Moin,
nur ein fiktiver Fall, bei dem ich letztens mit nem befreundeten Polizisten drüber diskutiert habe und wir zu keiner abschließenden Lösung / Ergebnis gekommen sind.
Also:
Kreuzungssituation mit Haupt- und Nebenstraße.
Ich komme aus der Nebenstraße auf die Kreuzung zu und möchte links in die Hauptstraße einbiegen.
Ich habe ein Stoppschild.
Die Nebenstraße gegenüber hat ebenfalls ein Stoppschild.
Auch von dort kommen Autos.
Die Autos von der gegenüberliegenden Nebenstraße und die Autos aus meiner Nebenstraße kommend, können in alle Richtungen fahren (rechts, links oder eben gerade aus)
So:
Ich stehe vorne an der Kreuzung und möchte nach links in die Hauptstraße einbiegen.
Die Hauptstraße ist relativ wenig befahren, sodass kaum Verkehr auf der Hauptstraße ist.
Da ich ein Stoppschild habe, warte ich an der Haltelinie.
Der Fahrer der gegenüberliegenden Straßenseite möchten (von seiner Seite ausgesehen) nach rechts abbiegen (also beide in die gleiche Fahrtrichtung)
Der Fahrer steht an der Haltelinie, wartet bis das Auto steht, vergewissert sich, dass kein Auto kommt und biegt ab.
Während der Fahrer abbiegt, fährt das Fahrzeug dahinter bis zur Haltelinie, hält an, vergewissert sich, dass kein Auto kommt und biegt auch nach rechts ab.
Wie lange muss ich warten?
Generell ist mir klar, dass ich als Linksabbieger den Gegenverkehr, sowie den Verkehr von der Hauptstraße passieren lassen muss.
Allerdings ist es auch die Pflicht der Fahrer die aus der gegenüberliegenden Nebenstraße kommen, ordnungsgemäß auf Grund des Stoppschilds halten müssen.
Wie verhält man sich in so einer Situation richtig?
Während das Fahrzeug aus der gegenüberliegenden Nebenstraße abbiegt, sich schon mal langsam in die Kreuzung rollen lassen und den Abbiegevorgang einleiten?
Oder muss ich als Linksabbieger wirklich jedes Fahrzeug aus der gegenüberliegenden Straße passieren lassen, obwohl die ebenfalls ein Stoppschild haben und erst mal anhalten müssen?
Stoppschild
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
ZitatIst doch ganz einfach, :
Ne, ist es nicht.
Dadurch, dass der gegenüberliegende ja erst mal bis zur Haltelinie rollen / fahren muss und an der Haltelinie zum Stillstand kommen muss, tritt er aus meiner Sicht seine Vorfahrt ab, da ich ja schon ein bis zwei Fahrzeuge passieren lassen habe und weder zu meiner Haltelinie fahren und auch nicht mehr anhalten muss.
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ZitatDadurch, dass der gegenüberliegende ja erst mal bis zur Haltelinie rollen / fahren muss und an der Haltelinie zum Stillstand kommen muss, tritt er aus meiner Sicht seine Vorfahrt ab :
Nein, das tut er nicht. Das könnte er allenfalls durch ein eindeutiges Signal.
Wäre der Stop des Anderen zweifelsohne lange genug, dass du die Kreuzung vor ihm befahren und wieder verlassen (!) könntest, dürftest du fahren. Da er aber nur kurz stoppen muss, müsste er warten, wenn du fährst - ergo nimmst du ihm die Vorfahrt.
Praktisch wird das anders gehandhabt, aber rechtlich betrachtet musst du warten, bis keiner mehr kommt.
Da erfahrungsgemäß viele Autofahrer Probleme mit den STOPP-Schild und demBlinker haben, warte ich erst mal ab, ob die Gegenseite sich leert und fahre dann.
Ansosnten:
Ich halte und warte, stehe also.
Der erste von gegenüber fährt und ich versuche dann so anzurollen, das ich so in/an der Straße bin, das ich die Vorfahrt habe. Der zweite muss ja erst mal wieder warten.
Zitat:
Ansosnten:
Ich halte und warte, stehe also.
Der erste von gegenüber fährt und ich versuche dann so anzurollen, das ich so in/an der Straße bin, das ich die Vorfahrt habe. Der zweite muss ja erst mal wieder warten.
