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Strafanzeige wegen Bafög-Betrug

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Strafanzeige wegen Bafög-Betrug

Hallo,

habe heute einen Brief von der Polizei bekommen zu einer Vorladung bzhl. Strafamzeige wegen
Bafög Betrugs.
Habe den Betrag sofort dem Amt für Ausbilsungsförderung erstatt (14.000€) und dachte eigentlich, dass damit die Sache erledigt wäre!
Nun meine Frage, welches Strafmaß ich schlimmstenfalls zu erwarten habe. Ich studiere in BAYERN!

Besten Dank!!!

MfG
Strugge


von Strugge23 am 17.03.2004 15:56
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>Strafanzeige wegen Bafög-Betrug
Das Höchstmaß für (einfachen) Betrug sind 5 Jahre Freiheitsstrafe.

Was Du real bekommst, hängt davon ab, ob Du schon vorbelastet bist, ob Du geständig bist, und vom Nachtatverhalten (das bei Dir ja O.K. ist, weil Du den Betrag schon erstattet hast)

Wenn Du noch nicht vorbelastet ist, sollte es mit einer Geldstrafe abgehen. (ganz grob geschätzt 70-150 Tagessätze)

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Gruß, Bob"


von !!Streetworker!! am 17.03.2004 16:19
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>Strafanzeige wegen Bafög-Betrug
Danke erstmal!
Habe auch gelesen dass folgende Staffelungen gelten: bis 1000€ wegen Geringfügigkeit Einstellung gegen Bußgeld! Bis 2500€ Einstellungen gegen Auflage! Ab 2500€ Geldstrafen und ab 10.000€ schwerer Fall, Geldstrafen über 90Tagessätze oder Freiheitsstrafe auf Bewährung!

Was soll ich denn bei der Polizei aussagen???


Liebsten DANK!!!


von Strugge23 am 17.03.2004 17:25
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Strafanzeige wegen Bafög-Betrug
Wäre auch scön wenn sich ev. andere noch zu meinem konkreten Fall äußern könnte, da ich seit dem Brief heute morgen absolut panisch bin, neben mir stehe und sehr sehr verzweifelt bin, da ich große Angst vor einem hohen Strafmaß mit zukünftigen (beruflichen) Konsequenzen habe!!


von Strugge23 am 17.03.2004 18:13
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>Strafanzeige wegen Bafög-Betrug
Guten Tag,

wie mein Kollege bereits angesprochen hat, kommt es hinsichtlich des Strafmaßes auf die genannten Punkte an. Desweiteren können Sie im Bundesland Bayern mit einer schärferen Sanktion rechnen, da dort, die Rechtsprechung im Vergleich zu anderen Bundesländern, schärfer ist.

Aufgrund des hohen Betrugswertes können Sie mit einer hohen Geldstrafe, oder mit einer Bewährungsstrafe rechnen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -





von Hr. J. Rönner am 17.03.2004 18:22
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>Strafanzeige wegen Bafög-Betrug
Ich habe doch aber sofortige Reue gezeigt und sofort zurücküberwiesen! Außerdem wird doch hoffentlich berücksichtigt, dass es sich beim Bafög um ein Darlehen handelt, von dem man ja die Hälfte eh zurückzahlen muss!

Sie rechnen also nicht mehr mit einer Geldstrafe unter 90 Tagessätzen???



von Strugge23 am 17.03.2004 18:26
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>Strafanzeige wegen Bafög-Betrug
Ich bin NICHT vorbestraft und werde mich morgen bei der Polizei äußerst geständig zeigen... werde halt die Wahrheit sagen: Es tut mir sehr leid und uns (meinen Eltern und mir) war nicht bewusst dass das Geld auf meinem Namen wirklich anrechenbar ist, da es doch komplett von meinen Eltern kommt! Habe Schule gemacht u. dann Studium. Habe doch nie Geld verdient!
Erst nach Erhalt der Rückzahlungsforderung wurde uns bewusst wie fahrlässig wir waren,da wir unser Geld halt nie getrennt haben, wurde uns das nicht bewusst!!!


von Strugge23 am 17.03.2004 18:34
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>Strafanzeige wegen Bafög-Betrug
Guten Tag,

dass Sie Reue zeigen, geständig sind und auch nicht vorbestraft spricht natürlich für Sie und wird auch zu Ihren Gunsten berücksichtigt werden.

Lassen Sie sich nicht verunsichern. Eine genaue Prognose eines Urteils ist kaum möglich, da viele Faktoren dafür relevant sind.

Sie müssen berücksichtigen, dass die Rechtsprechung in Bayern schärfer ist. Jedoch kann ich mir unter diesem Umständen, die Sie geschildert haben, auch durchaus eine Geldstrafe vorstellen. Dass diese jedoch noch unter 90 Tagessätzen ausfallen wird, erscheint mir eher abwegig. Dieses aus dem Grunde des hohen Betrugswertes.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -





von Hr. J. Rönner am 17.03.2004 18:51
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>Strafanzeige wegen Bafög-Betrug
Richtig, und Deine Staffelung -wie oben- vergiß mal schnell wieder. Das Gericht trifft seine Urteile (und Strafmaße) in freier Sach- und Beweiswürdigung.

Einstellung gegen Bußgeld gibt es überhaupt nicht

Einstellung gegen Auflage gibt es, aber wird keinesfalls immer angewendet, wenn der Schaden unter 2.500 liegt. Ich kenne Fälle, wo z.B. für einen Schaden von 800,-€ eine Strafe von 60 TS verhängt wurde.

Und beim schweren Fall (alleine ein Schaden von über 10.000€ begründet aber noch keinen schweren Fall im Sinne des § 263(2) StGB) wäre die Mindesstrafe 6 Monate (ob die dann zur Bwährung ausgesetz werden, kommt wieder auf verschiedene Faktoren an)

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Gruß, Bob"


von !!Streetworker!! am 17.03.2004 19:27
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>Strafanzeige wegen Bafög-Betrug
Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und möchte diesen Thread beenden indem ich nochmals alle dazu aufrufe, ein in meinem Falle realistisches Strafmaß festzulegen, mit dem ich mich dann schon mal seelisch abfinden kann/muss!!!

VIELEN LIEBEN DANK ALLEN!

P.S Bitte um Verständnis dass mich diese Sache sehr mitnimmt und erhoffe mir durch meine Fragerei einfach ein wenig Beruhigung!


von Strugge23 am 17.03.2004 19:55
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>Strafanzeige wegen Bafög-Betrug
Ein wenig unklar is mir auch noch wieso bei Bafög des von der Höhe des Betrages abhängig gemacht wird das Strafmaß! Denn es ist doch so: Entweder man verschweigt eigenes Kapital oder nicht! Im Falle JA wird man also folglich aufgrund des Verdienstes des Vaters bestraft, denn daraus ergibt sich ja die Höhe des monatlichen Bafögsatzes dann!
Das erscheint mir wenig fair!
Außerdem ist doch klar, dass da sehr schnell hohe Summen entstehen!



von Strugge23 am 17.03.2004 20:06
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