Wir haben im September 2006 für die Winterferien im Februar eine Pauschalreise Schlittenhundfahren für Familien in Norwegen gebucht, Anzahlung und Restzahlung fristgemäß geleistet. Keine Mindestteilnehmerzahl im Katalog. 2 Tage vor Ablauf der 4-Wochen-Frist (4.1.2007)wurde Reise
per E-Mail gekündigt, weil angeblich der Schlittenhundführer nicht kann und diese Information bisher nicht an Reisebüro ging. Auf eigene Faust haben wir den norwegischen Schlittenhundführer gefunden und der hat uns ohne Diskussion Tour angeboten, will aber nicht mit Reiseveranstalter zusammenarbeiten, von unserer Buchung weiß er nach seiner Aussage nichts. Der RV kann keine adäquate Alternativreise anbieten und wir finden in der verbleibenden Zeit nur deulich teurere Angebote, wenn überhaupt, da nur 1 Woche Ferien. Können wir Schadenersatz geltend machen?
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"georgeblack"
Stornierung durch Veranstalter
5. Januar 2007
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Frage vom 5. Januar 2007 | 20:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stornierung durch Veranstalter
Reise mit Hindernissen?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2007 | 17:55
Von
Status: Lehrling (1620 Beiträge, 301x hilfreich)
Ja! BGH vom Januar 2005.
http://www.swr.de/infomarkt/archiv/2005/01/11/beitrag6.html
http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=149
http://www.rws-verlag.de/BGH-FREE/volltext6/vo107209.htm
Hier ging es um eine Stornierung wegen Überbuchung.
Sollte der Veranstalter soar noch bei den Stornierungsgründen gelogen haben, könnte dies auch als Betrug gewertet werden.
Was bedeutet hier 4-Wochen-Frist.
Hat er sich in den AGB eine ersatzlose Kündigung bis 4 Wochen vor Reisebeginn vorbehalten?
Und jetzt?
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