Richtig.
So handhabe ich das auch.
Die Frage ist halt, ob das rechtlich vertretbar ist.
Und durch das anrollen des gegenüberliegenden Autofahrers an die Haltelinie und wieder komplett zum stehen kommen und wieder losfahren, vergehen locker fünf Sekunden die ich für meinen Abbiegevorgang nutzen kann
Ich zitiere hier mal aus dem Netz:
Das Vorfahrtrecht entfällt nicht dadurch, dass der Fahrer vor der Einfahrt in die Kreuzung oder Einmündung vorübergehend anhält, um die Verkehrslage zu prüfen: BGH
Die Annahme des Wartepflichtigen, der vorfahrtberechtigte Fahrer werde auf die Vorfahrt verzichten, rechtfertigt sich nur, wenn der Verzicht offensichtlich ist. Einen Verzicht auf die Vorfahrt darf der Wartepflichtige nur annehmen, wenn der Vorfahrtberechtigte dies unmissverständlich anzeigt (AG Köln, Urt. v. 01.07.2010 – 262 C 156/09
–, SP 2011, 107)
Der Verzicht auf die Vorfahrt muss eindeutig sein. Die Betätigung der Lichtanlage darf nur bei deutlichem Anhalten als solcher Verzicht verstanden werden (OLG Koblenz NZV 1991, 428
)
Mal abgesehen von der "allgemeinen praktischen Handhabung einer solchen Situation" wolltest du ja die "rechtlich korrekte Vorgehensweise" wissen.
Aus oben genannten Zitaten lässt sich also folgern:
Du müsstest warten, bis alle Fahrzeuge auf der Gegenseite "nach rechts" abgebogen sind, da diese Vorfahrtsberechtigt sind. Das bleiben sie auch erst einmal obwohl sie noch am Stopschild (kurz) anhalten müssen.
Du dürftest nur fahren, wenn dir einer von denen ein "unmißverständliches Zeichen gibt", aus dem hervorgeht, dass er auf seine Vorfahrt zu Deinen Gunsten verzichtet.
Ausnahme dürfte sein, dass du bereits am Stopschild stehst, der Verkehr auf der Hauptstraße es zulassen würde, dass du fährst und dein Gegenüber noch so weit von seiner Haltelinie entfernt ist, dass du ihn durch deinen Abbiegevorgang nicht in seinem beeinträchtigst.
ZitatUnd durch das anrollen des gegenüberliegenden Autofahrers an die Haltelinie und wieder komplett zum stehen kommen und wieder losfahren, vergehen locker fünf Sekunden die ich für meinen Abbiegevorgang nutzen kann :
Locker fünf Sekunden? Würgst du deinen Motor ab, wenn du stehenbleibst?
Abgesehen davon ist das von Wassermaxe ja eindeutig.
Zitatvergehen locker fünf Sekunden die ich für meinen Abbiegevorgang nutzen kann :
Bestimmt nicht, es sei denn man hat einen Rasentraktor und sucht erst mal einen Gang.
ZitatLocker fünf Sekunden? Würgst du deinen Motor ab, wenn du stehenbleibst? :
Nö, eigentlich nicht.
Das erste Fahrzeug der gegenüberliegenden Seite biegt nach rechts ab.
Währenddessen rollt das andere Fahrzeug zur Haltelinie.
Das andere Fahrzeug muss seiner Verpflichtung nachkommen und stehen bleiben. Während des Stehenbleibens muss es sich vergewissern, dass kein anderes Fahrzeug (von der Hauptstraße) kommt, welches Vorfahrtsberechtigt ist.
Für dieses Handhaben vergehen schon mal gerne 4-5 Sekunden.
Wenn ich mich, während das erste Fahrzeug abbiegt, in die Kreuzung, also auf die Hauptstraße rollen lasse, bin ich auf der Hauptstraße und somit Vorfahrtsberechtigt.
ZitatAbgesehen davon ist das von Wassermaxe ja eindeutig :
Auch nicht unbedingt. Ich lesen niergends etwas von Stoppschildern und der dazugehörigen Wartepflicht.
ZitatDoch, ist es tatsächlich. :
Ne, ist es tatsächlich immer noch nicht.
