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Strafanzeige? Gewaltandrohung?

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Strafanzeige? Gewaltandrohung?

Hallo.

Habe mal eine Frage wegen eines Bekannten:

Wenn jemand eine Anzahlung entgegen nimmt (hier: 250 Euro) für ein Handy und dieses aufgrund widriger Umstände nicht besorgen kann, sich seine finanzielle Situation aber unvorhersehbar verschlechtert hat und er die angenommenen 250 Euro nur in Raten a 50 Euro zurückzahlen kann: Ist das Betrug?
Und: Wenn der Geldgeber sich nicht auf die Raten einläßt und ihm im Gegenzug mit massiver Gewalt (sogar datailliert beschrieben) schriftlich in einer eMail droht: Ist das nicht Nötigung und somit strafbar?
Gruß
T.


von shortie42 am 04.02.2005 06:42
Status: Junior (90 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 49 weitere Beiträge zum Thema "Strafanzeige?".


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>Strafanzeige? Gewaltandrohung?
"Ist das Betrug?"

Nein, nach Ihrer Schilderung wäre der Betrugstatbestand hier nicht erfüllt, da Ihr Bekannter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Ihrer Schilderung nach) zahlungswillig und -fähig war.

"Wenn der Geldgeber sich nicht auf die Raten einläßt und ihm im Gegenzug mit massiver Gewalt (sogar datailliert beschrieben) schriftlich in einer eMail droht: Ist das nicht Nötigung und somit strafbar?"

Ja, das dürfte den Tatbestand von § 240 StGB erfüllen. Subsidiär kommt eine Strafbarkeit nach § 241 StGB (Bedrohung) in Betracht.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."


von Bob.Vila am 04.02.2005 07:38
Status: Unsterblich (2693 Beiträge)
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>Strafanzeige? Gewaltandrohung?
Guten Morgen,

was meinen Sie mit "widriger" Umstände?


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


--


von JuR am 04.02.2005 08:24
Status: Tao (9959 Beiträge)
Userwertung:  3,8  von 5 (von 55 User(n) bewertet)

>Strafanzeige? Gewaltandrohung?
@ Hr. Roenner:

"was meinen Sie mit "widriger" Umstände?"

...der Hehler hatte Lieferschwierigkeiten...


-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."


von Bob.Vila am 04.02.2005 08:55
Status: Unsterblich (2693 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Strafanzeige? Gewaltandrohung?
;)


von JuR am 04.02.2005 09:06
Status: Tao (9959 Beiträge)
Userwertung:  3,8  von 5 (von 55 User(n) bewertet)


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