>Strafantrag / Strafanzeige
Naja, Kapitalverbrechen sind auch das nicht. Und "das Land verlassen" kann man auch, wenn die binnen 4 Wochen bearbeitet wird.
Ich stelle zu meinen Strafanzeigen grundsätzlich immer Strafanträge.Das können Sie tun, es hat jedoch rechtlich -bei Offizialdelikten(!)- keine besondere Wirkung, da die
immer "von Amts wegen" verfolgt werden müssen. Will die StA nach Abschluß der Ermittlungen mangels öffentlichem Interesse einstellen, ändert auch ein Strafantrag nichts daran.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
von !!Streetworker!! am 26.11.2004 14:05
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