Stimmrecht bei der Eigentümerversammlung

21. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Fritz Walter
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Stimmrecht bei der Eigentümerversammlung

Stimmt es, daß ich bei der Eigentümerversammlung kein Stimmrecht habe, wenn ich z.B. die Genehmigung für das aufstellen eines Automaten auf dem Grundstück der Hausgemeinschaft möchte ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Hallo,

so pauschal kann das net beantwortet werden.

Es kommt darauf wessem Nutzen dieser Automat dient, nur Dir, dann hast Du ein Stimmrecht.

Beinhaltet das Aufstellen oder der Automat einen Vertrag zwischen Dir und der Gemeinschaft - also die Vornahme eines Rechtsgeschäfts - dann bist Du vom Stimmrecht ausgeschlossen, §25,Abs.5 WEG

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Silvia1962
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo
wenn ich deine Frage richtig verstanden habe, dann richtet sie sich auf der Beschlussfassung ob du die Gehnemigung dafür erhälst....nein, dann hast du kein Stimmrecht, da es ja dich betrifft.$25
Und.....das solltest du auch noch wissen. Wenn du einen Automaten auf das Gemeinschaftseigentum stellst, hat die Eigentümergemeinschaft das recht auf eine Mietzahlung.
LG
Silvia

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1x Hilfreiche Antwort

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