Strafantrag wegen Beleidigung eines Polizisten

22. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
moeelber
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafantrag wegen Beleidigung eines Polizisten

Servus,

beim Karneval vor drei Wochen, laufe ich mit einem Kumpel von einem Essensstand in Richtung Kneipe. Auf halber Strecke steht ein Polizeibulli mit zwei oder drei Polizisten. Ich rufe laut: "All Cops are *******s", "oder alle Bullen sind *******e". Ich weiß es nicht mehr. Mein Kumpel sagt ich hätte "All Cops are *******s" gerufen, die Polizei sagt, ich habe "alle Bullen sind *******e" gerufen. Spielt wahrscheinlich auch keine Rolle. Jedenfalls wollte man meinen Personalausweis sehen, welchen ich dann auch abgegeben habe, und einen Alkoholtest machen, was ich abgelehnt habe. Danach sagte man mir, dass ich einen Platzverweis erhalte und in den nächsten Wochen mit Post zu rechnen habe.

In dem Strafantrag wirft man mir Beleidigung nach §185 StGB vor. Der "Tatvorgang" wird so geschildert, wie er abgelaufen ist. Ich streite nichts ab und bereue es. Ich bin 27 Jahre alt, Student und vorher niemals auffällig gewesen. Zu dem Zeitpunkt war ich schon ziemlich betrunken. Nüchtern würde ich mich niemals zu sowas hinreißen lassen.

Was mich interessiert, wie äußere ich mich nun am klügsten, um eine möglichst geringe Strafe zu bekommen? Kreuze ich auf dem Äußerungsbogen an, dass ich mit der Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung einverstanden wäre?

Mein Gedanke war, alles zuzugeben und mich einsichtig und reumütig zu zeigen. Allerdings habe ich keine Erfahrungen, welches Verhalten am klügsten ist.

Ich danke schon mal im Voraus.

-- Editier von moeelber am 22.02.2016 12:59

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Kreuze ich auf dem Äußerungsbogen an, dass ich mit der Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung einverstanden wäre?

Ja.

Zitat:
Mein Gedanke war, alles zuzugeben und mich einsichtig und reumütig zu zeigen.

Wahrscheinlich die beste Variante.

Zitat:
Allerdings habe ich keine Erfahrungen, welches Verhalten am klügsten ist.

Wenn Sie auf frischer Tat angehalten wurden, dann ist "Abstreiten" ja wohl keine sinnvolle Option.
Keine Angaben zu machen, bringt auch keinen Vorteil, wenn die Sachlage klar und eindeutig ist ist.
Da bleiben dann ja nicht so viele Möglichkeiten.
Wenn man die Tat allgemein zugibt, sich an Details alkoholbedingt nicht erinnert und sein Bedauern ausdrückt, macht man wohl nichts falsch.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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