ZitatFakt bleibt, dass der andere sein Vorfahrtsrecht nicht dadurch aufgibt, dass er sich daran hält, gemäss dem Stopschild anzuhalten. :
Was passiert denn im Falle eines möglichen Unfalls?
50/50 Reglung?
Nach deiner Auffassung würde ich ja ein Vergehen begehen, dass ich jemanden um seine Vorfahrt bringe...
Nach meiner Auffassung begeht der andere ein Vergehen, weil er nicht am Stoppschild angehalten hat.
ZitatHast du immernoch nicht verstanden, dass er auch dann Vorfahrt hat, wenn er ordnungsgemäss anhält? :
Hast du immer noch nicht verstanden, dass er seiner Pflicht nachkommen muss, zur Haltelinie fahren / rollen muss, dort anhalten muss und erst dann losfahren darf?
Diese Zeit reicht locker für ein Abbiegevorgang meinerseits.
ZitatWeil der Polizist, der nicht deiner Meinung war auch keinen Bock mehr hatte? :
Nö, weil er es auch nicht mit 100%iger Sicherheit sagen konnte, wer im Recht ist bzw. wie sich hier rechtskonform zu verhalten ist.
ZitatHast du immer noch nicht verstanden, dass er seiner Pflicht nachkommen muss, zur Haltelinie fahren / rollen muss, dort anhalten muss und erst dann losfahren darf? :
Diese Zeit reicht locker für ein Abbiegevorgang meinerseits.
Dann kann es ja auch nicht zu einem Unfall kommen.
Kommt es doch zu Einem, hat Dein Gegenüber entweder nicht angehalten, viel weniger Zeit dafür gebraucht als Du dachtest, oder Du hast ihm ganz einfach die Vorfahrt genommen.
ZitatWenn ich mich, während das erste Fahrzeug abbiegt, in die Kreuzung, also auf die Hauptstraße rollen lasse, bin ich auf der Hauptstraße und somit Vorfahrtsberechtigt. :
Gewagte These.
Zitat:Hast du immer noch nicht verstanden, dass er seiner Pflicht nachkommen muss, zur Haltelinie fahren / rollen muss, dort anhalten muss und erst dann losfahren darf?
Ja, das haben schon alle verstanden.
Aber es haben auch alle verstanden, dass er dadurch nicht sein Vorfahrsrecht verliert. Der Linksabbieger muss halt warten, bis der Rechtsabbieger mit "zur haltelinie rollen und anhalten" fertig ist - auf wenn der Linksabbieger dadurch Wartezeit hat und die Zeit ausreichen würde, sich vorzudrängeln.
Zitathat Dein Gegenüber entweder nicht angehalten :
Genau. Und hier ist die Frage, wie das ganze rechtlich zu bewerten ist.
Ich hatte es dir doch erklärt, sogar mit Auszügen aus gerichtlichen Entscheidungen.
Was gibt es jetzt daran nicht zu verstehen?
Behinderst Du das gegenüber von dir abbiegende Fahrzeug nimmst du ihm im besten Fall "nur" die Vorfahrt.
Kommt es dadurch zu einem Unfall hast du zumindest Teilschuld.
Deine These "es dauert locker 5 Sekunden, weil er muss ja anhalten wegen dem Stoppschild" halte ich für sehr gewagt.
Es ist rechtlich nur definiert, dass die Räder des Fahrzeuges zum Stillstand kommen müssen. Wie lange diese Dauer ist, ist nicht angegeben.
Somit weißt du es auch nicht, sondern "mutmaßt" nur. Und das kann eben zu Unfällen führen.
Einfaches Beispiel:
Ich stehe an einem Stoppschild im Ort und möchte nach links in eine Hauptstraße fahren.
auf der Hauptstraße kommt mir ein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug entgegen.
Reicht der Abstand für meinen Abbiegevorgang aus ohne dass ich das andere Fahrzeug in seiner Vorfahrt beeinträchtige ist alles gut.
Reicht es nicht, bremst vielleicht der andere etwas ab und es ist ebenfalls alles gut.
Bremst er nicht ab und er fährt in mich hinein, habe ich die Vorfahrt missachtet und bin (teil)schuldig.
Nix anderes als in deinem Beispiel auch.
