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Stornierung durch den Reiseveranstallter

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Stornierung durch den Reiseveranstallter

Hallo

habe gestern 2 unterschidliche Flug über internet gebucht und per Kreditkarte und Paypal bezahltund Buchungsnummer bekommen.

nach 11 Std kam E mail vom Veranstalter mit der Vermerk ( Missglückt​e Flugbuchun​g )
Hiermit bestätigen wir Ihnen das die Flugbuchung mit Air B..... nicht zustande kam. Daher wurde Ihnen bereits der komplette Reisebetrag i.H. von xyz EUR wieder auf Ihrer VISA-Karte gutgeschrieben.

in wirklichkeit bietet dieser Veranstallter weiterhin gleiche Flüge wohl höhere Preis,
meine Frage : obwohl ich verbindlich buche mit Kreditkarte und Paypal zahle , kann der Veranstallter aus preislichen oder andereGründen meine Reise stornieren ,da meine Kreditkarte belastet war konnte ich auch keine ander Reise buchen, wenn ich gleiche Reise nochmal nach 24 std buchen würde , musste ich für 8 Personen ca 2100 eu mehr bezahlen, kann man was dagegen tun ?

viele Grüsse aus Syrien

mfG



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von restmaterial am 04.02.2012 05:23
Status: Frischling (2 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Stornierung durch den Reiseveranstallter
Wahrscheinlich ware die "billigen" Plätze ausgebucht und deshalb kam die Buchung nicht Zustande. Die BUchung wurde nicht storniert.

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von moochi am 04.02.2012 09:18
Status: Philosoph (561 Beiträge)
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>Stornierung durch den Reiseveranstallter
Gab es eine E-Ticketnummer?

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von Steffen Meier am 04.02.2012 13:00
Status: Philosoph (694 Beiträge)
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>Stornierung durch den Reiseveranstallter
Hallo,

grundsaetzlich ist es so, dass Sie bei bei einer Buchung ueber ein Buchungsportal, augenscheinlich wie hier geschehen, nie sofort eine verbindliche Buchungsbestaetigung erhalten, sondern einen Buchungsauftrag dem Buchungsportal erteilen, der erst von der Airline gegenbestaetigt werden muss.

Aus diesem Grunde werden Sie auch keine Buchungsbestaetigung erhaltzen haben, sondern eine Bestaetigung ueber den Eingang Ihres Buchungswunsches. Das ist aber keine verbindliche Bestaetigung.

Da die Airline zu den ausgeschriebenen Konditionen den Flug nicht mehr bestaetigen konnte, weil dieser zwischenzeitlich augenscheinlich ausgebucht, hat das Buchungsportal den Buchungsauftrag ordnungsgemaess schnell rueckabgewickelt.

Ich sehe da keinen Grund zur Verpflichtung einer Entschaedigungszahlung.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"


von bernardoselva am 07.02.2012 12:25
Status: Unsterblich (1050 Beiträge)
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>Stornierung durch den Reiseveranstallter
quote:
obwohl ich verbindlich buche mit Kreditkarte und Paypal zahle, kann der Veranstallter aus preislichen oder anderen Gründen meine Reise stornieren
Die Airline hat dein Angebot, einen Flug bei ihr zu buchen nicht angenommen. Das ist etwas anderes als eine Stornierung. Es gab zu keiner Zeit einen bindenden Vertrag zwischen dir und Airline.

quote:
da meine Kreditkarte belastet war konnte ich auch keine ander Reise buchen,
Das ist nicht Problem des Veranstalters. Ich gehe auch davon aus, dass die Kreditkarte noch nicht belastet war (auch wenn das dann in der Email falsch ausgedrückt ist), sondern der Betrag nur geblockt war, um sicherzugehen, dass im Fall eines Vertragsabschlusses auch tatsächlich abgebucht werden kann.

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von florian3011 am 07.02.2012 13:25
Status: Unsterblich (1446 Beiträge)
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>Stornierung durch den Reiseveranstallter
Wenn eine E-Ticketnummer vorgelegen haben sollte, wären die Chancen des Reisenden wesentlich günstiger.
Leider beantwortet restmaterial diese Frage nicht.


quote:
Ich gehe auch davon aus, dass die Kreditkarte noch nicht belastet war (auch wenn das dann in der Email falsch ausgedrückt ist), sondern der Betrag nur geblockt war, um sicherzugehen, dass im Fall eines Vertragsabschlusses auch tatsächlich abgebucht werden kann.


Grundsätzlich kann in den AGBs bestimmt werden, wann der Vertrag als geschlossen gilt und wann nicht.

Die Blockierung/Autorisierung bestimmter Beträge auf der Kreditkarte sehe ich allerdings schon als Vertragsannahme an. Das gleich gilt, falls die Kreditkarte mit dem Buchungsposten tatsächlich belastet wurde.
Ich sehe hier eine unangemessene Benachteiligung des Reisenden. Zum einen muss der Reisende die Leistung sofort bezahlen, obwohl die Gegenseite zu nichts verpflichtet ist.
quote:

da meine Kreditkarte belastet war konnte ich auch keine ander Reise buchen, wenn ich gleiche Reise nochmal nach 24 std buchen würde ,

Genau das ist das Problem mit der Blockierung. Dem Reisenden wird damit massiv Liquidität entzogen.

quote:
Daher wurde Ihnen bereits der komplette Reisebetrag i.H. von xyz EUR wieder auf Ihrer VISA-Karte gutgeschrieben.

Der Satz deutet darauf hin, dass die Kreditkarte tatsächlich belastet wurde.

Also, ich sehe die Chancen vor Gericht gar nicht so schlecht ein, falls der Reisende nachweisen kann, dass die Kreditkarte bereits belastet wurde.
Das wird auf eine Prüfung der AGB Klauseln hinauslaufen, wofür man einen spezialisierten Anwalt benötigt.

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von Steffen Meier am 09.02.2012 10:56
Status: Philosoph (694 Beiträge)
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>Stornierung durch den Reiseveranstallter
quote:
.....Also, ich sehe die Chancen vor Gericht gar nicht so schlecht ein, falls der Reisende nachweisen kann, dass die Kreditkarte bereits belastet wurde......

Mal wieder Steffen-Meier-Endlosgeschwaetz. Es gibt minimum 200000 Ausreden, warum die Kreditkarte irrtuemlich blockiert oder belastet wurde. Also Bloedsinn daraus jetzt ein entstandenes Vertragsverhaeltnis zu basteln.

Der TE hat ganz offensichtlich, jedenfalls ist das so seiner Schilderung zu entnehmen, keine verbindliche Flugbestaetigung erhalten. Und fertig......


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"


von bernardoselva am 09.02.2012 11:21
Status: Unsterblich (1050 Beiträge)
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>Stornierung durch den Reiseveranstallter
quote:
Es gibt minimum 200000 Ausreden, warum die Kreditkarte irrtuemlich blockiert oder belastet wurde


Der TE kann bei der kartenausgebenen Bank nachfragen, ob das was belastet wurde oder nicht. Leider meldet sich dieser TE nicht mehr in diesem Forum.

quote:
Der TE hat ganz offensichtlich, jedenfalls ist das so seiner Schilderung zu entnehmen, keine verbindliche Flugbestaetigung erhalten. Und fertig......

Nichts mit fertig!
Falls die Kreditkarte tatsächlich mit den Flugkosten belastet wurde, sehe ich sehr wohl das Zustandekommen des Beförderungsvertrags.
Nicht alles, was in AGBs steht, muss auch gültig sein.

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von Steffen Meier am 10.02.2012 09:59
Status: Philosoph (694 Beiträge)
Userwertung:  2,7  (von 21 User(n) bewertet)
 
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>Stornierung durch den Reiseveranstallter
@Steffen Meier
Gut, nehmen wir mal an, dass eine Zahlung erfolgt ist und diese als Zustandekommen eines Beförderungsvertrages gewertet wird. Lässt sich dieser dann nicht ebenso wegen Irrtums anfechten wie ein Reisevertrag?


von AntoniaW am 11.02.2012 09:21
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>Stornierung durch den Reiseveranstallter
@AntoniaW
Jetzt werden Sie ausfuehrlichst von Steffen Meier ueber die Fluggastrechte nach der EU-Fluggastverordnung unterrichtet mit unendlichen Abschweifungen -lange kein Tel Aviv - Beispiel mehr von ihm gelesen.......

Bleiben wir doch bei den Fakten: Es ist davon auszugehen, dass keine E-Ticket-Nr. vorgelegen hat und daraus resultiert, keine Bestaetigung also kein Vertrag. Rueckabwicklung erfolgte schnell und ist nicht zu beanstanden.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"


von bernardoselva am 11.02.2012 11:35
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