Stinkefinger als Hintermann zu Vordermann

7. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
negresso
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)
Stinkefinger als Hintermann zu Vordermann

Hallo,
eine allgmeine Frage, mir ist heute etwas peinliches passiert, in der Stadt fuhr ich hinter einen PKW der anhielt und es nicht ersichtlich war warum, daraufhin upte ich diesen Kurz an, er fuchtelte mit dem Finger herum, ich wertete diesen als Stinkefinger auf und gestikulierte ebenfall ins meinem Fahrzeug herum (erhobene Hand und zeigte er sollte weiterfahren) und fuhr rasch an dem stehenden PKW vorbei. Kurz dahinter stand ich an der Ampel an, der Fahrer Stieg aus seinem PKW aus lief mir hinterher klopfte an meiner Scheibe und meinte ich habe ihm den Stinkefinger gezeigt und er wolle und werde mich nun anzeigen, schließlich seien Sie zu zweit im PKW gesessen. ich schaute ihn entsetzt und anhungslos an und bevor ich wusste wie mir geschah (am Ort des Geschehens hab ich keinerlei Kommentar dazu abgegeben). Kurz drauf schaltet die Ampel auf GRUEN um und ich fuhr los, der Fahrer lief wieder zurück an sein Fahrzeug.


Frage:
====================
wie kann man mir nun eine Beleidigung mit einem Stinkefinger zur Last legen, wo ich mir gar nich sicht bin das die Belgeitperson das gesehen haben kann, schließlich stand ich hinter deren Fahrzeug...und deren Heckscheibe war verdunkelt mit einem Windschotartigem Netz.

Wie steht es um die Beweislast mit einer solcher Beleidungsanschuldigung mir gegenüber.


Gruss
negresso

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

nehmen wir mal an, die Begleitperson hat es nicht gesehen - dann stünde vor Gericht die Aussage eines Zeugen, nämlich des Beleidigten, gegen Ihre Aussage. Es ist ausgesprochen unwahrscheinlich, daß ein Wildfremder Sie grundlos beschuldigt. Es ist ausgesprochen wahrscheinlich, daß Sie lügen - Sie dürfen das nämlich als Angeklagter, im Gegensatz zum Zeugen, und Sie wollen nicht bestraft werden. Und jetzt raten Sie mal, welche Aussage der Richter für glaubhaft erklärt...Ich finde es immer wieder eigenartig, daß viele Menschen denken, sie dürften ungestraft Straftaten begehen, solange außer dem Opfer kein Zeuge dabei ist - ein schwerer Irrtum!

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
guest-12310.01.2011 12:04:23
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
negresso
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)

Vielen Dank nochmals

peinlich ist vielmehr, dass aus einem Forum, ein genereller VorverurteilungsSAAL geworden zu sein scheint.

Ich dacht hier ist qualifiziertes Juristenwissen unterwegs,
denn wenn man unsicher hier seine Fragen reinstellt hat man seine Gründe. Wie war das noch "in dubio ...."
Hatt wohl auch nur jenach nach Gefallen und Nichtgefallen seinen SINN hier im Forum. Vielen Dank euch noch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Ich dacht hier ist qualifiziertes Juristenwissen unterwegs,

Dieses Forum dient zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch
so steht es unten über dem blauen Button.
Ergänzen könnte man nocht ... und einigen zur Selbstdarstellung.

Damit muss man leben in einem Forum ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
negresso
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)

Stimmt man muss mit sehr vielen Dingen im Leben leben,
SINNFREIHEIT bei völliger überschätzter Eigendarstellung
gehört leider nicht dazu. Aber was soll`s manche dürfen sich meinetwegen gern zu erhabenen JURISTEN berufen fühlen. Wer's braucht!!!!

Übrigens bisherige Kommentare sind und waren alles andere als Erfahrungs- und Meinungsaustausch
zu erkennen, vielmehr dienen Sie dem eigenen EGO.
EUREM EGO. DANKE veschont mich damit.



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#6
 Von 
Zifix
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Um mal wieder was produktives beizutragen: Ich denke es gilt bei Aussage gegen Aussage immer noch die Unschuldsvermutung.
Sollte allerdings der Zeuge dem Richter glaubhaft machen, dass er/sie ebenfalls eine Beleidigung gesehen hat, dann schaut's schlecht aus. Du erinnerst dich nicht zufällig noch an Autos, die neben oder hinter standen und dich "gestikulieren" gesehen haben?

Eine dazu passende Anekdote: Mehrere Jugendliche standen spät abends an einer Ampel, hinter ihnen ein guter Bekannter von uns. Die Jugendlichen legten den Rückwärtsgang ein und Auffahrunfall. Vor Gericht hielten die zusammen und dreimal darfst du raten, wer bezahlen musste...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
negresso
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo und vielen dank
Nur mal angenommen (zu meinem Verständnis von Aussagen
und Unschuldsvermutung im juristischen Sinne) :

Ich habe nicht allein im Auto gesessen und die beleidigte Person
führte seinen Beifahrer als Zeugen auf und mein Begleiter bezeugte
in diesem Fall dass keine derartige Beleidigung stattgefunden habe und reine Gestikulation
Neutraler Art gewewen sei?!

Gruß negresso


Hinweis:
bitte verzeiht etwaige Tippfehler,
ich schreibe unterwegs mit meinem smartphone diesen Beitrag.

-----------------
"mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Dann würde es darauf ankommen, welcher Zeuge glaubwürdiger ist.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Zifix
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke, da könnte man ausspielen, dass der Zeuge des anderen Fahrers
A) schon sehr unrealistische Verrenkungen gemacht haben muss, um dich zu sehen,
B) wesentlich weiter weg von dir war und
C) durch eine verdunkelte Scheibe geguckt hat.

PS: Wenn du tatsächlich nicht allein warst: Solche Infos sind sehr relevant. Bitte halte sie nicht so lange hinter'm Berg!

-- Editiert am 09.01.2011 10:26

-- Editiert am 09.01.2011 10:26

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