Und deine These von wegen "ich lasse mich ein paar cm in die Vorfahrtsstraße hineinrollen, dann bin ja ICH vorfahrtsberechtigt" halte ich für eher gewagt...
-- Editiert von Wassermaxe am 13.09.2017 10:46
Hallo,
sorry, aber hier werden ja ganz wilde Theorien aufgestellt.
Nee, ziemlich sicher liegt dann die Hauptschuld bei dem Vorfahrtmissachter. 100% möchte ich nicht sagen, wegen Betriebsgefahr und §1 StVO , aber eigentlich geht es in die Richtung Alleinschuld.Zitat:Was passiert denn im Falle eines möglichen Unfalls?
50/50 Reglung?
Sein Stoppschild gilt aber nicht gegenüber dem Gegenverkehr, sondern nur gegenüber dem Querverkehr.Zitat:Nach deiner Auffassung würde ich ja ein Vergehen begehen, dass ich jemanden um seine Vorfahrt bringe...
Nach meiner Auffassung begeht der andere ein Vergehen, weil er nicht am Stoppschild angehalten hat.
Signatur:
Dann gibt es auch keinen Unfall, Fall erledigt.Zitat:Hast du immer noch nicht verstanden, dass er seiner Pflicht nachkommen muss, zur Haltelinie fahren / rollen muss, dort anhalten muss und erst dann losfahren darf?
Diese Zeit reicht locker für ein Abbiegevorgang meinerseits.
Wenn es aber doch kracht dann hat es eben nicht gereicht, und damit hast du ihm die Vorfahrt genommen. Dabei darfst du nicht einmal darauf vertrauen, dass es sein Stopp-Gebot auch einhält.
Da wird es ganz konfus. Meinst du das ernst?Zitat:Wenn ich mich, während das erste Fahrzeug abbiegt, in die Kreuzung, also auf die Hauptstraße rollen lasse, bin ich auf der Hauptstraße und somit Vorfahrtsberechtigt.
Die Folge wäre nämlich, dass Linksabbieger immer Vorfahrt vor dem Gegenverkehr haben würden (als Linksabbieger bist du immer zuerst auf der Hauptstraße und kreuzt danach die Spur des Gegenverkehrs).
Das ist aber selbst bei großen Kreuzungen mit mehreren Metern Abstand* zwischen den Richtungen nicht richtig, die Vorfahrt gilt grundsätzlich für die gesamte Kreuzung.
*ich erinnere mich da beispielsweise an eine Kreuzung in Berlin, bei der die beiden Richtungen über 20 Meter auseinander liegen (breiter Grünstreifen dazwischen), wenn man dort aus eine der Nebenstraßen kommend links abbiegt, dann fährt man schon komplett gerade in der Hauptstraße - trotzdem muss man aber Vorfahrt gewähren
Stefan
Zitat:
Hast du immer noch nicht verstanden, dass er seiner Pflicht nachkommen muss, zur Haltelinie fahren / rollen muss, dort anhalten muss und erst dann losfahren darf?
Diese Zeit reicht locker für ein Abbiegevorgang meinerseits.
Und du scheinst folgendes noch nicht verstanden zu haben, daher hier nochmals das Zitat:
Das Vorfahrtrecht entfällt nicht dadurch, dass der Fahrer vor der Einfahrt in die Kreuzung oder Einmündung vorübergehend anhält, um die Verkehrslage zu prüfen: BGH
Das Problem ist ja nicht "wenn die Zeit locker reicht". Das Problem entsteht, wenn deine "kalkulierte / gemutmaßte Zeit" eben nicht reicht und es zu einem Unfall kommt.
Fertig aus.
Es geht nicht um "Einschätzungen Deinerseits" sondern um gesetzliche Regelungen.
Die wolltest du und die hast du bekommen.
Jetzt einverstanden mit der / den Antwort(en)??
Und was dein "Hineinrollen und dann hab ich ja Vorfahrt" angeht, hier ein Zitat (gefunden im Netz):
Garching/Alz. Am Montag, 27. Februar, gegen 9.35 Uhr, wollte ein 63-jähriger Pkw-Lenker aus Garching von der Mühlenstraße nach rechts auf die Frank-Caro-Straße einbiegen. Um besser auf die vorfahrtsberechtigte Frank-Caro-Straße einsehen zu können, ließ er seinen Pkw auf die Vorfahrtsstraße hineinrollen.
