Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgendes Problem und bitte Sie um einen Ratschlag.
Vor kurzem habe ich problemlos einen Flugticket (inkl. Hin- und Rückflug) im Internet bei einem Reiseanbieter gebucht. Dafür gibt’s es auch eine schriftliche Bestätigung… Am nächten Tag hat mir die Reisefirma per E-Mail (Titel: Stornierung Buchungsanfrage Nr. xxx) mitgeteilt, dass es zu keiner Buchung des Tickets für den Rückflug
bei der Fluggesellschaft zustande gekommen ist. Deshalb muss ich mich ab jetzt um den Rückflug
selber kümmern. Der Geldbetrag für den Hinflug
wurde aber sofort im Auftrag des Reiseanbieters von meinem Konto abgebucht… Ich habe bei der Buchung (wie alle normalen Menschen) davon ausgegangen, dass ich das Ticket als „ganzes" und nicht als „Teil meiner Buchung" bekommen werde.
Frage: Da ich ohne Rückflug
in die Reise
nicht antreten möchte, würde ich gern den Hinflug stornieren. Wie hoch sind meine Chancen?
Danke im Voraus!
MfG Andreas
-----------------
""
Stornierung der Buchungsanfrage (vom Reisebüro)
22. Mai 2014
Thema abonnieren
Frage vom 22. Mai 2014 | 21:23
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Stornierung der Buchungsanfrage (vom Reisebüro)
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. Mai 2014 | 22:03
Von
Status: Unbeschreiblich (119665 Beiträge, 39759x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Dafür gibt’s es auch eine schriftliche Bestätigung… <hr size=1 noshade>
Und da stand was genau drin?
War auf der Website erkennbar, das es zwei getrennte Flüge sind?
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 22. Mai 2014 | 22:25
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
folges steht in der Bestätigung:
(Auszug): Bei dem von Ihnen gebuchten Flug handelt es sich um einen KombiFlug mit separaten Buchungsnummern für den Hin- und Rückflug.
Auf der Webseite war es nicht erkennbar. Es waren die gleiche Abläufe, wie beim Kauf einer DB-Fahrkarte.
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Reiserecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 22. Mai 2014 | 22:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Ich habe wirklich schon mehrere Online-Tickets im Laufe meines Lebens gekauft. Und diesmal war es nichts Besonderes oder auffälliges. Nur mit dem Hinflug kann ich nichts anfangen. Deshalb wollte ich nun fragen, ob es sich lohnt, mit der Reisebüro zu streiten, oder kann ich mein Geld schon vergessen.
Danke!
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.066
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
16 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten