quote:Wenn die Satzung ausdrücklich davon spricht, daß Wahlen "auf den Mitgliederversammlungen" stattfinden (müssen), würde ich persönlich Briefwahl für nicht zulässig halten (die damit verbundene Prüfproblematik der Authentizität sollte auch klar machen, warum).
Heißt das die personen müssen zur Wahl persönlich anwesend sein
| Antwort schreiben |