>Strafanzeige wegen Bafög-Betrug
Richtig, und Deine Staffelung -wie oben- vergiß mal schnell wieder. Das Gericht trifft seine Urteile (und Strafmaße) in freier Sach- und Beweiswürdigung.
Einstellung gegen Bußgeld gibt es überhaupt nicht
Einstellung gegen Auflage gibt es, aber wird keinesfalls immer angewendet, wenn der Schaden unter 2.500 liegt. Ich kenne Fälle, wo z.B. für einen Schaden von 800,-€ eine Strafe von 60 TS verhängt wurde.
Und beim schweren Fall (alleine ein Schaden von über 10.000€ begründet aber noch keinen schweren Fall im Sinne des
§ 263(2) StGB) wäre die Mindesstrafe 6 Monate (ob die dann zur Bwährung ausgesetz werden, kommt wieder auf verschiedene Faktoren an)
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" >>falsa demonstratio non nocet<<
Gruß, Bob"
von !!Streetworker!! am 17.03.2004 19:27
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