt und ich soll "die kosten des Verfahrens und ihre Auslagen" tragen, was soll dies bedeuten wie viel soll das am ende werden?
Kosten des Verfahrens sind 73,50 EUR in diesem Fall. Deine Auslagen wären halt Deine Auslagen, wenn Du welche hättest, z.B. die Kosten eines Anwalts.
Zitat:Mein Einkommen wurde gemäß §40 Abs. 3 StGB geschätzt, zu dem Zeitpunkt des Vorfalls war ich "noch" Schüler, ab Oktober bin ich Student habe ein Einkommen von 450€ und muss zum Semesterstart noch einiges besorgen.
Von 450,00 EUR wirst Du nicht komplett Deinen Lebensunterhalt (incl. Wohnung) bestreiten (können). Entweder hast Du also noch weiteres Einkommen (z.B. Zuwendung von den Eltern) oder sog. "geldwerte Vorteile" (wie z.B. freies Wohnen irgendwo). Davon abgesehen wäre der Tagessatz aber auch bei nur 450,00 EUR mit 15,00 EUR richtig berechnet/bzw. geschätzt. 450/30=15
Zitat:Ist es sinnvoll dagegen einzusprechen?
Nein
Zitat:Wird da Rücksicht genommen
Worauf?
Zitat:ein Gegenvorschlag meinerseits wäre ja ebenfalls durch Tests zu beweißen das ich damit nichts mehr zu tun habe
Ein Gericht ist kein Basar und dass Du damit nichts mehr zu tun hast, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Abgesehen davon würden Dich die "Tests" mehr kosten, als eine mögliche Senkung der Geldstrafe.
Zitat:Falls alles nichts hilft könnte man irgendwie eine Ratenzahlung vereinbaren?
Kann man. Nach Eintritt der Rechtskraft - bei der Staatsanwaltschaft, § 459a StPO
Zitat:Wie soll ich weiter vorgehen?
Das musst Du selbst wissen. Ich würde den Strafbefehl rechtskräftig werden lassen (wird er automatisch 2 Wochen nach Zustellung) und wiederum 1 Woche später Ratenzahlung bei der StA beantragen.
Und jetzt?
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