Dabei missachtete er die Vorfahrt eines im selben Moment von links auf der Frank-Caro-Straße kommenden Lkw plus Anhänger, der von einem 31-Jährigen aus München gelenkt wurde. Der 63-Jährige stieß frontal gegen den Anhänger des 31-Jährigen. Dabei entstand ein Gesamtsachschaden von ca. 5.500 Euro. Verletzt wurde niemand.
Quelle: Pressemitteilung der Polizei
Somit hat sich diese These hoffentlich auch geklärt.
-- Editiert von Wassermaxe am 13.09.2017 11:27
-- Editiert von Wassermaxe am 13.09.2017 11:28
ZitatDas erste Fahrzeug der gegenüberliegenden Seite biegt nach rechts ab. :
Währenddessen rollt das andere Fahrzeug zur Haltelinie.
Das andere Fahrzeug muss seiner Verpflichtung nachkommen und stehen bleiben. Während des Stehenbleibens muss es sich vergewissern, dass kein anderes Fahrzeug (von der Hauptstraße) kommt, welches Vorfahrtsberechtigt ist.
Für dieses Handhaben vergehen schon mal gerne 4-5 Sekunden.
Richtig, während das erste Fahrzeug am abbiegen ist, rollt das zweite schon vor.
Und je nach Sicht kann er bereits während des Vorrollens sehen, ob andere Autos auf der Hauptstraße sind.
Anschließend bleibt er kurz (!) und an der Haltellinie stehen, gibt wieder Gas und und fährt los.
Diese kurze stehenbleiben kann eine Viertelsekunde sein. Und selbst falls der andere erst an der Haltelinie schauen kann, würde er für einen Blick nach links (und meinetwegen nach rechts) nicht länger als 1-2 Sekunden brauchen.
Falls du wirklich 4-5 Sekunden brauchst um zu erkennen, dass von links niemand kommt, kommen meines Erachtens nach Zweifel an deiner Fahrtüchtigkeit auf.
Zitat:
Falls du wirklich 4-5 Sekunden brauchst um zu erkennen, dass von links niemand kommt, kommen meines Erachtens nach Zweifel an deiner Fahrtüchtigkeit auf.
Bitte genau lesen und nicht die Wörter im Mund verdrehen bzw. falsche Tatsachen wiedergeben.
Das anrollen zur Haltelinie des Gegenüberstehenden, das schauen, ob kein anderes Fahrzeug, welches Vorfahrtsberechtigt ist, Fahrzeug zum stehen bringen und anschließendem Anfahren kalkuliere ich mit 4-5 Sekunden ein.
In der Zeit bin ich drei mal links abgebogen...
Das hat nichts mit meiner Fahrtüchtigkeit zu tun, sondern mit den Verkehrsregeln am Stoppschild ordnungsgemäß zu halten
Sag mal - ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen: Kannst oder willst du es nicht verstehen???
Hallo,
Eben, kalkulierst du. Ich schaffe das aber wie fast jeder Autofahrer in unter einer Sekunde.Zitat:Das anrollen zur Haltelinie des Gegenüberstehenden, das schauen, ob kein anderes Fahrzeug, welches Vorfahrtsberechtigt ist, Fahrzeug zum stehen bringen und anschließendem Anfahren kalkuliere ich mit 4-5 Sekunden ein.
In den Verkehrsregeln steht nichts von 4-5 Sekunden, ordnungsgemäß heißt Stillstand, egal wie kurz.Zitat:Das hat nichts mit meiner Fahrtüchtigkeit zu tun, sondern mit den Verkehrsregeln am Stoppschild ordnungsgemäß zu halten
Es spielt aber auch gar keine Rolle, selbst wenn der andere 10 Sekunden steht und dann genau im gleichen Augenblick wie du fährt bist du Schuld (in dem Fall vielleicht eine höhere Mitschuld wegen dem langen stehen, aber sicher immer noch unter 50%).
Stefan
ZitatIn den Verkehrsregeln steht nichts von 4-5 Sekunden, ordnungsgemäß heißt Stillstand, egal wie kurz :
Wenn du schon zitierst, dann zitiere richtig und verdreh mir nicht das Wort im Mund.
