Stillschweigende weiterbeschäftigung und Kündigung
Mein Sohn hat am letzen Donnerstag seine Lehre als Einzelhandel Kaufmann in einer Baumarkt erfolreich absolviert.
Sein Ausbildungsbetrieb hat bis zum letzt keine Antwort gegeben ob ein Übernahme stattfindet.
Er ist am Freitag und Samstag weiter zur Arbeit gegangen. Dadurch hat eine Stillschweigende weiterbeschäftigung stattgefunden.
Am Samstag hat Ihm sein Betrieb mündlich mitgeteilt das er übernohmen wird , aber in ein andere Baumarkt. 40 Km weiter.
Am heutige Montag hat er ein Vorstellungsgespräch gehabt in ein andere hiesige Baumarkt .Die wollen Ihm gleich übernehmen angefangen nächste Montag.
Wie steht es jetzt mit Ihm ? kann er wechseln ? was kann passsieren ? was soll er machen ? Nochmaler weise hätte er eine 4 Wochige Kündigungsfrist oder ?
Er ist eigentlich sehr loyal gewesen, aber die art und weise wie Sie Ihm bis zum letzt hingehalten haben, war nicht schön !!!
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von franzose am 11.07.2011 17:18
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>Stillschweigende weiterbeschäftigung und Kündigung
//// Am Samstag hat Ihm sein Betrieb mündlich mitgeteilt das er übernohmen wird , aber in ein andere Baumarkt. 40 Km weiter.
Dieses Vorgehen scheint mir doch nahe zu legen, dass es sich um einen Konzern handelt, dessen Filialen nicht so voneinander abgegrenzt sind, dass er in der einen kündigen muss, um in der anderen anfangen zu können.
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von blaubär+ am 11.07.2011 18:06
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>Stillschweigende weiterbeschäftigung und Kündigung
Ihr Sohn sollte dem AG klar machen, dass er wegen nichtvorhandenem Auto die Stelle in der anderen Filliale nicht annehmen kann. Man muss den Chefs vieleicht auch mal vorsichtig nahe bringen, dass es nicht sein kann, einen Azubi bis zum letzten Tag im völligen Ungewissen zappeln zu lassen. Das ist doch unzumutbar und einfach respektlos.
Wenn der AG nicht auf einen Aughebungsvertrag eingehen will, dann muss man sich überlegen, ob das Arbeitsverhältnis mit 4 Wochen zum 15.8. kündigt oder es genauso macht wie der AG. Einfach gehen und tschüss. Sicherheitshalber sollte man aber bereits das Ausbildungszeugnis in der Tasche haben und sich auch noch mal von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
von 1000kleinesachen am 11.07.2011 22:52
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