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Strafantrag / Strafanzeige

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Strafantrag / Strafanzeige

Wie lange dauert die Bearbeitung von Strafanträgen und Strafanzeigen? Die von mir gestellten Strafanträge sind von November 2003, die erstatteten Strafanzeigen auch. Wann kann man mit einem Abschluss rechnen? Ist das eigentlich "normal", dass das so lange dauert?

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"Meine Meinung *Punkt!!*"


von steikue am 26.11.2004 11:47
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>Strafantrag / Strafanzeige
Ja. Strafanzeige/Antrag im Mai03 gestellt, 12/03 Nachricht von der Staatsanwaltschaft erhalten, dass der Vorgang bearbeitet wird, vor einem Monat war die Verhandlung.


von Mahnman am 26.11.2004 12:40
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>Strafantrag / Strafanzeige
Wenn das wirklich soooo lange dauert, dann Prost Mahlzeit. Dann wird ja demjenigen, gegen den die Strafanträge/Strafanzeigen gerichtet sind die Chance gegeben, unbemerkt das Land zu verlassen. Oder sehe ich das falsch?

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"Meine Meinung *Punkt!!*"


von steikue am 26.11.2004 12:43
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>Strafantrag / Strafanzeige
Na SO global kann man das nun auch nicht sagen!
Kommt ja auch drauf an, um was für ein Delikt es sich handelt (wer haut scho wg. Eierdiebstahl ab!
)
Außerdem wäre bei Vorliegen der rechtlichen Bedingungen in so einem Fall auch U-Haft möglich!
Allerdings wird das bei Fällen, wo ein Strafantrag erforderlich sein, definitiv nicht erfolgen!! Antragsdelikte sind ja nun nicht grad die strafrechtlichen Brüller!!

Grundsätzlich muss man sich aber bei Anzeigen auf etwas längere Bearbeitungszeiten einrichten!

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"


von gustl am 26.11.2004 13:03
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>Strafantrag / Strafanzeige
Es geht um §§ 164, 145d, 187, 242, 266, 186, 185, 241, 240 StGB.
Ich stelle zu meinen Strafanzeigen grundsätzlich immer Strafanträge.



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"Meine Meinung *Punkt!!*"

-- Editiert von steikue am 26.11.2004 13:09:28


von steikue am 26.11.2004 13:07
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>Strafantrag / Strafanzeige
Naja, Kapitalverbrechen sind auch das nicht. Und "das Land verlassen" kann man auch, wenn die binnen 4 Wochen bearbeitet wird.

Ich stelle zu meinen Strafanzeigen grundsätzlich immer Strafanträge.

Das können Sie tun, es hat jedoch rechtlich -bei Offizialdelikten(!)- keine besondere Wirkung, da die immer "von Amts wegen" verfolgt werden müssen. Will die StA nach Abschluß der Ermittlungen mangels öffentlichem Interesse einstellen, ändert auch ein Strafantrag nichts daran.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 26.11.2004 14:05
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>Strafantrag / Strafanzeige
Ich stelle zu meinen Strafanzeigen grundsätzlich immer Strafanträge.

Ich habe in meinem Leben genau 2x jemanden angezeigt. Bei Ihnen klingt das wie ein Hobby. Das erklärt auch die Eile. Ohne Reaktion machts ja keinen Spaß. Ich kenne Azeigen, in denen gleich das halbe StGB angezeigt wird und am Ende die Enttäuschung groß ist, wenn nichts übrig bleibt.


von wastl am 27.11.2004 15:44
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>Strafantrag / Strafanzeige
Naja, ich zeige in letzter Zeit auch jeden Schuldner wegen Verdacht auf Betrug/Unterschlagung an.
Als Hobby würde ich es weniger bezeichnen. Eher als letztes Mittel zum Zweck. Bei vielen Schuldnern hilft es noch.


von Mahnman am 27.11.2004 16:08
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>Strafantrag / Strafanzeige
Betrug und Unterschlagung ist bei zivilrechtlichen Sachen ja nachvollziehbar. Hier geht's aber um Falsche Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat, Üble Nachrede, Diebstahl, Beleidigung, Bedrohung, Verleumdung, Untreue, Nötigung: Das klassische Programm also.
Ich habe noch nie ein Verfahren gesehen, in dem diese Tatbestände alle verwirklich waren. Wohl aber schon viele Anzeigen, in denen diese und noch mehr auftauchten. Die nächste Stufe ist dann "Verletzung der Menschenwürde" usw.


von wastl am 27.11.2004 16:17
Status: Tao (6972 Beiträge)
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>Strafantrag / Strafanzeige
Dann sollte man doch Schreiben wegen Bedrohung und aller gegebenenfalls in Betracht kommenden Delikte. Spart Schreibarbeit

Wobei man nach der ersten die weiteren Strafanzeigen größtenteils kopieren kann.


von Mahnman am 27.11.2004 20:13
Status: Tao (5486 Beiträge)
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>Strafantrag / Strafanzeige
Hallo,

welche folgen hat es wenn nur ein Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt wird OHNE eine StrafANZEIGE zu stellen, kann das folgen für das Verfahren haben, wenn Ja welche?


von guest-12320.03.2009 21:02:16 am 09.01.2006 20:54
Status: Frischling (7 Beiträge)
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