Störung der Nachtruhe durch Besuch/Gäste?

8. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
fb311744-97
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Störung der Nachtruhe durch Besuch/Gäste?

Hallo,

ich habe folgendes Problem.
Ich habe mit meiner Mutter und meinem Bruder ein Mehrfamilienhaus aus dem Jahre 1910 gekauft. Im EG wohnt eine Mieterin seit beinahe 50 Jahren, im 1OG ich und im 2OG mein Bruder. Anfänglich kam ich sehr gut mit der Mieterin unter mir klar, aber seit ich meinen Tagesrythmus etwas umgestellt habe gibt es fortwährend Probleme. Der Kern des Anstoßes sind andere Jugendliche im Alter von 16-18 die sich gerne bei mir aufhalten. Wir versuchen jegliche Form von Lärm zu vermeiden, Schuhe werden ausgezogen, knarzende Dielen (Holzfußssboden) werden gemieden, Roller/Motorräder werden nicht vor der Haustür sondern 100m weiter die Straße angemacht.

Das Schlafzimmer der Mieterin liegt über meinem Büro. Ich vermeide es diesen Raum nach 22 Uhr zu nutzen da selbst leises Telefonieren, laufen oder ganz normale Aktivitäten (selbst wenn ich alleine bin) dazu führen das sich besagte Dame beschwert. Es passiert häufiger das, wenn ich Besuch habe, wir auch mal was lauter sind. Jugendliche Raufen, gehen viel durch die Wohnung, rauchen sich eine am Fenster. Ich bin müde stetig durch meine Wohnung zu laufen und meine Gäste an die Ruhe meiner Mieterin zu erinnern. Trotz dieser ganzen Maßnahmen (und wir geben uns wirklich viel Mühe, ich kann alles auch sehr gut verstehen was die Dame mir vorbringt wenn es WIRKLICH laut war) klappt das nicht.

Mittlerweile stört sie es wenn ich nach dem Frühstücken staubsauge, bei mir laufe den ganzen tag das Wasser, ich solle mich nicht über meine Wasserkosten beschweren (wurde gegenüber meiner Mutter so geäußert). Zu mir würde sie gar nicht mehr kommen, bringt ja eh nix. So frisst sie also forwährend jedweden Ärger insich hinein und ich habe einen Raum der faktisch ab 22 Uhr nicht nutzbar ist und ständig im Hinterkopf das selbst normales Beisammensein nach 22 Uhr nicht möglich ist. Selbst beim Monopoly spielen wird sich beschwert. Wie ist hier die Rechtslage? Kann ich nach 22 Uhr in meiner Wohnung, unter Vermeidung extremer Lautstärken, tun was ich will? Habe ich meinen Besuch zu reduzieren? Ich kann nicht mal mehr einen Film ohne Kopfhörer anschauen geschweige denn in meinem Schlafzimmer oder meinem Büro telefonieren/webcammen oder sonstwas. Ab 22 Uhr steht mir nur ein Raum zur Verfügung in dem ich schon fast tagsüber nicht mal mit 4 Leuten zusammen sitzen kann ohne das sich bei meiner Mutter beschwert wird. Info: Ich zahle hier reguläre Miete, sogar mehr wie die Dame unter mir, trotz gleicher Wohnungsgröße.

Danke für die Hilfe!

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Ich habe mit meiner Mutter und meinem Bruder ein Mehrfamilienhaus aus dem Jahre 1910 gekauft.

quote:
Ich zahle hier reguläre Miete

Als Eigentümerin ?



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#2
 Von 
fb311744-97
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin nicht Miteigentümer sondern nur normaler Mieter. Im Rahmen unseres Familienprojektes habe ich das mal so formuliert. Wir sind hier alle gleichzeitig eingezogen und betrachten dies als unser Haus, auch wenn es nur einer Person (meiner Mutter) gehört.

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#4
 Von 
fb311744-97
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Alter. Wie ich mich fühle oder nicht tut absolut nix zur Sache. Ich bin normaler Mieter, weder Eigentümer noch sonst irgendwas. Der einzige nennenswerte Aspekt ist das meine Mutter Hauseigentümerin ist, im Anbau wohnt und mein Bruder über mir hausiert. Ich frage mich wo die Notwendigkeit besteht sich auf solche Dinge zu beziehen und die eigentliche Fragestellung außen vor zu lassen. Wenn du was Themenbezogenes hinzuzusteuern hast bin ich dir sehr dankbar, ansonsten habe ich keinen Bedarf diese Diskussion über meine Gefühle zu vertiefen. Vielen Dank.

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#6
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Hast du denn schon mal nachgeprüft, wie laut es unten ankommt, wenn bei dir jemand durch die Wohnung läuft? Vielleicht ist die Mieterin ja einfach nur sehr empfindlich...

Gegen die Gehgeräusche dürfte es helfen, wenn Teppichboden verlegt wird - je dicker, desto besser!

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#7
 Von 
fb311744-97
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Klar habe ich den zweiten Teil gelesen. Die Miete kann jährlich nur um 20% erhöht werden, und man will ja auch kein ********* sein. Sie zahlt nun Warm in etwa das was ich kalt bezahle.

Teppich koennte ich natuerlich verlegen. Wir haben hier alles renoviert und unter anderem die Böden abgezogen (alter Fichtenboden). Das finde ich sehr schön und würde das gerne so behalten. Mein Bruder über mir hat Laminat mit richtig dickem Trittschallschutz, ich höre aber auch wenn er geht oder redet. Für mich ist das nur zwingend eine Option. Ich scheue da auch die Kosten, obendrein bin ich Hausstauballergiker, Teppich ist für mich Gift. Und Laminat auf den schönen alten Fußboden klattschen - da geht viel Flair vom Altbaustil verloren den ich erhalten möchte. Nicht das ich mich da total querstellen würde, aber erstmal interessiert mich nur die rechtliche Seite inwieweit es mir zugemutet werden kann auf Besuch, Telefonate, Gespräche o.ä nach 22 Uhr zu verzichten.

Grüße

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#8
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Was meint denn Deine Mutter dazu ?



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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Ich frage mich wo die Notwendigkeit besteht sich auf solche Dinge zu beziehen und die eigentliche Fragestellung außen vor zu lassen.

Weil du als Mieter halt nicht die gleichen Rechte hast wie ein Eigentümer ...


Wie wäre es wenn du einfach mal dein Leben normal lebst wie andere Mieter auch?
Egal was die Tante dort unten sagt?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#10
 Von 
fb311744-97
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Was hat das damit zu tun was meine Mutter dazu sagt? Kann mir jetzt jemand hier eine rechtliche Information dazu geben oder nicht?

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#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

"Kann ich nach 22 Uhr in meiner Wohnung, unter Vermeidung extremer Lautstärken, tun was ich will?"
Jeder vermeidbare Lärm, der Nachbarn belästigen könnte, ist zu unterlassen und das zu jeder Tag- und Nachtzeit. Während der Ruhezeit gilt dies natürlich umso mehr. Soviel zur rechtlichen Seite.
Dass Sie Ihren Tagesrythmus umgestellt haben und in einem hellhörigen Haus während der Ruhezeit Besuch empfangen, geht hier voll zu Lasten der Mieterin. Das muß diese sich nicht gefallen lassen.

Die Meinung eines Anwalts zu einer ähnlichen Frage, wenn auch anderer Lärm:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=44928

-- Editiert am 09.08.2011 07:34

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Was hat das damit zu tun was meine Mutter dazu sagt?

Deine Mutter ist Deine Vermieterin.
Auf wessen "Seite" steht sie denn ?
Rechtliche Informationen würdest Du doch nur für den "Kampf" gegen Deine Mutter brauchen.



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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb311744-97
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Konkrete Frage:

Kann es mir untersagt werden nach 22 Uhr Besuch zu empfangen und mich mit diesem in Zimmerlautstärke zu unterhalten?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Kann es mir untersagt werden

Von WEM ?



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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Solange sich niemand gestört fühlt, darf man Besuche nach 22.00 Uhr empfangen. Wenn sich jedoch regelmäßig nach 22.00 Uhr eine Gruppe Jugendlicher in einer Wohnung trifft und sich eine Nachbarin dadurch belästigt fühlt, kann diese sicher an die Vermieterin herantreten und fordern, dass die Nachtruhe eingehalten wird.

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Und DANN wird es spannend.
WAS wird die Vermieterin dann unternehmen ?



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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

Ich empfehle, dass sich die "Gruppe Jugendlicher" nach 22 Uhr in einer Kneipe oder Discothek trifft.

quote:
WAS wird die Vermieterin dann unternehmen ?


Im Prinzip müsste die Mutter ihre Tochter abmahnen und bei nachfolgender anhaltender Nichteinhaltung der Ruhezeiten die Wohnung kündigen.
Was sagt denn die Mutter (Vermieterin) dazu?




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-- Editiert am 10.08.2011 16:45

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das Problem bei einer solchen Angelegenheit ist doch eher, dass es Menschen gibt, die ihre Lautstärke völlig unterschätzen, genauso wie es Leute gibt, bei denen alles ausser Totenstille eine Lärmbelästigung ist.

Im Prinzip muss die Mieterin wie schon geschrieben wurde gegenüber der Mutter den "Lärm" als Mietmangel anzeigen und dann evtl. die Miete mindern. Irgendwann landet dann das Ganze vor Gericht.





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" "

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Kann mir jetzt jemand hier eine rechtliche Information dazu geben oder nicht?

Was erwartest du von einem MEINUGNGSFORUM? Das es keine Rechtsberatung ist, steht in Fettschrift direkt über dem blauen 'Antwort schicken' Button ...

Rechtsberatung gibt es zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.frag-einen-anwalt.de/
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/



quote:
Kann es mir untersagt werden nach 22 Uhr Besuch zu empfangen und mich mit diesem in Zimmerlautstärke zu unterhalten?

Sofern DEINE Definiton von 'Zimmerlautstärke' sich mit der objetiven, allgemeinen Definition derselben deckt: nein





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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