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Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der BBK Immobilienhandels- und Verwaltungsgesellschaft mbH

Von Rechtsanwalt Martin Diefenbach, LL.M.
21.4.2011 | Ratgeber - Kapitalmarktrecht | 1798 Aufrufe
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BBK

Die Kanzlei LEGITAS Diefenbach hat Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der  BBK Immobilienhandels- und Verwaltungsgesellschaft mbH aus Dorsten, Herrn Dirk Wentz, bei der Staatsanwaltschaft Duisburg erstattet. Außerdem hat sie für einen ihrer Mandanten Strafantrag gestellt.

Mandanten der Kanzlei LEGITAS Diefenbach haben – teils durch Einmalzahlung, teils durch Ratensparplan – eine erhebliche Einlagesumme bei der BBK GmbH angelegt. Sie unterschrieben allesamt einen sog. „Zeichnungsschein für Genussrechts-Kapital“ der BBK GmbH.

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Rechtsanwalt
Martin Diefenbach, LL.M.
Düsseldorf

Erbrecht, Kapitalanlagenrecht
 Pers. Direktanfrage 

Über das Vermögen der Firma BBK GmbH ist jedoch zwischenzeitlich mit Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 12. April 2011 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet worden (Az. 163 IN 198/10).

Es ist daher davon auszugehen, dass zahlreichen Anlegern als Geschädigten der BBK GmbH  ein erheblicher Verlust, ggf. sogar ein Totalverlust, ihrer Einlage droht. 

Die Kanzlei LEGITAS Diefenbach machte im Jahr 2010 eine durch gerichtlichen Vergleich zugesprochene Forderung eines ihrer Mandanten gegenüber der Firma BBK GmbH geltend. Da die in dem Vergleich zugesprochene Zahlung ausblieb, betrieb die Kanzlei insofern die Zwangsvollstreckung gegen die Firma BBK GmbH. Dabei wurde offensichtlich, dass die BBK GmbH wohl schon im Laufe des Jahres 2010 völlig überschuldet und zahlungsunfähig war.

Dennoch hat es der Geschäftsführer der Firma BBK GmbH, Herr Dirk Wentz, unterlassen, rechtzeitig die nach Insolvenzrecht erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Ein Insolvenzeröffnungsverfahren wurde erst am 15. September 2010 durch eine Gläubigerin der BBK GmbH beantragt. Insofern ist dem Geschäftsführer ein gravierendes Versäumnis vorzuwerfen.

Vor diesem Hintergrund steht der Geschäftsführer Dirk Wentz daher im Verdacht, sich u.a. wegen Betruges gem. § 263 StGB, wegen Bankrotts gem. § 283 StGB und vor allem wegen Insolvenzverschleppung gem. § 15a Abs. 4 InsO strafbar gemacht zu haben.

Das Verhalten (bzw. Unterlassen) des Geschäftsführers im Hinblick auf dieses Geschäftsgebaren hat die Kanzlei LEGITAS Diefenbach veranlasst, Strafanzeige gegen ihn zu erstatten.

Die Kanzlei LEGITAS Diefenbach steht mit dem Insolvenzverwalter sowie den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt. Die Rechte und Interessen der Mandanten der Kanzlei LEGITAS Diefenbach werden durch sachkundige Rechtsanwälte gegenüber der BBK GmbH und deren Geschäftsführer vertreten, und selbstverständlich werden interessierte Anleger über den Fortgang des Insolvenzverfahrens und des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens informiert gehalten.

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