Liebe 123 Rechtler, wie verhält sich denn die Rechtslage, wenn zwar in den AGBs steht dass nie ohne Stornokosten storniert werden kann, aber telefonisch eine Information genannt wurde die 7 Tage kostenfreie Stornierung vor Reiseantritt ganz klar besagte. Es war auch keine unwissende Angestellte sondern die Besitzerin selbst. Nach zeitiger Stornierung, bei der die Frist eingehalten wurde wollen Sie immernoch 50% der Reisekosten haben, weil es auf einmal ein Sonderpreis war. Dies steht aber nicht in den AGbs und wurde vor der Buchung nicht erwähnt. Was gilt dabei, die Agbs oder die mündliche Aussage der Besitzerin? Wäre um einen Tipp dankbar.
-- Editier von lieslschmidt am 12.06.2017 18:29
Stornokosten Hotel trotz widersprüchlicher Angaben der Managerin
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Die mündliche Aussage.
Aber wie willst du die beweisen?
Zitatwollen Sie immernoch 50% der Reisekosten haben :
Angesichts der Tatsache das man bis zu 100% geltend machen könnte, ein faires Angebot.
Zitataber telefonisch eine Information genannt wurde die 7 Tage kostenfreie Stornierung vor Reiseantritt ganz klar besagte :
Da dürfte es vermutlich nicht unerhebliche Problemegeben das zu beweisen.
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Danke für die Info. Wäre eine Aufnahme des Telefonats zulässig? Also wenn ich das Gespräch per Software mitgeschnitten hätte? Hab wohl zuviele US Tv-Serien geguckt, da ist das immer Beweismittel lach
Zeuge des Anrufs wäre wohl besser gewesen.
Ich finde an 50% überhaupt nichts kulant, wenn man mir auf mein Nachfragen hin kostenlos gesagt hat und sich später auf die Agb's beruft. Das ist schlicht und einfach gelogen.
ZitatWäre eine Aufnahme des Telefonats zulässig? :
In Deutschland wäre das ohne rechtswirksame Zustimmung eine Straftat.
ZitatIch finde an 50% überhaupt nichts kulant, wenn man mir auf mein Nachfragen hin kostenlos gesagt hat und sich später auf die Agb's beruft. Das ist schlicht und einfach gelogen. :
Stimmt, so gesehen ist es nicht kulant.
Unter Berücksichtigung der Beweisbarkeit ist es schon eher.
Hallo,
bei Hotelbuchungen handelt es sich um einen Mietvertrag und in der Regel nicht um Reiserecht insbesondere dann, wenn man direkt beim Hotel gebucht hat.
Mietvertraege sind mit einer Frist von drei Monaten kuendbar. Das kann man bei Hotelbuchungen praktisch ausschliessen, da die Zeitablaeufe kuerzer sind.
50 % des vereinbarten Zimmerpreises sind demnach ok. Sind niedrigere Saetze vereinbart worden muessen Sie im Falle eines Falles vor Gericht das entsprechend beweisen.
Viele Gruesse
bernardoselva
irgendwie finde ich das total überzogen. ich habe eben gelesen das es einen paragraph im bgb gibt der die mündliche absprache vor die agbs stellt. und deshalb werde ich alles nur erdenklich tun damit diese unverschämte frau nicht mit ihren praktiken durchkommt. die hilfestellung die man hier bekommt ist von einige sehr von oben herab. der ton macht dabei für mich immer die musik. aber immerhin, im juraforum wurde ich sofort angemacht dass ich überhaupt so eine frage stelle. wofür gibt es denn dann foren über rechtliche fragen? wenn wir alle wüssten wie es funktioniert, bräuchte man auch kein hilfeforum nicht wahr?
danke für all eure antworten egal wie stark der unterton von arroganz in einigen war. ich bin ernsthaft dankbar, denn jetzt kann ich besser einschätzen was auf mich zukommt.
Es ist richtig, eine Individualvereinbarung hat Vorrang. Dein Problem besteht nur darin, diese Absprache auch beweisen zu können! Kannst du das? Wenn nicht, dann spar dir jede weitere Mühe und nimm das Angebot mit den 50% an.Zitatich habe eben gelesen das es einen paragraph im bgb gibt der die mündliche absprache vor die agbs stellt. :
Zitat......ich habe eben gelesen das es einen paragraph im bgb gibt der die mündliche absprache vor die agbs stellt...... :
Ja, natuerlich sieht der Gesetzgeber vor, dass Vertraege nach Belieben abgeschlossen werden koennen, auf einem Bierdeckel oder auf einem Stueck Clopapier und natuerlich auch muendlich, wenn sich die Parteien einig sind.
Wenn Sie am Morgen Ihr Fruehstuecksbroetchen kaufen, dann ist das ein Vertragsabschluss. Der wurde natuerlich muendlich geschlossen - hier Ware, da Geld und fertig.
Im Falle eines Falles muessen Sie aber beweisen wie die Absprache war - und nur da liegt das Problem! Kann man Vereinbartes auch beweisen!
Viele Gruesse
bernardoselva
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