Hallo,Person XX Verkauft bei Ebay ein Artikel, Käufer YY bezahlt den Artikel woraufhin Verkäufer XX den Kauf storniert weil das Produkt beschädigt ist und erstattet die volle Summe zurück. Nun verlangt Käufer YY Schadenersatz in höhe von der Differenz zum UVP. Wäre dieser Fall Rechtens?
Hallo,also K hat auf jeden Fall Schadensersatzansprüche. Einfach nur die UVP hernehmen ist allerdings nicht drin.K kann sich einen vergleichbaren Artikel anderweitig besorgen und die tatsächlich angefallenen Mehrkosten dann als Schadensersatz zurückholen, von seinem VK...
Das verlangen selbst wäre rechtens. Das diese Verlangenauch juristisch durchgestzt werden kann ist jedoch sehr fraglich.Immerhin wäre ja ein Ersatzkauf durch XX denkbar.
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