Stichentscheid/Schiedsgutachten Informationspflicht bei RSV ?

29. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
LogistikerNRW
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 53x hilfreich)
Stichentscheid/Schiedsgutachten Informationspflicht bei RSV ?

RSV lehnt Versicherungsschutz ab. H leitet BEschwerde beim Versicherungsombdusmann ein.

Muss der Versicherer nicht auf Stichentscheid/Schiedsgutachten im Ablehnungsschreiben hinweisen?

Probleme mit der Versicherung?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Nein,

hier greift die Vertragsfreiheit, sodass auch der Ombudsmann keine andere Entscheidung bewirken kann.

Berry

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#2
 Von 
LogistikerNRW
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 53x hilfreich)

Sie kennen den Sachverhalt doch gar nicht

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jodimaster):
Sie kennen den Sachverhalt doch gar nicht

Die Antworten können sich denknotwendigerweise nur daran orientieren, was der Beitragsersteller schreibt ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Steht doch oben

Zitat:
RSV lehnt Versicherungsschutz ab.


Berry

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