Stinksauer wegen Zwangsanmeldung der GEZ

31. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb386869-49
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stinksauer wegen Zwangsanmeldung der GEZ

Hallo,

Ich hoffe das ich hier eine hilfreiche Info bekommen kann, denn ich habe eine wichtige Frage / ein Problem mit dem Beitragsservice der sogenannten GEZ.
Zuvor muss ich aber kurz erwähnen das ich in den letzten 2-3 Jahren insgesamt 4 oder 5 Briefe erhalten hatte, in dem man mich gebeten hat Angaben zu machen, ob ich ein Fernsehgerät nutze, oder ihnen mitzuteilen ob für die Wohnung bereits ein Beitragskonto besteht. Auf diese Briefe habe ich nie "reagiert" oder geantwortet.Auch kam nie eine Forderung zur Anmeldung in der man mir "droht". Dazu möchte ich auch erwähnen das meine Freundin und ich bis zum 31.03.2014 noch als ALG II Empfänger gelten. Natürlich hätten wir einen Antrag auf Befreiung stellen können, doch irgendwie hatten wir es nie für nötig gehalten, warum auch, es kam ja nie eine Forderung. Da meine Freundin aber zum 01.03.2014 nun eine geringfügige Beschäftigung gefunden hat und seit diesem Datum arbeitet, haben wir uns vom JobCenter abgemeldet, da ich selbst Vollzeit beschäftigt bin.

Am 29.03.2014 bekam ich dann einen Brief. Da ich leider keinen Scanner habe, tippe ich das wesentliche hier mal kurz ab.


Sehr geehrter Herr ....

vor einiger Zeit hatten wir sie darüber informiert, dass seit Januar 2013 für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu zahlen ist.

Da wir unter Ihrem Namen für Ihre Wohnung kein Beitragskonto finden konnten, hatten wir sie um einige Angaben gebeten. Eine Antwort mit den erforderlichen Informationen liegt uns nicht vor.

Daher wurde nun die Anmeldung der Wohnung auf Ihren Namen ab 01.01.2013 vorgenommen.
Die Beitragsnummer lautet ........




Nun meine Frage :

Was soll ich jetzt tun ?

Ist dies so rechtens ?

Dürfen die mich einfach so rückwirkend anmelden ohne vorher bescheid zu sagen das ich bei nicht reagieren "zwangsangemeldet" werde ?

Nichts zu tun wäre sicher der falsche Weg, doch welcher ist jetzt hier der richtige ?

Wie soll ich mich jetzt verhalten ?


Vielen Dank für Eure Hilfe im voraus.

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

quote:
Was soll ich jetzt tun ?


Zahlen

quote:
Ist dies so rechtens ?


Ja

quote:
Dürfen die mich einfach so rückwirkend anmelden ohne vorher bescheid zu sagen das ich bei nicht reagieren "zwangsangemeldet" werde ?


Ja

quote:
Nichts zu tun wäre sicher der falsche Weg, doch welcher ist jetzt hier der richtige ?


Siehe erste Antwort

quote:
Wie soll ich mich jetzt verhalten ?


Siehe erste Antwort

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Dürfen die mich einfach so rückwirkend anmelden ohne vorher bescheid zu sagen das ich bei nicht reagieren "zwangsangemeldet" werde ? Zur Lohnsteuer wurden Sie auch "zwangsangemeldet" - hat Sie das in ähnlicher Weise empört? Beides beruht nämlich schlichtweg auf dem Vollzug geltender Gesetze...

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Natürlich hätten wir einen Antrag auf Befreiung stellen können, doch irgendwie hatten wir es nie für nötig gehalten

Pech.



quote:
Dürfen die mich einfach so rückwirkend anmelden ohne vorher bescheid zu sagen das ich bei nicht reagieren "zwangsangemeldet" werde ?

Erstens düfen sie das, zweitens wurde es mitgeteilt. Das Du es nicht gelesen oder verstanden hast, ändert daran nichts.



quote:
Was soll ich jetzt tun ?

Entweder zahlen oder - falls Du zuviel Geld hast - dagegen klagen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

5x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen