Stimmrecht Umlaufbeschluss

25. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Neu-Eigentümer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stimmrecht Umlaufbeschluss

Liebe alle,

wir haben vor einigen Wochen eine Eigentumswohnung gekauft, d.h. einen notariellen Kaufvertrag abgeschlossen. Aktuell wird die Wohnung noch vom Verkäufer bewohnt. Eintragung von uns ins Grundbuch und Besitzübergang, verbunden mit Zahlung des Kaufpreises, erfolgen bis spätestens Ende diesen Jahres.

Laut notariellem Kaufvertrag ging das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung mit Unterzeichnung des Kaufvertrags auf uns über (exakter Wortlaut: "Der Veräußerer bevollmächtigt den Erwerber bereits zum heutigen Zeitpunkt das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung auszuüben.")

Nun wurde in der WEG ein Umlaufbeschluss gestartet. Wer ist dabei stimmberechtigt - der Verkäufer oder wir?

Vielen Dank vorab für Ihre Einschätzung!
Neu-Eigentümer

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

quote:
Nun wurde in der WEG ein Umlaufbeschluss gestartet. Wer ist dabei stimmberechtigt - der Verkäufer oder wir?

Grundsätzlich hat der im Grundbuch eingetragene Eigentümer das Stimmrecht.

quote:
Laut notariellem Kaufvertrag ging das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung mit Unterzeichnung des Kaufvertrags auf uns über (exakter Wortlaut: "Der Veräußerer bevollmächtigt den Erwerber bereits zum heutigen Zeitpunkt das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung auszuüben.")

Da euch hier eine Vollmacht ausgestellt wurde solltet Ihr diese dem Verwalter vorlegen (woher soll er es sonst wissen), denn so wie ich das sehe habt ihr ab das Stimmrecht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Die Vollmacht wurde aber nur für die Eigentümerversammlung ausgestellt.
Nicht für schriftliche Umlaufbeschlüsse.

-----------------
"Heike aus Bochum"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen