Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat überlange Gerichtsverfahren in Deutschland kritisiert. Die Straßburger Richter gaben einem Personenschützer recht, dessen Verfahren gegen die Ablehnung eines Waffenscheins 13 Jahre gedauert hatte. Der Gerichtshof sah darin eine Verletzung des Rechts auf einen fairen Prozess in einer angemessenen Frist. Von 1959 bis 2009 hatte der Gerichtshof mehr als vierzig Fälle dieser Art in Deutschland gezählt. Zur Zeit befasst sich das Gericht mit etwa 55 weiteren Beschwerden.
Die Richter kritisierten auch, dass es im deutschen Recht keinen wirksamen Rechtsbehelf gibt, der eine Entschädigung für die unangemessene Dauer von Zivilverfahren vorsieht. Die Kammer forderte die Bundesregierung deshalb auf, innerhalb eines Jahres, nachdem das Urteil rechtskräftig wird, einen solchen Rechtsbehelf einzuführen.
Das Bundeskabinett hatte im August einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach die Betroffenen bei überlangen Prozessen künftig eine Entschädigung von bis zu 1200 Euro pro Jahr einklagen können. Allerdings seien bisher keinerlei Maßnahmen zur Verbesserung der Situation umgesetzt worden, kritisierten die Straßburger Richter. Der Gerichtshof sprach dem Kläger eine Entschädigung von 10.000 Euro zu.
2. September 2010 - 16.29 Uhr
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