Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Strafanzeige wegen falscher Identität im Internet?

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

1092 Aufrufe

Strafanzeige wegen falscher Identität im Internet?

Folgendes ist vorgefallen.
Ein Freund liegt nach einem Selbstmordversuch im Krankenhaus. Er tat dies, weil er in ein Mädchen verliebt war, sie aber nicht bekommen hat. Er lernte sie auf Facebook kennen. Jetzt am Ende hat sie ihn nur noch abgewiesen und ignoriert. Für sie hat er seine jetzige Ex-Freundin aufgegeben.
Er vermutet nun, dass es sich bei dem Mädchen um ein Fake handelt, der ihn und seine Ex auseinander bringen wollte, das jetzt auch geschafft hat und das Weite suchen will. Es gibt genug Gründe dafür, dass dieses Mädchen nicht echt ist. Er hat sie nie gesehen und noch nie mit ihr telefoniert etc.
Es gibt einen, den wir das zutrauen würden, sich als Mädchen auszugeben und ihn und seine Ex auseinander zu bringen. Denn der hat sich auch zufällig nach 6 Monaten wieder bei ihm gemeldet, undzwar nur wenige Wochen später, nachdem er das Mädchen kennenlernte.

Ist eine Strafanzeige sinnvoll? Man könnte IP-Adressen überprüfen lassen. Und immerhin liegt er wegen diesem Mädchen im Krankenhaus nach einem Selbstmordversuch.


von Hannes292 am 20.06.2011 18:27
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Strafanzeige wegen falscher Identität im Internet?
Unabhängig davon, ob das mädchen "echt " ist oder nicht, könnte eine Straftat vorliegen.
Beispielsweise dann, wenn es von der Person beabsichtigt war, dass dein Freund stirbt oder sich verletzt.
Oder war erkennbar, dass andere Ziele verfolgt wurden?

Wenn die Indentität eines tatsächlich existierenden Mädchens nachgeahmt werden würde, hätte dieses Mädchen zivilrechtlichen Anpruch auf Unterlassung.
=> § 12 BGB

Nochmal zu Prüfen wäre vielleicht, wessen Bilder benutzt wurden.


von Nick_19 am 20.06.2011 18:50
Status: Unsterblich (2754 Beiträge)
Userwertung:  2,4  (von 45 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Strafanzeige wegen falscher Identität im Internet?
Das Problem ist, dass wir das von vornerein nicht beweisen können, ob es beabsichtigt war, dass er sich was antut.
Soweit ich weiß hat sie dann was herausgefunden und sich daran festgeklammert. Wollte nicht darüber reden und hat meinen Freund nur noch ignoriert und abgewiesen.
Am Freitag war er deswegen so am Boden, dass er sich umbringen wollte.
Das Mädchen hat sich bis heute noch nicht wieder gemeldet, obwohl wir alle versuchen sie zu erreichen. Als wäre ihr das alles egal.

-----------------
""


von Hannes292 am 20.06.2011 18:58
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Strafanzeige wegen falscher Identität im Internet?
@Nick 19

Welche Straftat sollte denn hier vorliegen?

quote:
Das Problem ist, dass wir das von vornerein nicht beweisen können, ob es beabsichtigt war, dass er sich was antut.


Alleine wegen des "Nicht-mehr-meldens" des Mädchens (auch wenn es ein fake war) liegt hier noch keine Strafbarkeit vor, auch wenn der Freund sich getrennt und was angetan hat. Selbst wenn der "Fake" hinter dem FB Profil das für möglich gahalten oder gar gewollt hätte, käme man hier allenfalls -mit viel Phantasie- zu einem Unterlassungsdelikt, welches aber nur für Garantenpflichtige strafbar ist. § 13 StGB.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"


von !!Streetworker!! am 20.06.2011 19:06
Status: Tao (17084 Beiträge)
Userwertung:  4,5  (von 210 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Strafanzeige wegen falscher Identität im Internet?
Wenn er sich wirklich nur aufgrund seiner Verzweiflung umbringen wollte, ist das nicht Schuld des Mädchens oder einer anderen Person.
Solche Enttäuschungen gehören zum normalen Lebensrisiko dazu.
Auch halte ich es für dumm, sein leben so nach einer person auszurichten, die man noch nie gesehen hat.

Aus den Nachrichten müsste schon deutlich hervorgehen, was beabsichtigt war.
Wenn überhaupt etwas beabsichtigt war.
Offenbar nicht.

