Strafanzeige gegen Arzt
Hallo!
Meine Tochter (9) hat einen Shunt, den hat sie seid kurz nach ihrer Geburt.
Vor einem Monat bekam sie Fieber mit starken Bauchschmerzen, nach einer kamen starke Kopfschmerzen und Erbrechen dazu. Sie wurde dann ins Krankenhaus. Für mich war recht schell klar das es der Shunt war. (Aber es war ja nur das Bauchgefühl einer histerischen Mutter.)
Da aber die ganzen medizinischen Befunde nicht auf ein Shunt problem hin deuteten sah der Neurochiruge kein Grund zum eingreifen.
Als ich ihm sagte das meine Tochter vor 6 Jahren auch schon mal starken Hirndruck hatte ohne das die medizinischen Befunde das aussagte. War seine Reaktion nur das ihm das völlig egal wäre was vor 6 Jahren war!
Die Kinderärzte haben meine Tochter dann 2,5 Wochen komplett auf den Kopf gestellt um raus zu finden wo her die starken Kopfschmerzen und die Entzündungswerte kommen.
Haben aber nichts gefunden.
Auch wenn alle Kinderärzte und der Neurologe mittlerweile beweise suchten um dem Neurochirugen druck zu machen das er endlich operiert, blieb der Neurochiruge dabei es läge nicht am Shunt der würde zu 100% laufen.
Da der Zustand meiner Tochter immer schlechter wurde habe ich sie letzlich auf eigene Verantwortung in einen Krankenwagen packen lassen und 300 km weit in eine Klinik fahren lassen, in der nach 10 Std klar war das der Shunt höchstens noch zu 20-30% läuft und das eine dicke Entzündung im Bauch um den Shunt sitzt. Sie ist am nächsten morgen operiert worden da bei kam dann raus das die Entzündung schon fleißig am Eitern war.
Und das obwohl der andere Neurochiruge noch vor 2 Tagen sagte am Shunt liegt es zu 100% NICHT!
Was kann ich gegen diesen Arzt tun??
Er hat meine Tochter 2,5 Wochen leiden laßen obwohl viele Anzeichen auf den Shunt deuteten, ganz zu schweigen an was für Folgeschäden wir so grade dran vorbei geschrabt sind!
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von vormannludes am 03.07.2011 18:12
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>Strafanzeige gegen Arzt
quote:
Eventuell auch aufgrund eines Körperverletzungsdeliktes
Zieml. sicher sogar.
§ 229 StGB.
§ 323c sehe ich hier nicht, da der nicht für Fehldiagnosen in Frage kommt und -im Gegensatz zum § 229 StGB- nur vorsäzlich begangen (was bei einer bloßen Fehldiagnose eben nicht der Fall ist) werden kann und zum Dritten -wenn dann- sowiso in Tateinheit mit dem § 229 stehen würde. Und da der § 229 die höhere Strafandrohung hat.... -->
§ 52 StGBGutachten usw. muß im Strafprozess -wenn nötig- die StA in Auftrag geben, bzw. ggf. das Gericht.
Wenn der Sachverhalt hier tatsächlich 1:1 geschildert ist, würde ich durchaus Strafanzeige erstatten und Strafantrag stellen (Antragsfrist 3 Monate)
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
von !!Streetworker!! am 03.07.2011 19:55
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