Stillschweigender Arbeitsvertrag / Lohnfortzahlung

5. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Frau Otto
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Stillschweigender Arbeitsvertrag / Lohnfortzahlung

Hallo,

Ich bräuchte dringend eine Auskunft. Folgendes mein Vertrag ist am 31.12.2012 ausgelaufen. Nach 2 Jahren befristung würde jetzt der unbefristete Vertrag kommen, ja ich werde übernommen da ich eine Leitende Position habe. Folgendes ist jetzt aber eingetreten. Ich habe bis jetzt keinen Neuen Vertrag erhalten bin aber weiter arbeiten spricht stillschweigende Vereinbarung über die Verlängerung des Vertrages. Meine Frage ist wie lange kann ich mich auf diesen Vertrag berufen wenn mein Arbeitgeber mir z.b. nächste Woche einen neuen Vertrag gibt der aber schlechtere Konditionen hat als der alte. Gibt es dafür ein Gesetzt?

Desweiteren ist jetzt in der Firma etwas aufgetaucht was uns alle stutzig macht. Es geht um die Berechnung der Krankstunden.
Monatsstunden laut Vertrag geteilt durch 30 Tage mal Krankheitstage.

Beispiel: 160 Stunden / 30 Tage * 10 Krankheitstage = 53,33 Stunden es wird auf 53,5 Stunden aufgerundet und die werden krank bezahlt.

Jetzt mein ABER gilt nicht bei Krankheit 6 Wochen Lohnfortzahlung zu 100 % den dies ist ja auch Gesetzlich verankert! Darf ein AG soetwas machen und wenn ja gibts das irgendwo nach zu lesen den ich werde leider nicht fündig.

Um schnelle Hilfe und Antwort wäre ich sehr dankbar.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Meine Frage ist wie lange kann ich mich auf diesen Vertrag berufen wenn mein Arbeitgeber mir z.b. nächste Woche einen neuen Vertrag gibt der aber schlechtere Konditionen hat als der alte. Gibt es dafür ein Gesetzt?


So lange Sie möchten.

quote:
(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html

quote:
Beispiel: 160 Stunden / 30 Tage * 10 Krankheitstage = 53,33 Stunden es wird auf 53,5 Stunden aufgerundet und die werden krank bezahlt.


Und wo ist da die Differenz zu 100% Engeltfortzahlung?

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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Wenn du über die Befristung hinaus gearbeitet hast und der AG dies stillschweigend akzeptiert hat, befindest du dich nun in einem unbefristeten AV und der alte Vertrag gilt weiter - einen neuen musst du nicht unterschreiben, erst recht nicht, wenn er schlechtere Konditionen bietet.

Arbeitsunfähigkeit ist zu vergüten, wie wenn der AN betriebsüblich oder dienstplangemäßig gearbeitet hätte. Durchschnittswerte mögen der Verwaltung die Sache erleichtern, können aber für den AN ungünstig sein. Für Vollzeitkräfte mag das im Regelfall unbedeutend sein, bei Teilzeit aber nicht, insbesondere wenn die AZ recht unterschiedlich auf die Wochentag verteilt ist.
Im Falle eines Falles käme der AG damit auch nicht durch.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Frau Otto
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Differenz ist nicht da! Man will nur noch so zahlen bei Krankheit.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Glücklicherweise ist hier egal, wie man zahlen will. Der Arbeitgeber hat das Gehalt in voller Höhe weiterzuzahlen.

Die Rechtsgrundlage:
Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall
§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.

§ 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts

(1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.



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#5
 Von 
Frau Otto
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ist die Zahlung bei Krankheit so nicht rechtens. Was mir ja mein Gesunder Menschenverstand schon gesagt hat.

Tja jetzt ist nur die Frage was mache ich wenn der AG mir den neuen Vertrag gibt! Kündbar bin ich ja trotzdem wenn ich mich verweigere und auf den alten Vertrag bestehe. Auch mit der unbefristeten Stelle. Das ist gerade eine Zwickmühle für mich.

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#6
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Wieso sollte der neue Vertrag schlechter sein als der alte ?
Ist der Inhalt schon bekannt ?

Es wäre absolut unüblich bewährten Leuten vor's Schienbein zu treten. Normale Firmen präzisieren vielleicht dann die Aufgaben und legen noch etwas drauf.
Und Eile einen neuen zu unterschreiben gibt es auch nicht. Den kann man dann in Ruhe lesen und ggfs. mit einem sachverständigen Dritten durchlesen der evt. Haken vielleicht besser identifizieren kann.

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#7
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

"Kündbar" ist man immer. Wenn aber der AG dem KSchg (Willkür ist aber auch in Kleinbetrieben nicht erlaubt) unterliegt, kommt er nicht durch damit, wenn es nur darum geht, schlechtere Konditionen durchzusetzen - dafür müsste er eine Änderungskündigung angehen, die auch wieder gerichtlich überprüfbar wäre.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

"Tja jetzt ist nur die Frage was mache ich wenn der AG mir den neuen Vertrag gibt!"

Dann könnten Sie ihm ganz freundlich fragen, weshalb Sie einen Vertrag mit schlechteren Bedingungen als denen, die gerade für Sie gelten, unterschreiben sollten.

Ich sehe das aber genauso wie maestro1000, bewährte und geschätzte Mitarbeiter fallen ja schließlich nicht vom Himmel.

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#9
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Desweiteren ist jetzt in der Firma etwas aufgetaucht was uns alle stutzig macht. Es geht um die Berechnung der Krankstunden.
Monatsstunden laut Vertrag geteilt durch 30 Tage mal Krankheitstage.


Steht das wirklich so da? Sind die 30 Tage so richtig?

Ein Monat hätte nie 30 Arbeitstage sondern ca. 20.

Geht der AG in Wirklichkeit von den Arbeitstagen aus (ca. 20 Tagen) kann es zwar eine Differenz zur zustehenden Lohnfortzahlung geben, diese dürfte aber meist relativ gering ausfallen, so dass sich ein Rechtsstreit diesbzgl. mit dessen negativen Konsequenzen kaum lohnt.

Ausnahme wäre dann, wenn Überstunden/Schichtzuschläge/Wochenendarbeit o.ä. in erheblichen Umfang gezahlt werden.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 06.01.2013 10:35

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#10
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

man sollte sich im vorliegenden Fall nicht nur auf die rechtliche Seite berufen
sondern auch bedenken, wie man sich seinen weiteren Weg in dieser Firma vorstellt

die Befristung ist um, ein unbefristeter Vertrag steht an bzw. ist auch schon entstanden, man hat eine leitende Funktion inne,
hat offenbar eine gute Reputation, d.h. man ist auf einem sehr guten Weg

wie sich das Ganze weiterentwickelt, wenn man die Gunst des AG verliert, weil man nun beginnt, auf Rechte zu pochen, weiß man nicht

man sollte sich sehr genau überlegen und abwägen ,was man macht



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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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