Liebe alle,
wir haben vor einigen Wochen eine Eigentumswohnung gekauft, d.h. einen notariellen Kaufvertrag abgeschlossen. Aktuell wird die Wohnung noch vom Verkäufer bewohnt. Eintragung von uns ins Grundbuch und Besitzübergang, verbunden mit Zahlung des Kaufpreises, erfolgen bis spätestens Ende diesen Jahres.
Laut notariellem Kaufvertrag ging das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung
mit Unterzeichnung des Kaufvertrags auf uns über (exakter Wortlaut: "Der Veräußerer bevollmächtigt den Erwerber bereits zum heutigen Zeitpunkt das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung auszuüben.")
Nun wurde in der WEG ein Umlaufbeschluss gestartet. Wer ist dabei stimmberechtigt - der Verkäufer oder wir?
Vielen Dank vorab für Ihre Einschätzung!
Neu-Eigentümer
Stimmrecht Umlaufbeschluss
25. Januar 2015
Thema abonnieren
Frage vom 25. Januar 2015 | 15:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stimmrecht Umlaufbeschluss
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
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#1
Antwort vom 25. Januar 2015 | 16:21
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
quote:
Nun wurde in der WEG ein Umlaufbeschluss gestartet. Wer ist dabei stimmberechtigt - der Verkäufer oder wir?
Grundsätzlich hat der im Grundbuch eingetragene Eigentümer das Stimmrecht.
quote:
Laut notariellem Kaufvertrag ging das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung mit Unterzeichnung des Kaufvertrags auf uns über (exakter Wortlaut: "Der Veräußerer bevollmächtigt den Erwerber bereits zum heutigen Zeitpunkt das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung auszuüben.")
Da euch hier eine Vollmacht ausgestellt wurde solltet Ihr diese dem Verwalter vorlegen (woher soll er es sonst wissen), denn so wie ich das sehe habt ihr ab das Stimmrecht.
#2
Antwort vom 25. Januar 2015 | 18:56
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1388x hilfreich)
Die Vollmacht wurde aber nur für die Eigentümerversammlung ausgestellt.
Nicht für schriftliche Umlaufbeschlüsse.
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