Und wenn ihr die Indizien für eine Echtheit des Mädchens sucht, gibt es dafür dich bestimmt genügend auf dem entsprechenden facebook-Profil.
Beispielsweise eine plausible Kontaktliste, authentische Bilder oder regelmäßiger öffentlicher Austausch über Statusmeldungen oder Pinnwände.


von Nick_19 am 20.06.2011 19:08
Status: Unsterblich (2754 Beiträge)
Userwertung:  2,4  (von 45 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Strafanzeige wegen falscher Identität im Internet?
quote:
Soweit ich weiß hat sie dann was herausgefunden und sich daran festgeklammert. Wollte nicht darüber reden und hat meinen Freund nur noch ignoriert und abgewiesen.

Das hört sich ja nicht mal unbedingt nach einem "fake" an, sondern nach jemmanden die über jemandem anderen etwas rausgefunden hat und aus diesem Grund keinen Kontakt mehr will. Ihr gutes Recht.

quote:

Als wäre ihr das alles egal.

Auch wenn es sich hart anhört: Auch das ist ihr gutes Recht.

Aber mal von wegen egal: Deinem Freund -so leid es mir auch für ihn tut- war seine bisherige Freundin doch wohl auch zieml. egal, wenn er sie für eine noch nie gesehene FB-Bekanntschaft in den Ar*** tritt.

quote:
Auch halte ich es für dumm, sein leben so nach einer person auszurichten, die man noch nie gesehen hat

Exact

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"


von !!Streetworker!! am 20.06.2011 19:13
Status: Tao (17084 Beiträge)
Userwertung:  4,5  (von 210 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Strafanzeige wegen falscher Identität im Internet?
quote:
Und wenn ihr die Indizien für eine Echtheit des Mädchens sucht, gibt es dafür dich bestimmt genügend auf dem entsprechenden facebook-Profil.
Beispielsweise eine plausible Kontaktliste, authentische Bilder oder regelmäßiger öffentlicher Austausch über Statusmeldungen oder Pinnwände.

Diese Sachen gibt es eben nicht. Viele aus ihrer Freundesliste kennen sie nicht. Sie wohnt nicht dort wo sie angegeben hat zu wohnen. Sie studiert angeblich an einer Uni, doch da hat sie noch nie jemand gesehen.
Nur eine Handvoll Leute aus ihrer Freundesliste kennen sie angeblich persönlich.
Was genau die miteinander geschrieben haben, weiß ich nicht.
Ich weiß nur das sie Sachen über meinen Freund herausgefunden hat, und deswegen den Kontakt abbrechen wollte. Ob danach noch mehr kam, weiß ich nicht.


von Hannes292 am 20.06.2011 19:16
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Strafanzeige wegen falscher Identität im Internet?
Wie schon gesagt: Auch wenn sie ein 1000%iger Fake ist, hat sich der Mensch "dahinter" nicht strafbar gemacht.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"


von !!Streetworker!! am 20.06.2011 19:31
Status: Tao (17084 Beiträge)
Userwertung:  4,5  (von 210 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Strafanzeige wegen falscher Identität im Internet?
Nicht das das ´Mädchen´ den Spieß umdreht und euch wegen Belästigung anzeigt, wenn Ihr immer den Kontakt zu Ihr sucht, obwohl Sie das anscheinend gar nicht mehr will.

-----------------
""


von andreas124 am 20.06.2011 19:33
Status: Unsterblich (1278 Beiträge)
Userwertung:  3,2  (von 30 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Strafanzeige wegen falscher Identität im Internet?
Aber es spricht alles dafür. Wir haben auf Stayfriends ihre alte Schule gefunden und Leute nach ihr gefragt. Keiner kennt sie dort. Sie ging dort nicht zur Schule. Irgendwas ist da faul.
Kann man denjenigen wirklich nicht dafür belangen?


von Hannes292 am 20.06.2011 19:53
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Strafanzeige wegen falscher Identität im Internet?
Ähem. Welchen Teil von "selbst wenn sie ein Fake ist , hat sich die Person dahinter nicht strafbar gemacht " hast Du denn nicht verstanden?

quote:
Kann man denjenigen wirklich nicht dafür belangen?

Zum wiederholten Mal: Nein

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert am 20.06.2011 20:02


von !!Streetworker!! am 20.06.2011 20:02
Status: Tao (17084 Beiträge)
Userwertung:  4,5  (von 210 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97931
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online