RSV lehnt Versicherungsschutz ab. H leitet BEschwerde beim Versicherungsombdusmann ein.
Muss der Versicherer nicht auf Stichentscheid/Schiedsgutachten im Ablehnungsschreiben hinweisen?
Stichentscheid/Schiedsgutachten Informationspflicht bei RSV ?
29. Oktober 2016
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Frage vom 29. Oktober 2016 | 12:06
Von
Status: Schüler (298 Beiträge, 53x hilfreich)
Stichentscheid/Schiedsgutachten Informationspflicht bei RSV ?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 30. Oktober 2016 | 14:10
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Nein,
hier greift die Vertragsfreiheit, sodass auch der Ombudsmann keine andere Entscheidung bewirken kann.
Berry
#2
Antwort vom 30. Oktober 2016 | 14:12
Von
Status: Schüler (298 Beiträge, 53x hilfreich)
Sie kennen den Sachverhalt doch gar nicht
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#3
Antwort vom 30. Oktober 2016 | 21:05
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatSie kennen den Sachverhalt doch gar nicht :
Die Antworten können sich denknotwendigerweise nur daran orientieren, was der Beitragsersteller schreibt ...
#4
Antwort vom 30. Oktober 2016 | 21:06
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Steht doch oben
Zitat:RSV lehnt Versicherungsschutz ab.
Berry
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