>Stornierung durch den Reiseveranstallter
Wenn eine E-Ticketnummer vorgelegen haben sollte, wären die Chancen des Reisenden wesentlich günstiger.
Leider beantwortet restmaterial diese Frage nicht.
quote:
Ich gehe auch davon aus, dass die Kreditkarte noch nicht belastet war (auch wenn das dann in der Email falsch ausgedrückt ist), sondern der Betrag nur geblockt war, um sicherzugehen, dass im Fall eines Vertragsabschlusses auch tatsächlich abgebucht werden kann.
Grundsätzlich kann in den AGBs bestimmt werden, wann der Vertrag als geschlossen gilt und wann nicht.
Die Blockierung/Autorisierung bestimmter Beträge auf der Kreditkarte sehe ich allerdings schon als Vertragsannahme an. Das gleich gilt, falls die Kreditkarte mit dem Buchungsposten tatsächlich belastet wurde.
Ich sehe hier eine unangemessene Benachteiligung des Reisenden. Zum einen muss der Reisende die Leistung sofort bezahlen, obwohl die Gegenseite zu nichts verpflichtet ist.
quote:
da meine Kreditkarte belastet war konnte ich auch keine ander Reise buchen, wenn ich gleiche Reise nochmal nach 24 std buchen würde ,
Genau das ist das Problem mit der Blockierung. Dem Reisenden wird damit massiv Liquidität entzogen.
quote:
Daher wurde Ihnen bereits der komplette Reisebetrag i.H. von xyz EUR wieder auf Ihrer VISA-Karte gutgeschrieben.
Der Satz deutet darauf hin, dass die Kreditkarte tatsächlich belastet wurde.
Also, ich sehe die Chancen vor Gericht gar nicht so schlecht ein, falls der Reisende nachweisen kann, dass die Kreditkarte bereits belastet wurde.
Das wird auf eine Prüfung der
AGB Klauseln hinauslaufen, wofür man einen spezialisierten Anwalt benötigt.
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von Steffen Meier am 09.02.2012 10:56
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