Stiefkind Steuerklasse I ?

11. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Lupe 61
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Stiefkind Steuerklasse I ?

Kann mir jemand sagen, ob die Kinder des Ehepartners als Stiefkinder (nicht adoptiert!) steuerlich in Steuerklasse I veranlagt werden? Danke für jede Antwort.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

:forum:

Stell mal die Frage im Steuerrecht, das hat mit Erbrecht recht wenig zu tun.

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"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16834x hilfreich)

Ja , Stiefkinder werden hinsichtlich der Erbschaftsteuer behandelt, wie leibliche Kinder, also in Die Steuerklasse I eingeordnet und erhalten auch die gleicen Freibeträge.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lupe 61
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

...vielen Dank! :-))

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1x Hilfreiche Antwort

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