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Stmoritz.com - Klageverbrauch im UDRP-Verfahren? - 1/1
dom vom 01.07.2004   |   3249 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - International

Stmoritz.com - Klageverbrauch im UDRP-Verfahren?

(Domain-recht.de) Die World Intellectual Property Organisation (WIPO) musste überdie Frage entscheiden, ob der Rechtsweg der UDRP mehrmals beschritten werden darf, wenn der Domain-Inhaber seinen Namen,den Eintrag im WHOIS-Verzeichnis und den Inhalt der Websiteändert.

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stmoritz.com   Domain   Udrp   wipo  

Bereits vor vier Jahren hatte der Kur- und Verkehrsverein vonSt. Moritz versucht, die Domain stmoritz.com zu erstreiten. Als Domain-Inhaber war damals ein anderer Name eingetragen. Seinerzeit scheiterte der Kur- und Verkehrsverein, weil die Domain nicht mit böser Absicht registriert und genutzt wurde.

Der Gegner erklärte im aktuellen Streit, er sei schon im ersten Verfahren der Gegner gewesen, nur sei zuvor der Eintrag im WHOIS-Verzeichnis nicht korrekt gewesen; die Postanschrift und der administrative Kontakt seien die alten geblieben. Es habe sich lediglich die Unternehmensbezeichnung von "StMoritz.com" zu "Domain Finance" geändert, beides seien jedoch Untereinheiten der "WorldNews, Inc.".




Das Gericht geht davon aus, dass der Rechtsweg hier schon einmalbeschritten wurde, weil sowohl die Parteien als auch die Domainidentisch seien. Es schloss aber nicht aus, dass der Rechtswegnochmals beschritten werden könnte, wie das bereits in früherenVerfahren, beispielsweise bei einer klaren Fehlentscheidung oderwenn die Domain mittlerweile anders genutzt wird, gemacht wurde.Im vorliegenden Falle hatte sich die Nutzung von stmoritz.com geändert: Statt Fakten über die Stadt hielt der Inhaber nun eineNews-Seite mit zahlreichen Links zur Website von WorldNews bereit.Diese Veränderung berechtige dazu, so die Richter, den Rechtswegneu zu beschreiten.

Der Kur- und Verkehrsverein ist Inhaber mehrerer Marken, die aufSt. Moritz lauten. Damit hatte man die Grundvoraussetzungen füreinen erfolgreichen Streit nach der UDRP erfüllt. Die Frage, diesich nun stellte, war, ob die Domain-Inhaberin die Domain mittlerweile in böser Absicht betrieb. Das jedoch stellte das Drei-Richter-Panel nicht fest. Der Inhaber betreibt unter der Domaineine News-Seite. Die Verwechslung mit einer offiziellen Seiteder Stadt St. Moritz ist ausgeschlossen; der Antrag auf Übertragung der Domain wurde zurückgewiesen. Einer der drei Richterdes WIPO-Panels vertritt die Auffassung, dass man so weit garnicht hätte prüfen dürfen, weil der Rechtsweg bereits mit demfrüheren Urteil beschritten war. Wenn man bei jeder Änderungder Website unter einer umstrittenen Domain es zulasse, dassdie Rechtslage erneut überprüft werden könne, werde die UDRPaufgeweicht und die WIPO-Entscheidungen verlören ihren Charakter als rechtssichere Urteile.

Autor und weitere Infos: domain-recht.de

Mehr zum Thema
im Internet:
Die Entscheidung bei arbiter.wipo.int

Quelle: wipo.int


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