Hallo.Habe mal eine Frage wegen eines Bekannten:Wenn jemand eine Anzahlung entgegen nimmt (hier: 250 Euro) für ein Handy und dieses aufgrund widriger Umstände nicht besorgen kann, sich seine finanzielle Situation aber unvorhersehbar verschlechtert hat und er die angenommenen 250 Euro nur in Raten a 50 Euro zurückzahlen kann: Ist das Betrug? Und: Wenn der Geldgeber sich nicht auf die Raten einläßt und ihm im Gegenzug mit massiver Gewalt (sogar datailliert beschrieben) schriftlich in einer eMail droht: Ist das nicht Nötigung und somit strafbar? Gruß T.
Nein, nach Ihrer Schilderung wäre der Betrugstatbestand hier nicht erfüllt, da Ihr Bekannter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Ihrer Schilderung nach) zahlungswillig und -fähig war.
"Wenn der Geldgeber sich nicht auf die Raten einläßt und ihm im Gegenzug mit massiver Gewalt (sogar datailliert beschrieben) schriftlich in einer eMail droht: Ist das nicht Nötigung und somit strafbar?"
Ja, das dürfte den Tatbestand von § 240 StGB erfüllen. Subsidiär kommt eine Strafbarkeit nach § 241 StGB (Bedrohung) in Betracht.
----------------- "fiat justitia et pereat mundus..."