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Stiftungen sollen leichter im EU-Ausland tätig werden können

AFP VOM 8.2.2012 | Nachrichten - Allgemein | 682 Aufrufe
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Stiftung, EU-Ausland

EU-Kommission schlägt Rechtsform der Europäischen Stiftung vor

Gemeinnützige Stiftungen sollen sich künftig leichter in der gesamten Europäischen Union betätigen können. Die EU-Kommission schlug am Mittwoch in Brüssel vor, die europaweit einheitlich Rechtsform einer Europäischen Stiftung einzuführen. Die Brüsseler Behörde will damit erreichen, dass sich Stiftungen nicht von hohen Kosten, großem Aufwand und Bürokratie von einem grenzüberschreitenden Einsatz abschrecken lassen.

Stiftungen sollen die neue Rechtsform alternativ zu der nationalen Form einer Stiftung wählen können. Die EU-Pläne sehen vor, dass sich nur gemeinnützige Stiftungen das neue Statut geben dürfen, die eine grenzüberschreitende Tätigkeit nachweisen können und über ein Stiftungskapital von mindestens 25.000 Euro verfügen.

08.02.2012 - 17:00 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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