Die vier bis fünf Sekunden beziehen sich nicht auf die Dauer, die das gegenüberliegende Fahrzeug anhalten soll, sondern auf den gesamten Vorgang!
ZitatEben, kalkulierst du. Ich schaffe das aber wie fast jeder Autofahrer in unter einer Sekunde. :
Probiere es selbst aus, wenn du jemanden vor dir an nem Stoppschild hast und zähle die Zeit, die du ab seinem Anfahren / Abbiegen benötigst, um hinterher selber loszufahren.
Schaffst du das in unter einer Sekunde für den gesamten Vorgang (Fahren bis zur Haltelinie, Stoppen an der Haltelinie und vergewissern, dass niemand kommt und losfahren), dann hast du meinen vollen Respekt. Du meinst vielleicht, dass das gefühlt eine Sekunde ist, Stoppe die Zeit aber einfach mal mit.
-- Editiert von Seb_Weniger am 14.09.2017 07:55
Nochmal meine Frage: Kannst oder willst du es nicht verstehen??
Und auch nochmal:
Zieh dich nicht an den "geschätzten 5 Sekunden" hoch, die haben nichts mit deinem " fiktiven Fall" zu tun!!
Es ist doch völlig müßig, über die genaue Dauer zu diskutieren, die ein Auto für diesen Vorgang benötigt. Denn selbst wenn der gegenüberliegende Fahrer gar nicht anhält, sondern einfach weiterrollt, und es zum Unfall kommt, spricht doch der erste Anschein gegen dich als Linksabbieger. Meine Prognose ist, dass du da immer mit mindestens 50% Teilschuld heraus kommen wirst, es sei denn, der andere Fahrer brettert einfach blind mit unverminderter Geschwindigkeit in die Kreuzung rein.
Hallo,
Natürlich, meine 1 Sekunde auch.Zitat:Die vier bis fünf Sekunden beziehen sich nicht auf die Dauer, die das gegenüberliegende Fahrzeug anhalten soll, sondern auf den gesamten Vorgang!
Ich fahre dir beispielsweise so hinter einem Vordermann her, dass da nicht mal ein ganzes Fahrzeug dazwischen passt (aber natürlich mit Stillstand). Das liegt darin, dass der Vordermann auch still gestanden ist, also anfahren muss (vielleicht langsamer als ich).
Es spielt auch keine Rolle wie lange du - oder man - dafür braucht, du musst einfach damit rechnen, dass der andere ein ganz schneller ist. Und selbst wenn er gar nicht stoppt ändert das nichts an seiner Vorfahrt, sondern allenfalls eine Kleinigkeit an seiner Quote.
Was interessiert eigentlich diese Zeit? Der von gegenüber muss ja den vor dir auch erst durchlassen, da sind dann schon mal 2 Sekunden weg.Zitat:Probiere es selbst aus, wenn du jemanden vor dir an nem Stoppschild hast und zähle die Zeit, die du ab seinem Anfahren / Abbiegen benötigst, um hinterher selber loszufahren.
Irgendwie scheinst du aber grundsätzlich nicht zu verstehen was "Vorfahrt" heißt. Denk es dir so: Sobald du jemanden siehst musst du ihn vorlassen, es spielt keine Rolle ob du noch dazwischen passen würdest oder dergleichen* (das stimmt so natürlich nicht immer, aber an Kreuzungen kommt es oft hin). Insbesondere wenn gegenüber schon jemand steht gibt es da gar keine Diskussion mehr (außer er verzichtet erkennbar auf seine Vorfahrt). Ein Grund dafür ist übrigens, dass der andere gar nicht auf seinen Gegenverkehr achten muss, er fährt einfach los wenn die Querrichtung frei ist.
*Anekdote aus der DDR: Wenn du dort auf die Autobahn auffahren wolltest durftest du erst fahren wenn die Bahn bis zum Horizont frei war (so Extrem ist es Gott sei Dank nicht mehr)
Und noch was zu einem Unfall: Bei dem Sonderfall "Stoppschild" ist es noch eindeutiger als bei einem VZ 205, denn wer es nicht einmal schafft aus dem Stand unfallfrei über eine Kreuzung zu kommen ...
Und wenn du bewusst
Stefan
-- Editiert von reckoner am 14.09.2017 10:55
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