Stimmrecht "persönlich ausgeübt"
Hallo,
bei uns im Verein stehen diesen Monat Wahlen an und leider können nicht alle Mitglieder an der Versammlung teilnehmen, trotzdem würde sie gerne wählen.
In unserer Satzung steht nur, das auf der Mitgliederversammlugn alle Mitglieder stimmberechtiggt sind, die 16 jahre alt sind und ihren Beitrag bezahlt haben. außerdem kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden.
Heißt das die personen müssen zur Wahl persönlich anwesend sein, ober können sie auch in schriftlich wählen und das persönlich ausgeübt heißt nur, dass das Stimmrecht nicht auf eine andere Person übertragen werden kann?
Gruß Mike
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von Memme am 04.03.2010 14:16
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