Hallo,
ich habe mich durch die diversen Artikel wie https://www.wbs-law.de/allgemein/stiftung-darf-fotografieren-verbieten-ihre-schloesser-und-gaerten-sind-kein-freiwild-2182/ zum Thema Fotoerlaubnis auf den Gebieten der Stiftung Preußische Schlösser durch gelesen.
Es ist mir insoweit klar, dass *kommerzielle* Fotoaufnahmen nicht erlaubt oder nur mit Gebühr, wie auch immer ...
Wie verhält es sich aber, wenn ich Außenaufnahmen der Schlösser der Stiftung sowie Fotos aus deren Gartenparks mache und auf meine private (nicht passwortgeschützte) Website stelle, ggf. auf Facebook oder Instagram teile?
Stiftung Preußische Schlösser: nicht kommerzielle Fotos für eigene Homepage erlaubt?
14. Juli 2017
Thema abonnieren
Frage vom 14. Juli 2017 | 21:58
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Stiftung Preußische Schlösser: nicht kommerzielle Fotos für eigene Homepage erlaubt?
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. Juli 2017 | 22:57
Von
Status: Senior-Partner (6277 Beiträge, 1501x hilfreich)
Zitat:
Wie verhält es sich aber, wenn ich Außenaufnahmen der Schlösser der Stiftung sowie Fotos aus deren Gartenparks mache und auf meine private (nicht passwortgeschützte) Website stelle, ggf. auf Facebook oder Instagram teile?
Auch das verletzt m.E. die Eigentumsrechte der Stiftung - vor allem vor dem Hintergrund, daß der Instagram-User für alle hochgeladenen Fotos Instagram umfgangreiche Nutzungsrechte auch zur gewerblichen Verwertung und zur Weiterlizensierung einräumt.
Und jetzt?
Schon
268.295
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten