Strafantrag - Bedrohung, Diebstahl etc.
Strafantrag - Bedrohung, Diebstahl etc.
Ps. Ist es notwendig wegen Rufmord dann eine Unterlassungsklage zu stellen?Ich bitte um Hilfe... Vilen Dank
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""-- Editiert vereny22 am 24.06.2012 20:38
von guest-12325.06.2012 15:17:22 am 24.06.2012 20:36
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>Strafantrag - Bedrohung, Diebstahl etc.
Tja, mein Vater ist bei der Kripo und es wird was passieren, da der Tatbestand vorliegt und er mir mit Mord gedroht hat, ganz einfach. Und ich stehe in der Wohnung noch als zweiter Mieter drin, nix da, ich durfte nicht in die Wohnung. Ich bin zweiter Mieter, ich habe unterschrieben, ob er die Wohnung bezahlt is bums. Ich habe um Hilfe gebeten und nicht um dumme Kommentare! -----------------
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von guest-12325.06.2012 15:17:22 am 24.06.2012 21:13
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>Strafantrag - Bedrohung, Diebstahl etc.
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von guest-12325.06.2012 15:17:22 am 24.06.2012 21:16
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>Strafantrag - Bedrohung, Diebstahl etc.
Er hat gedroht mich umzubringen und das hat er der Polizei schon gestanden, in der Nacht, als es passiert ist. Was denn für ein Hausfriedensbruch? Es ist unsere Wohnung!!! Ich wohne da immer noch drin!!!! Und er kann mir nicht einach den Schlüssel wegnehmen. Ah ja er fordert das Geld ein? Das wird aber schwierig, weil ich schriftlich mit ihm vereinbart habe, dass er, wenn ich nur noch am Wochenende da bin, die Miete bezahlt. Ich weiß, dass das nicht mein Vater macht, das ist mir schon klar. Ich brauche keinen Anwalt, ich wollte mich nur erkundigen nachfragen, am Freitag geht's sowieso zur Polizei und da wird der Strafantrag gestellt. Rufmord ist es durchaus, weil er Dinge gepostet hat, die nicht wahr sind, ehrverletzende Behauptung, fertig! und das auch noch öffentlich! Wir haben eine offene Küche und das Messer lag zwischen Wohnzimmer und Küche auf einer Ablage. Auf einer Ablage wird eigentlich nicht Essen zubereitet. Als die Polizei kam, war das Messer auch noch da. Zudem lag daneben ein Schweizer Taschenmesser, das er vorher in der Schublade liegen hatte. Und wenn es vorher schon einige Gewaltverbrechen gab, dann wird sich das auf die Bedrohung auswirken. Zudem war er nüchtern und das wird für ihn dann noch härter! Alkoholkontrolle wurde nämlich auch gemacht. -----------------
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von guest-12325.06.2012 15:17:22 am 24.06.2012 22:26
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>Strafantrag - Bedrohung, Diebstahl etc.
Naja, lassen wir mal die Kirche im Dorf. Was da passiert ist, ist zwar nicht gerade the state of art, aber auch kein Kapitaldelikt. Eine mittlere Geldstrafe, gut verteidigt vielleicht ein § 153a. Wahrscheinlich also nicht die Strafe, die Sie sich vor Ihrem geistigen Auge ausmalen.... -----------------
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von Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt am 24.06.2012 22:50
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>Strafantrag - Bedrohung, Diebstahl etc.
Ich finde es vor allem innteressant, was er denn wohl macht wenn sie das nächste mal dort schläft?Der Schilderung nach müssten wir das Ergebnis dann ja irgenwo im BundesBildungblatt lesen ...-----------------
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von Harry van Sell am 25.06.2012 00:01
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>Strafantrag - Bedrohung, Diebstahl etc.
quote:
Wahrscheinlich also nicht die Strafe, die Sie sich vor Ihrem geistigen Auge ausmalen....
Ich sehe schon das schmucklose Schreiben an die TE vor meinem geistigen Auge:"das gegen Herrn ... eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde § 153a II StPO gegen Erfüllung einer Auflage eingestellt. Mit freundlichen Grüßen, Amtsanwalt" -- Editiert Lari-Fari am 25.06.2012 12:05
von Lari-Fari am 25.06.2012 12:04
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