Stornokosten Hotel trotz widersprüchlicher Angaben der Managerin

12. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
lieslschmidt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Stornokosten Hotel trotz widersprüchlicher Angaben der Managerin

Liebe 123 Rechtler, wie verhält sich denn die Rechtslage, wenn zwar in den AGBs steht dass nie ohne Stornokosten storniert werden kann, aber telefonisch eine Information genannt wurde die 7 Tage kostenfreie Stornierung vor Reiseantritt ganz klar besagte. Es war auch keine unwissende Angestellte sondern die Besitzerin selbst. Nach zeitiger Stornierung, bei der die Frist eingehalten wurde wollen Sie immernoch 50% der Reisekosten haben, weil es auf einmal ein Sonderpreis war. Dies steht aber nicht in den AGbs und wurde vor der Buchung nicht erwähnt. Was gilt dabei, die Agbs oder die mündliche Aussage der Besitzerin? Wäre um einen Tipp dankbar.

-- Editier von lieslschmidt am 12.06.2017 18:29

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Die mündliche Aussage.

Aber wie willst du die beweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120334 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von lieslschmidt):
wollen Sie immernoch 50% der Reisekosten haben

Angesichts der Tatsache das man bis zu 100% geltend machen könnte, ein faires Angebot.



Zitat (von lieslschmidt):
aber telefonisch eine Information genannt wurde die 7 Tage kostenfreie Stornierung vor Reiseantritt ganz klar besagte

Da dürfte es vermutlich nicht unerhebliche Problemegeben das zu beweisen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lieslschmidt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Info. Wäre eine Aufnahme des Telefonats zulässig? Also wenn ich das Gespräch per Software mitgeschnitten hätte? Hab wohl zuviele US Tv-Serien geguckt, da ist das immer Beweismittel ;) lach
Zeuge des Anrufs wäre wohl besser gewesen.
Ich finde an 50% überhaupt nichts kulant, wenn man mir auf mein Nachfragen hin kostenlos gesagt hat und sich später auf die Agb's beruft. Das ist schlicht und einfach gelogen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120334 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von lieslschmidt):
Wäre eine Aufnahme des Telefonats zulässig?

In Deutschland wäre das ohne rechtswirksame Zustimmung eine Straftat.



Zitat (von lieslschmidt):
Ich finde an 50% überhaupt nichts kulant, wenn man mir auf mein Nachfragen hin kostenlos gesagt hat und sich später auf die Agb's beruft. Das ist schlicht und einfach gelogen.

Stimmt, so gesehen ist es nicht kulant.
Unter Berücksichtigung der Beweisbarkeit ist es schon eher.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

bei Hotelbuchungen handelt es sich um einen Mietvertrag und in der Regel nicht um Reiserecht insbesondere dann, wenn man direkt beim Hotel gebucht hat.

Mietvertraege sind mit einer Frist von drei Monaten kuendbar. Das kann man bei Hotelbuchungen praktisch ausschliessen, da die Zeitablaeufe kuerzer sind.

50 % des vereinbarten Zimmerpreises sind demnach ok. Sind niedrigere Saetze vereinbart worden muessen Sie im Falle eines Falles vor Gericht das entsprechend beweisen.

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lieslschmidt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

irgendwie finde ich das total überzogen. ich habe eben gelesen das es einen paragraph im bgb gibt der die mündliche absprache vor die agbs stellt. und deshalb werde ich alles nur erdenklich tun damit diese unverschämte frau nicht mit ihren praktiken durchkommt. die hilfestellung die man hier bekommt ist von einige sehr von oben herab. der ton macht dabei für mich immer die musik. aber immerhin, im juraforum wurde ich sofort angemacht dass ich überhaupt so eine frage stelle. wofür gibt es denn dann foren über rechtliche fragen? wenn wir alle wüssten wie es funktioniert, bräuchte man auch kein hilfeforum nicht wahr?
danke für all eure antworten egal wie stark der unterton von arroganz in einigen war. ich bin ernsthaft dankbar, denn jetzt kann ich besser einschätzen was auf mich zukommt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von lieslschmidt):
ich habe eben gelesen das es einen paragraph im bgb gibt der die mündliche absprache vor die agbs stellt.
Es ist richtig, eine Individualvereinbarung hat Vorrang. Dein Problem besteht nur darin, diese Absprache auch beweisen zu können! Kannst du das? Wenn nicht, dann spar dir jede weitere Mühe und nimm das Angebot mit den 50% an.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von lieslschmidt):
......ich habe eben gelesen das es einen paragraph im bgb gibt der die mündliche absprache vor die agbs stellt......

Ja, natuerlich sieht der Gesetzgeber vor, dass Vertraege nach Belieben abgeschlossen werden koennen, auf einem Bierdeckel oder auf einem Stueck Clopapier und natuerlich auch muendlich, wenn sich die Parteien einig sind.

Wenn Sie am Morgen Ihr Fruehstuecksbroetchen kaufen, dann ist das ein Vertragsabschluss. Der wurde natuerlich muendlich geschlossen - hier Ware, da Geld und fertig.

Im Falle eines Falles muessen Sie aber beweisen wie die Absprache war - und nur da liegt das Problem! Kann man Vereinbartes auch beweisen!


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.291 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen